Daten
Kommune
Bedburg
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60 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
22.09.10, 17:55
Aktualisiert
22.09.10, 17:55
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STADT BEDBURG
Seite: 1
Sitzungsvorlage
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8160/2010
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
28.09.2010
Betreff:
Ausbau der U3-Betreuung im Stadtgebiet Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss des Rhein-Erft-Kreises zum jetzigen Zeitpunkt
lediglich die Qualifizierung und Erweiterung/ Ertüchtigung der Einrichtung Montessori Kinderhaus
in Kirchtroisdorf für einen U3-Ausbau zu beschließen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt,
entsprechende investive Mittel in den Haushalt 2011 einzustellen.
Beschlussvorlage WP8-160/2010
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
Bereits mehrfach, so zuletzt in der Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses am
29.06.2010 [TOP 10, ö. T.], hat die Verwaltung über den U3-Ausbau im Stadtgebiet Bedburg
berichtet. Beratungsgegenstand der v. g. Sitzung waren vorliegende Anträge vom Waldwichtel
Bedburg e. V. und der Elterninitiative Springmäuse auf Erweiterung/ Ertüchtigung der
Einrichtungen, um die Voraussetzungen zur Unterbringung von Kindern unter drei Jahren zu
erfüllen.
Wegen nicht bestehendem Handlungsdruck - so bezogen sich beide Anträge auf eine Ertüchtigung
in 2011 - und noch nicht vorliegender Anträge aller Maßnahmeträger hat der Fachausschuss
beschlossen, die Anträge zunächst zurückzustellen und in einer `Sonderausschusssitzung´ im
September d. J. zu beraten.
Zur Beratung ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, zunächst nochmals kurz die [derzeitige]
Rechtslage darzustellen. Gem. § 24 III SGB VIII ist der Träger der Jugendhilfe verpflichtet, ab dem
01.10.2010 auch für Kinder unter drei Jahren ein bedarfsgerechtes Angebot in
Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege vorzuhalten. Verbindliche Ausbauquoten
sind im Gesetzgebungsverfahren nicht festgelegt worden; d. h. es besteht ein Rechtsanspruch, der
jedoch nicht in absolute Zahlen gefasst ist.
In seinen Richtlinien vom 10.09.2008 [MBI.NRW 2008 S.273] schreibt das Ministerium für
Generationen, Familie, Frauen und Integration [MGFFI NRW], dass sich Bund, Länder und
Kommunen darauf verständigt haben, die Kindertagesbetreuung der U3-Kinder auf einen
bundesweit durchschnittlich 35 %-igen Bedarf auszubauen. Ferner führt das MGFFI aus, dass dies
für Nordrhein-Westfalen eine Ausbauquote von landesweit 32 % bedeutet. Einen generellen
Rechtsanspruch auf einen Platz in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege für
Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres schreibt das Kinderförderungsgesetz ab dem
01.08.2013 vor; für Kinder unter einem Jahr gilt dieser Rechtsanspruch auch, sofern die Eltern
erwerbstätig sind oder sich in einer Ausbildung befinden. Träger der öffentlichen Jugendhilfe,
welche das zur Erfüllung der Verpflichtung erforderliche Angebot noch nicht vorhalten können, sind
zum stufenweisen Ausbau des Förderangebots für Kinder unter drei Jahren verpflichtet.
Alle Aussagen über Ausbauquoten sind als durchschnittlich angenommen zu betrachten. In der
Praxis werden sicherlich deutliche Unterschiede, beispielsweise zwischen den alten und den
neuen Bundesländern, aber auch zwischen Großstädten und ländlichen Bereichen, bestehen.
Auf Basis aktueller KDVZ Daten hat das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises im
Kindergartenbedarfsplan 2009 - 2012 unter Berücksichtigung der vorgezogenen Schulpflicht für
das Kindergartenjahr 2010/ 2011 für Bedburg einen Bedarf von 567 Plätzen für Kinder ab drei
Jahren sowie als Ausbauziel [Kindergartenjahr 2012/ 2013] 128 Plätze für Kinder unter drei Jahren
formuliert. Inwieweit dieser fiktive, entsprechend der `Orientierungsdaten´ des Bundes ermittelte,
Bedarf bezogen auf das Stadtgebiet Bedburg realistisch ist, kann verwaltungsseitig nicht beurteilt
werden; angemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass auch die in den Einrichtungen
vorgehaltenen sog. Wartelisten diesbezüglich keine, zumindest keine verlässliche Aussagen
geben können.
