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Beschlussvorlage (Ausbau der U3-Betreuung im Stadtgebiet Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
60 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
22.09.10, 17:55
Aktualisiert
22.09.10, 17:55

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Seite: 1 Sitzungsvorlage STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8160/2010 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 28.09.2010 Betreff: Ausbau der U3-Betreuung im Stadtgebiet Bedburg Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss des Rhein-Erft-Kreises zum jetzigen Zeitpunkt lediglich die Qualifizierung und Erweiterung/ Ertüchtigung der Einrichtung Montessori Kinderhaus in Kirchtroisdorf für einen U3-Ausbau zu beschließen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende investive Mittel in den Haushalt 2011 einzustellen. Beschlussvorlage WP8-160/2010 Seite 1 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Bereits mehrfach, so zuletzt in der Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses am 29.06.2010 [TOP 10, ö. T.], hat die Verwaltung über den U3-Ausbau im Stadtgebiet Bedburg berichtet. Beratungsgegenstand der v. g. Sitzung waren vorliegende Anträge vom Waldwichtel Bedburg e. V. und der Elterninitiative Springmäuse auf Erweiterung/ Ertüchtigung der Einrichtungen, um die Voraussetzungen zur Unterbringung von Kindern unter drei Jahren zu erfüllen. Wegen nicht bestehendem Handlungsdruck - so bezogen sich beide Anträge auf eine Ertüchtigung in 2011 - und noch nicht vorliegender Anträge aller Maßnahmeträger hat der Fachausschuss beschlossen, die Anträge zunächst zurückzustellen und in einer `Sonderausschusssitzung´ im September d. J. zu beraten. Zur Beratung ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, zunächst nochmals kurz die [derzeitige] Rechtslage darzustellen. Gem. § 24 III SGB VIII ist der Träger der Jugendhilfe verpflichtet, ab dem 01.10.2010 auch für Kinder unter drei Jahren ein bedarfsgerechtes Angebot in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege vorzuhalten. Verbindliche Ausbauquoten sind im Gesetzgebungsverfahren nicht festgelegt worden; d. h. es besteht ein Rechtsanspruch, der jedoch nicht in absolute Zahlen gefasst ist. In seinen Richtlinien vom 10.09.2008 [MBI.NRW 2008 S.273] schreibt das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration [MGFFI NRW], dass sich Bund, Länder und Kommunen darauf verständigt haben, die Kindertagesbetreuung der U3-Kinder auf einen bundesweit durchschnittlich 35 %-igen Bedarf auszubauen. Ferner führt das MGFFI aus, dass dies für Nordrhein-Westfalen eine Ausbauquote von landesweit 32 % bedeutet. Einen generellen Rechtsanspruch auf einen Platz in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres schreibt das Kinderförderungsgesetz ab dem 01.08.2013 vor; für Kinder unter einem Jahr gilt dieser Rechtsanspruch auch, sofern die Eltern erwerbstätig sind oder sich in einer Ausbildung befinden. Träger der öffentlichen Jugendhilfe, welche das zur Erfüllung der Verpflichtung erforderliche Angebot noch nicht vorhalten können, sind zum stufenweisen Ausbau des Förderangebots für Kinder unter drei Jahren verpflichtet. Alle Aussagen über Ausbauquoten sind als durchschnittlich angenommen zu betrachten. In der Praxis werden sicherlich deutliche Unterschiede, beispielsweise zwischen den alten und den neuen Bundesländern, aber auch zwischen Großstädten und ländlichen Bereichen, bestehen. Auf Basis aktueller KDVZ Daten hat das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises im Kindergartenbedarfsplan 2009 - 2012 unter Berücksichtigung der vorgezogenen Schulpflicht für das Kindergartenjahr 2010/ 2011 für Bedburg einen Bedarf von 567 Plätzen für Kinder ab drei Jahren sowie als Ausbauziel [Kindergartenjahr 2012/ 2013] 128 Plätze für