Die im Jugendhilfeausschuss unter Datum vom 03.02.2010 [Drucksache 3/ 2010] beschlossene
Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2010/ 2011 ist nachfolgender Darstellung zu
entnehmen; angemerkt wird, dass gegenüber dem Kindergartenjahr 2009/ 2010 die Zahl der U 3Plätze in Kindertageseinrichtungen von 26 auf 66 Plätze erhöht wurden, so dass bereits in diesem
Kindergartenjahr rd. 52 % der angestrebten 128 U 3-Plätze in den Kindertagesstätten geschaffen
sind.
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KiGaBezirk
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Sitzungsvorlage
Kindergartenjahr 2009/ 2010
Einrichtung
Kindergartenjahr 2010/ 2011
Gruppen
Plätze
> 3 Jahren
U3
Gruppen
Plätze
> 3 Jahren
U3
1
St. Lambertus
3
71
71
0
3
71
71
0
2
Mosaik
2
47
47
0
2
48
48
0
2
Pusteblume
4
75
69
6
4
73
63
10
3
St. Antonius
3
64
64
0
3
59
53
6
3
Feldmäuse
2
48
48
0
2
45
39
6
3
St. Willibrord
3
68
62
6
3
64
52
12
4
St. Martinus
3
69
69
0
3
65
59
6
4
Kleeblatt
2
45
39
6
2
45
39
6
4
Sterntaler
1
25
25
0
1
25
25
0
4
Waldwichtel
1
15
15
0
1
15
12
3
4
St. Peter
2
46
46
0
2
45
39
6
5
Montessori
1
21
21
0
1
24
24
0
6
Johanniter
2
39
31
8
2
35
24
11
6
St. Martin
2
47
47
0
2
47
47
0
7
St. Lucia
1
21
21
0
insgesamt
32
701
* Darstellung erfolgt nach Kindergartenbezirk
675
26
Einrichtung geschlossen
31
661
595
66
In Ergänzung der v. g. Darstellung weist die Verwaltung darauf hin, dass den ausgewiesenen 595
Plätzen für Kinder ab drei Jahren 567 Kinder mit Rechtsanspruch sowie 169 hereinwachsende
Kinder [ab drei Jahren ebenfalls mit Rechtsanspruch] gegenüberstehen. Dies entspricht einer
Versorgungsquote [100 % der Kinder mit Rechtsanspruch und 100 % der hereinwachsenden
Kinder - fiktive Betrachtung] von rd. 80 % sowie einer Bedarfsdeckungsquote [95 % der Kinder mit
Rechtsanspruch und 45 % der hereinwachsenden Kinder - realistische Betrachtung] von rd. 93 %;
konkret bedeutet dies, dass für insgesamt 736 Kinder mit Rechtsanspruch lediglich 595 Plätze zur
Verfügung stehen und somit im laufenden Kindergartenjahr 2010/ 2011 [rein rechnerisch]
zwischen 21 und 141 Betreuungsplätze für diese Altergruppe `fehlen´. Wenngleich bei dieser [rein
rechnerischen] Betrachtung berücksichtigt werden muss, dass einige hereinwachsende Kinder
durch die 66 U 3-Plätze `aufgefangen´ werden [können], wird die Darstellung des Jugendamtes in
der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.02.2010, Festlegung der Angebotsstruktur für das
Kindergartenjahr 2010/ 2011 [Drucksache 3/ 2010], der „Platzabbau in diesem Bereich ist u. a.
durch rückläufige Geburtenzahlen vertretbar“, seitens der Verwaltung der Stadt Bedburg zumindest - bedenklich bewertet.
Auch wenn sich das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises in seinen Äußerungen sicherlich auf den
Demographiebericht 2008 der Stadt Bedburg stützt, kann eine prognostizierte rückläufige Fertilität
[zumindest derzeit] nicht bestätigt werden; nach aktueller Auswertung der KDVZ-Daten ergibt sich
für die einzelnen Kindergartenjahre unter Berücksichtigung der vorgezogenen Einschulung
folgende Entwicklung:
Kindergartenjahr
Rechtsanspruch zum 01.08.
Hereinwachsende
insgesamt
2010/ 2011
[unter Berücksichtigung der
vorgezogenen Einschulung]
567
169
736
2011/ 2012
536
182
718
2012/ 2013
508
180
688
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Sitzungsvorlage
Im Rahmen der weiteren Umstrukturierung sind seitens des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises
folgende `U 3-Ausbaumaßnahmen´ vorgesehen:
KiGa
geplanter (End-)Ausbau [2012/ 2013]
status quo [2010/ 2011]
Gruppen
Plätze
>3
Jahren
U3
aktuell
Gruppen
Plätze
>3
Jahren
U3
Bezirk
Einrichtung
Mitte
St.
Lambertus
3
71
71
0
3
65
53
12
2 x GF I
1 X GF III
Mosaik
2
48
48
0
2
48
48
0
noch offen
Pusteblume
4
73
63
10
4
70
54
16
Familienz.
3 x GF I, dav. 1 x
Modell integr.
1 x GF III integr.
Lipp
Kirdorf/
Blerichen
Kaster/
Königsh.
St. Antonius
3
59
53
6
3
50
40
10
1 x GF I
1 x GF I Modell
integr.
1 x GF III integr.
Feldmäuse
2
45
39
6
2
40
28
12
2 x GF I
St. Willibrord
3
64
52
12
3
55
39
16
Familienz.
1 x GF I
1 x GF II
1 x GF III
St. Martinus
3
65
59
6
3
65
53
12
2 x GF I
1 X GF III
Kleeblatt
2
45
39
6
2
55
39
16
1 x GF I
1 x GF II Neu-/
Anbau
2 x GF III
Sterntaler
1
25
25
0
1
25
25
0
noch offen
1
15
15
0
Waldwichtel
Kirchtroisd.
1
15
12
2
45
39
6
Montessori
1
24
24
0
2
35
24
11
Kirchh.
St. Martin
2
St. Lucia
insgesamt
47
47
1
20
16
4
1 x GF I [Antrag
gestellt; Entscheidung Stadt steht
noch aus]
2
40
28
12
2 x GF I
1
25
25
0
1
20
14
6
1 x GF I [Antrag
gestellt noch nicht
im Plan JHA *
2
35
24
11
1,5 x GF I
0,5 x GF II
2
50
50
0
2 x GF III
2
40
28
12
2 x GF I [noch kein
Antrag gestellt,
nicht im Plan JHA]
*
3
St. Peter
Johanniter
Rath
Qualifizierung
0
Einrichtung geschlossen
31
661
595
Einrichtung geschlossen
31
638
521
117
31
628
489
139
66
bei Umsetzung
aller vorliegender
Anträge
Zum besseren Verständnis werden nachfolgend nochmals die sich aus Anlage 19 des
Kinderbildungsgesetzes [Kibiz] ergebenden Bezeichnungen der Gruppenformen I - III erläutert:
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Sitzungsvorlage
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GF I
20 Plätze für Kinder ab 3 Jahren, davon 4 - 6 Plätze für 2Jährige
GF II
10 Plätze für Kinder unter 3 Jahren
GF III
25 Plätze für Kinder ab 3 Jahren bzw. 20 Plätze als
Kindertagesstättengruppe
Modellversuch integrativ ab 2 Jahren 15 Plätze, davon 4 Plätze für 2-Jährige
Wie bereits in der letzten Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses der Stadt
Bedburg am 29.06.2010 [WP8-104/2010] dargestellt, darf bei dem `Umstrukturierungsprozess´
nicht verkannt werden, dass jede `Umwandlung´ einer sog. Regelgruppe [GF III] in die Betreuung
für unter Dreijährige [GF I bzw. GF II] eine Reduzierung von 9 bzw. 11 Plätzen für Kinder ab drei
Jahren zur Folge hat. So wird bzw. würde ausweislich der v. g. Darstellung durch die Planung des
Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises zwar die mit 35 % [fiktiv] festgelegte Ausbauquote des
MGFFI erreicht; die Versorgung der über Dreijährigen [508 zzgl. 180 Hereinwachsender] wäre
jedoch mit einer Versorgungsquote von 75,7 % [71,1 %] bzw. einer Bedarfsdeckungsquote von
92,4 % [86,7 %] nicht gesichert.