Kinder unter drei Jahren formuliert. Inwieweit dieser fiktive, entsprechend der `Orientierungsdaten´ des Bundes ermittelte, Bedarf bezogen auf das Stadtgebiet Bedburg realistisch ist, kann verwaltungsseitig nicht beurteilt werden; angemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass auch die in den Einrichtungen vorgehaltenen sog. Wartelisten diesbezüglich keine, zumindest keine verlässliche Aussagen geben können. Die im Jugendhilfeausschuss unter Datum vom 03.02.2010 [Drucksache 3/ 2010] beschlossene Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2010/ 2011 ist nachfolgender Darstellung zu entnehmen; angemerkt wird, dass gegenüber dem Kindergartenjahr 2009/ 2010 die Zahl der U 3Plätze in Kindertageseinrichtungen von 26 auf 66 Plätze erhöht wurden, so dass bereits in diesem Kindergartenjahr rd. 52 % der angestrebten 128 U 3-Plätze in den Kindertagesstätten geschaffen sind. Beschlussvorlage WP8-160/2010 Seite 2 STADT BEDBURG KiGaBezirk Seite: 3 Sitzungsvorlage Kindergartenjahr 2009/ 2010 Einrichtung Kindergartenjahr 2010/ 2011 Gruppen Plätze > 3 Jahren U3 Gruppen Plätze > 3 Jahren U3 1 St. Lambertus 3 71 71 0 3 71 71 0 2 Mosaik 2 47 47 0 2 48 48 0 2 Pusteblume 4 75 69 6 4 73 63 10 3 St. Antonius 3 64 64 0 3 59 53 6 3 Feldmäuse 2 48 48 0 2 45 39 6 3 St. Willibrord 3 68 62 6 3 64 52 12 4 St. Martinus 3 69 69 0 3 65 59 6 4 Kleeblatt 2 45 39 6 2 45 39 6 4 Sterntaler 1 25 25 0 1 25 25 0 4 Waldwichtel 1 15 15 0 1 15 12 3 4 St. Peter 2 46 46 0 2 45 39 6 5 Montessori 1 21 21 0 1 24 24 0 6 Johanniter 2 39 31 8 2 35 24 11 6 St. Martin 2 47 47 0 2 47 47 0 7 St. Lucia 1 21 21 0 insgesamt 32 701 * Darstellung erfolgt nach Kindergartenbezirk 675 26 Einrichtung geschlossen 31 661 595 66 In Ergänzung der v. g. Darstellung weist die Verwaltung darauf hin, dass den ausgewiesenen 595 Plätzen für Kinder ab drei Jahren 567 Kinder mit Rechtsanspruch sowie 169 hereinwachsende Kinder [ab drei Jahren ebenfalls mit Rechtsanspruch] gegenüberstehen. Dies entspricht einer Versorgungsquote [100 % der Kinder mit Rechtsanspruch und 100 % der hereinwachsenden Kinder - fiktive Betrachtung] von rd. 80 % sowie einer Bedarfsdeckungsquote [95 % der Kinder mit Rechtsanspruch und 45 % der hereinwachsenden Kinder - realistische Betrachtung] von rd. 93 %; konkret bedeutet dies, dass für insgesamt 736 Kinder mit Rechtsanspruch lediglich 595 Plätze zur Verfügung stehen und somit im laufenden Kindergartenjahr 2010/ 2011 [rein rechnerisch] zwischen 21 und 141 Betreuungsplätze für diese Altergruppe `fehlen´. Wenngleich bei dieser [rein rechnerischen] Betrachtung berücksichtigt werden muss, dass einige hereinwachsende Kinder durch die 66 U 3-Plätze `aufgefangen´ werden [können], wird die Darstellung des Jugendamtes in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.02.2010, Festlegung der Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2010/ 2011 [Drucksache 3/ 2010], der „Platzabbau in diesem Bereich ist u. a. durch rückläufige Geburtenzahlen vertretbar“, seitens der Verwaltung der Stadt Bedburg zumindest - bedenklich bewertet. Auch wenn sich das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises in seinen Äußerungen sicherlich auf den Demographiebericht 2008 der Stadt Bedburg stützt, kann eine prognostizierte rückläufige Fertilität [zumindest derzeit] nicht bestätigt werden; nach aktueller Auswertung der KDVZ-Daten ergibt sich für die einzelnen Kindergartenjahre unter Berücksichtigung der vorgezogenen Einschulung folgende Entwicklung: Kindergartenjahr Rechtsanspruch zum 01.08. Hereinwachsende insgesamt 2010/ 2011 [unter Berücksichtigung der vorgezogenen Einschulung] 567 169 736 2011/ 2012 536 182 718 2012/ 2013 508 180 688 Beschlussvorlage WP8-160/2010 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Im Rahmen der weiteren Umstrukturierung sind seitens des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises folgende `U 3-Ausbaumaßnahmen´ vorgesehen: KiGa geplanter (End-)Ausbau [2012/ 2013] status quo [2010/ 2011] Gruppen Plätze >3 Jahren U3 aktuell Gruppen Plätze >3 Jahren U3 Bezirk Einrichtung Mitte St. Lambertus 3 71 71 0 3 65 53 12 2 x GF I 1 X GF III Mosaik 2 48 48 0 2 48 48 0 noch offen Pusteblume 4 73 63 10 4 70 54 16 Familienz. 