Die v. g. Datei stellt den seitens des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises in Gesprächen mit den
Trägern
der
Einrichtungen
avisierten
(End-)Ausbau
dar;
wenngleich
zahlreiche
Qualifizierungsmaßnahmen zwar schon im Rahmen der Jugendhilfeplanung beschlossen wurden,
liegen für folgende Maßnahmen derzeit noch keine Anträge auf Investitionskostenförderung beim
Jugendamt vor:
-
St. Lambertus
Pusteblume; ausweislich des Trägers laufen derzeit die Planungen
St. Antonius; ausweislich des Trägers laufen derzeit die Planungen
Feldmäuse; Planungen laufen derzeit [siehe TOP 5 n. Ö.T.]
St. Martinus
Kleeblatt; ausweislich des Trägers laufen derzeit die Planungen
Waldwichtel
St. Martin.
In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass nach derzeitigem Kenntnisstand
die aus dem Investitionskostenprogramm zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren bis
2013 auf Nordrhein-Westfalen entfallenden rd. 510 Millionen Euro [480 Millionen Euro Bund, 30
Millionen Euro Land] nicht ausreichen; der `Investitionstopf´ sei daher bereits derzeit überzeichnet.
Dies hat zur Folge, dass für neue Anträge auf Investitionskostenzuschuss für den `U 3-Ausbau´
nicht mit einer Bezuschussung gerechnet werden kann. Für bereits gestellte aber noch nicht
bewilligte Anträge sei die Sache unklar. Im Ergebnis ist daher die Finanzierung des U 3-Ausbaus
zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesichert.
Gleichzeitig habe sich, so der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr.
Schneider, seit der gesetzlichen Verankerung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
ab dem ersten Lebensjahr, die Ausgangslage signifikant verändert; „der ursprünglich geschätzte
Bedarf an Plätzen für unter Dreijährige ist bei weitem nicht mehr realistisch“. Dies ist auch das
Ergebnis einer aktuellen Studie der Bertelsmann Stiftung; in der Studie wird davon ausgegangen,
dass die `bisherige´ Annahme einer Versorgungsquote von 35 % nicht ausreichend sein wird.
Aufgrund der bedeutsamen Veränderung der Ausgangslage, weist der Städte- und Gemeindebund
NRW deutlich darauf hin, dass auch das von Bund und Ländern zugrunde gelegte
Finanzierungskonzept den neuen Erkenntnissen angepasst werden müsse und fordert, dass die
Bundesmittel für den Betrieb der Betreuungseinrichtung - wie es die Bund und Ländervereinbarung
vorsieht - nicht im NRW-Landeshaushalt zu vereinnahmen, sondern vielmehr den Städten und
Gemeinden umgehend und vollständig zur Verfügung zu stellen sind. Auch müsse, so der Städteund Gemeindebund NRW, sichergestellt sein, dass - sobald die Investitionshilfen des Bundes
aufgebraucht seien - sich auch das Land NRW angemessen an den Investitionen beteilige; nur
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dann könne ein ungeschmälertes Engagement der Kommunen beim Ausbau der Kinderbetreuung
erwartet werden.
Derzeit richtet sich die Finanzierung einer Kindertageseinrichtung nach dem seit dem 01.08.2008
in Kraft getretenen Kinderbildungsgesetz [KiBiz] und baut auf Kindpauschalen auf. Die Höhe der
Kindpauschalen ist hierbei abhängig von der jeweiligen Gruppenform und den gewählten
Betreuungszeiten; bei einer Behinderung des Kindes wird eine höhere Kindpauschale festgesetzt.
Für das laufende Kindergartenjahr 2010/ 2011 liegt die Höhe der Kindpauschale zwischen
3.260,91 € und 15.675,08 €. Die sich daraus ergebenden Zuschüsse für die jeweilige
Kindertagesstätte werden grundsätzlich aus vier `Töpfen´ [Land-Träger-Eltern-Jugendhilfeträger]
finanziert. Der prozentuale Anteil ist grundsätzlich von der Art des Trägers abhängig; lediglich die
Elternbeiträge [EB] sind mit einem Prozentsatz [fiktiv 19 % - tatsächliches Ist in Bedburg/ Elsdorf
rd. 13 %] festgelegt.
kirchlicher
Träger
freier Träger
Elterninitiativen
kommunaler Träger
36,5%
36%
38,5 %
30%
Träger
12%
9%
4%
21%
Elternbeiträge
19%
19%
19%
19%
32,5%
36%
38,5%
30%
`Topf´
Land
Jugendamt/ Stadt
Die mit einer U 3-Qualifizierung einhergehenden finanziellen Auswirkungen für die Stadt Bedburg
werden
an
nachfolgendem
Beispiel
einer
Elterninitiative
dargestellt;
in
einer
Kindertageseinrichtung mit einer Elterninitiative als Träger, werden 25 Kinder in der Gruppenform
III [Kinder ab drei Jahren] betreut. Für diese Betreuung wurden Kindpauschalen in Höhe von
119.320,59 € bewilligt. Sollten die Elternbeiträge nicht die festgelegten 19% erreichen, so ist auch
der Differenzbetrag durch das Jugendamt/ die Stadt zu zahlen. Im Fall der U3-Qualifizierung
kommen verschiedene Fallkonstellationen in Betracht; in der nachfolgenden Beispielrechnung wird
zum besseren Verständnis von einer einheitlichen Gruppenform ausgegangen.
`Topf´
Land
GF III
(von 3 und älter)
GF II
(unter 3)
GF I
(von 2 bis
Einschulung)
Differenz
GF I zu GF III
45.938,43
122.954,25
59.558,80
13.620,37
4.772,82
12.774,47
6.187,93
1.415,11
Elternbeiträge [19 %]
22.670,91
60.678,72
29.392,66
6.721,75
Jugendamt/ Stadt
45.938,43
122.954,25
59.558,80
13.620,37
119.320,59
319.361,69
154.698,19
35.377,60
53.097,67
142.115,95
68.840,70
15.743,03
Träger
Gesamtkosten
Jugendamt/ Stadt
bei 13 %-igem Elternanteil [Ist]
Nicht berücksichtigt ist in der v. g. Beispielrechnung, dass sich die Stadt Bedburg bei der Mehrheit
der Einrichtungen zur Erstattung des Trägeranteils [meist in voller Höhe, jedoch zumindest
anteilmäßig] und der Verwaltungskosten verpflichtet hat; insofern würde sich der städtische
Zuschuss im v. g. Beispiel um die in Zeile 3 aufgeführten Kosten [4.772,82 € bis 12.774,47]
erhöhen.
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Fazit:
Im Ergebnis der v. g. Ausführungen kann festgehalten werden, dass mit Umsetzung der im
Jugendhilfeausschuss beschlossenen Qualifizierungsmaßnahmen im Stadtgebiet Bedburg die in
den Richtlinien des MGFFI NRW geforderte fiktive 35 %-ige Ausbauquote zum Kindergartenjahr
2012/ 2013 nahezu sichergestellt ist [117 Plätze für unter 3-Jährige]; es besteht daher zum
jetzigen Zeitpunkt keine erkennbare Notwendigkeit weiterer Qualifizierungen. Aufgrund dessen,
wie auch aufgrund der prognostizierten Problematik in der Versorgung der über Dreijährigen, der
ungeklärten Finanzierungsfrage [`Überzeichnung des Investitionstopfs´ und zwingend erforderliche
Anpassung des Finanzierungskonzepts] und des zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestehenden
Handlungsdrucks schlägt die Verwaltung vor, den weiteren Ausbau der U 3-Betreuung restriktiv
anzugehen/ umzusetzen und spricht sich für folgende weitere Vorgehensweise aus:
Antrag der Elterninitiative Waldwichtel Bedburg e. V.
Wie bereits in der v. g. Fachausschusssitzung ausgeführt, wurde bei der Installation des
Waldkindergartens der `Grundsatzbeschluss´ gefasst, der Einrichtung eine größtmögliche
Unterstützung zu gewähren; zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf die vorhandenen,
ausreichenden Kindertagesstätten wurde jedoch eine finanzielle Unterstützung der Einrichtung
grundsätzlich abgelehnt [WP7-675/2006]. Dennoch sind in den vergangenen Jahren
Beschlussfassungen im Jugendhilfeausschuss des Rhein-Erft-Kreises ergangen, die zu einer
finanziellen Förderung geführt haben und von der Stadt übernommen werden müssen. Die Kosten
des Jugendamtes/ der Stadt für diese Einrichtung belaufen sich in der GF III derzeit auf rd. 41.700
€ p. a.; eine Qualifizierung der Einrichtung würde neben Investitionskosten [4 %-iger Trägeranteil]
das Jugendamt/ die Stadt mit jährlich zusätzlich rd. 16.000,- €, somit insgesamt rd. 57.800,- €
belasten. Ungeachtet der finanziellen Auswirkungen weist die Verwaltung darauf hin, dass im
Ortsteil Kaster/ Königshoven bereits derzeit 33 % aller U 3-Plätze vorgehalten werden. Aufgrund
der v. g. Ausführungen empfiehlt die Verwaltung, den Antrag der Elterninitiative bis auf weiteres
zurückzustellen. Ergänzend wird angemerkt, dass aufgrund der besonderen pädagogischen
Ausrichtung die Einrichtung des Waldkindergartens auch ohne Qualifizierung nicht gefährdet sein
sollte.
Antrag der Elterninitiative Springmäuse
Die Kindertagesstätte Montessori Kinderhaus wurde in 1997 im sog. Investorenmodell errichtet;
aufgrund der 25ährigen Vertragsbindung [Laufzeit bis 2022] muss Bestreben der Stadt sein, diese
Einrichtung dauerhaft, zumindest jedoch für die Dauer der Vertragsbindung zu erhalten.
Wenngleich auch die Kindertagestätte Montessori Kinderhaus - vergleichbar der Einrichtung des
Waldkindergartens - über eine besondere pädagogische Ausrichtung verfügt, ist die
Wirtschaftlichkeit der Einrichtung aufgrund der Kopfpauschalen durch das Kibiz in der
Gruppenform III langfristig stark eingeschränkt [wenn nicht gar gefährdet] und in keiner Weise mit
dem Waldkindergarten vergleichbar. Um den Erhalt der Einrichtung zu sichern, spricht sich die
Verwaltung auch in Anbetracht der Tatsache, dass dies im Ortsteil Kirch-/ Kleintroisdorf die einzige
Einrichtung ist und die Vorhaltung einer dezentralen Angebotsstruktur notwendig ist, dafür aus,
entsprechende Mittel in den Haushalt 2011 einzustellen und dem Jugendhilfeausschuss zu
empfehlen, den Antrag zu genehmigen. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass sich
die seitens der Stadt zu übernehmenden anteiligen Investitionskosten aufgrund der vorgelegten
Kostenkalkulation auf rd. 500,- € belaufen; die Qualifizierung würde den städtischen Haushalt mit
jährlich zusätzlich rd. 21.500,- € belasten.
Antrag der kath. Kirchengemeinde betr. der Einrichtung St. Martin, Kirchherten
Im Ortsteil Kirch-/ Grottenherten besteht neben der v. g. zweigruppigen Einrichtung noch die im
Investorendmodell errichtete ebenfalls zweigruppige Einrichtung der Johanniter Unfallhilfe.
Aufgrund der 25-jährigen Vertragsbindung [Laufzeit bis 2025] muss - wie bereits zuvor zur
Elterninitiative Springmäuse ausgeführt - Bestreben der Stadt sein, diese Einrichtung dauerhaft,
zumindest jedoch für die Dauer der Vertragsbindung zu erhalten. Für diese Einrichtung hat der
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Sitzungsvorlage
Jugendhilfeausschuss eine Qualifizierung nach Gruppenform I und II beschlossen; dies bedeutet,
dass im Ortsteil Kirch-, Grottenherten und Pütz bereits derzeit 11 U 3-Plätze vorgehalten werden.
Eine seitens der kath. Kirchengemeinde angestrebte Qualifizierung von zwei weiteren Gruppen
entspräche einer Aufstockung von 12 weiteren, somit insgesamt 23 U3-Plätzen in diesem Ortsteil.
Bei jährlich rd. 17 Kindern unter drei Jahren in den v. g. Ortsteilen stellt dies eine erhebliche
Überkapazität dar, welche auch nicht durch den Einzugsbereich Kirch-/ Kleintroisdorf zu
begründen ist. Denkbar und aus Sicht der Verwaltung `vertretbar´ wäre die Qualifizierung lediglich
einer Gruppe nach Gruppenform I, wodurch im Ortsteil Kirch-, Grottenherten und Pütz insgesamt
63 Plätze für über Dreijährige und 17 Plätze für unter Dreijährige vorgehalten würden. Ausweislich
der kath. Kirchengemeinde [Telefonat vom 13.09.2010] wird die Problematik der Qualifizierung im
v. g. Ortsteil gesehen; da in der Priorisierung der kath. Kirchengemeinde die Einrichtungen St.
Antonius, St. Lambertus und St. Martinus vorrangig angesiedelt sind, schlägt die Verwaltung vor,
zunächst auf dieser Basis Gespräche zu führen
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 17.08.2010
----------------------------------Brunken
Geschäftsbereichsleiter
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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