3 x GF I, dav. 1 x Modell integr. 1 x GF III integr. Lipp Kirdorf/ Blerichen Kaster/ Königsh. St. Antonius 3 59 53 6 3 50 40 10 1 x GF I 1 x GF I Modell integr. 1 x GF III integr. Feldmäuse 2 45 39 6 2 40 28 12 2 x GF I St. Willibrord 3 64 52 12 3 55 39 16 Familienz. 1 x GF I 1 x GF II 1 x GF III St. Martinus 3 65 59 6 3 65 53 12 2 x GF I 1 X GF III Kleeblatt 2 45 39 6 2 55 39 16 1 x GF I 1 x GF II Neu-/ Anbau 2 x GF III Sterntaler 1 25 25 0 1 25 25 0 noch offen 1 15 15 0 Waldwichtel Kirchtroisd. 1 15 12 2 45 39 6 Montessori 1 24 24 0 2 35 24 11 Kirchh. St. Martin 2 St. Lucia insgesamt 47 47 1 20 16 4 1 x GF I [Antrag gestellt; Entscheidung Stadt steht noch aus] 2 40 28 12 2 x GF I 1 25 25 0 1 20 14 6 1 x GF I [Antrag gestellt noch nicht im Plan JHA * 2 35 24 11 1,5 x GF I 0,5 x GF II 2 50 50 0 2 x GF III 2 40 28 12 2 x GF I [noch kein Antrag gestellt, nicht im Plan JHA] * 3 St. Peter Johanniter Rath Qualifizierung 0 Einrichtung geschlossen 31 661 595 Einrichtung geschlossen 31 638 521 117 31 628 489 139 66 bei Umsetzung aller vorliegender Anträge Zum besseren Verständnis werden nachfolgend nochmals die sich aus Anlage 19 des Kinderbildungsgesetzes [Kibiz] ergebenden Bezeichnungen der Gruppenformen I - III erläutert: STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 GF I 20 Plätze für Kinder ab 3 Jahren, davon 4 - 6 Plätze für 2Jährige GF II 10 Plätze für Kinder unter 3 Jahren GF III 25 Plätze für Kinder ab 3 Jahren bzw. 20 Plätze als Kindertagesstättengruppe Modellversuch integrativ ab 2 Jahren 15 Plätze, davon 4 Plätze für 2-Jährige Wie bereits in der letzten Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses der Stadt Bedburg am 29.06.2010 [WP8-104/2010] dargestellt, darf bei dem `Umstrukturierungsprozess´ nicht verkannt werden, dass jede `Umwandlung´ einer sog. Regelgruppe [GF III] in die Betreuung für unter Dreijährige [GF I bzw. GF II] eine Reduzierung von 9 bzw. 11 Plätzen für Kinder ab drei Jahren zur Folge hat. So wird bzw. würde ausweislich der v. g. Darstellung durch die Planung des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises zwar die mit 35 % [fiktiv] festgelegte Ausbauquote des MGFFI erreicht; die Versorgung der über Dreijährigen [508 zzgl. 180 Hereinwachsender] wäre jedoch mit einer Versorgungsquote von 75,7 % [71,1 %] bzw. einer Bedarfsdeckungsquote von 92,4 % [86,7 %] nicht gesichert. Die v. g. Datei stellt den seitens des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises in Gesprächen mit den Trägern der Einrichtungen avisierten (End-)Ausbau dar; wenngleich zahlreiche Qualifizierungsmaßnahmen zwar schon im Rahmen der Jugendhilfeplanung beschlossen wurden, liegen für folgende Maßnahmen derzeit noch keine Anträge auf Investitionskostenförderung beim Jugendamt vor: - St. Lambertus Pusteblume; ausweislich des Trägers laufen derzeit die Planungen St. Antonius; ausweislich des Trägers laufen derzeit die Planungen Feldmäuse; Planungen laufen derzeit [siehe TOP 5 n. Ö.T.] St. Martinus Kleeblatt; ausweislich des Trägers laufen derzeit die Planungen Waldwichtel St. Martin. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass nach derzeitigem Kenntnisstand die aus dem Investitionskostenprogramm zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren bis 2013 auf Nordrhein-Westfalen entfallenden rd. 510 Millionen Euro [480 Millionen Euro Bund, 30 Millionen Euro Land] nicht ausreichen; der `Investitionstopf´ sei daher bereits derzeit überzeichnet. Dies hat zur Folge, dass für neue Anträge auf Investitionskostenzuschuss für den `U 3-Ausbau´ nicht mit einer Bezuschussung gerechnet werden kann. Für bereits gestellte aber noch nicht bewilligte Anträge sei die Sache unklar. Im Ergebnis ist daher die Finanzierung des U 3-Ausbaus zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesichert. Gleichzeitig habe sich, so der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Schneider, seit der gesetzlichen Verankerung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz ab dem ersten Lebensjahr, die Ausgangslage signifikant verändert; „der ursprünglich geschätzte Bedarf an Plätzen für unter Dreijährige ist bei weitem nicht mehr realistisch“. Dies ist auch das Ergebnis einer aktuellen Studie der Bertelsmann Stiftung; in der Studie wird davon ausgegangen, dass die `bisherige´ Annahme einer Versorgungsquote von 35 % nicht ausreichend sein wird. Aufgrund der bedeutsamen Veränderung der Ausgangslage, weist der Städte- und Gemeindebund NRW deutlich darauf hin, dass auch das von Bund und Ländern zugrunde gelegte Finanzierungskonzept den neuen Erkenntnissen angepasst werden müsse und fordert, dass die Bundesmittel für den Betrieb der Betreuungseinrichtung - wie es die Bund und Ländervereinbarung vorsieht - nicht im NRW-Landeshaushalt zu vereinnahmen, sondern vielmehr den Städten und Gemeinden umgehend und vollständig zur Verfügung zu stellen sind. Auch müsse, so der Städteund Gemeindebund NRW, sichergestellt sein, dass - sobald die Investitionshilfen des Bundes aufgebraucht seien - sich auch das Land NRW angemessen an den Investitionen beteilige; nur Beschlussvorlage WP8-160/2010 Seite 5 STADT BEDBURG Seite: 6 Sitzungsvorlage dann könne ein ungeschmälertes Engagement der Kommunen beim Ausbau der Kinderbetreuung erwartet werden. Derzeit richtet sich die Finanzierung einer Kindertageseinrichtung nach dem seit dem 01.08.2008 in Kraft getretenen Kinderbildungsgesetz [KiBiz] und baut auf Kindpauschalen auf. Die Höhe der Kindpauschalen ist hierbei abhängig von der jeweiligen Gruppenform und den gewählten Betreuungszeiten; bei einer Behinderung des Kindes wird eine höhere Kindpauschale festgesetzt. Für das laufende Kindergartenjahr 2010/ 2011 liegt die Höhe der Kindpauschale zwischen 3.260,91 € und 15.675,08 €. Die sich daraus ergebenden Zuschüsse für die jeweilige Kindertagesstätte werden grundsätzlich aus vier `Töpfen´ [Land-Träger-Eltern-Jugendhilfeträger] finanziert. Der prozentuale Anteil ist grundsätzlich von der Art des Trägers abhängig; lediglich die Elternbeiträge [EB] sind mit einem Prozentsatz [fiktiv 19 % - tatsächliches Ist in Bedburg/ Elsdorf rd. 13 %] festgelegt. kirchlicher Träger freier Träger Elterninitiativen kommunaler Träger 36,5% 36% 38,5 % 30% Träger 12% 9% 4% 21% Elternbeiträge 19% 19% 19% 19% 32,5% 36% 38,5% 30% `Topf´ Land Jugendamt/ Stadt Die mit einer U 3-Qualifizierung einhergehenden finanziellen Auswirkungen für die Stadt Bedburg werden an nachfolgendem Beispiel einer Elterninitiative dargestellt; in einer Kindertageseinrichtung mit einer Elterninitiative als Träger, werden 25 Kinder in der Gruppenform III [Kinder ab drei Jahren] betreut. Für diese Betreuung wurden Kindpauschalen in Höhe von 119.320,59 € bewilligt. Sollten die Elternbeiträge nicht die festgelegten 19% erreichen, so ist auch der Differenzbetrag durch das Jugendamt/ die Stadt zu zahlen. Im Fall der U3-Qualifizierung kommen verschiedene Fallkonstellationen in Betracht; in der nachfolgenden Beispielrechnung wird zum besseren Verständnis von einer einheitlichen Gruppenform ausgegangen. `Topf´ Land GF III (von 3 und älter) GF II (unter 3) GF I (von 2 bis Einschulung) Differenz GF I zu GF III 45.938,43 122.954,25 59.558,80 13.620,37 4.772,82 12.774,47 6.187,93 1.415,11 Elternbeiträge [19 %] 22.670,91 60.678,72 29.392,66 6.721,75 Jugendamt/ Stadt 45.938,43 122.954,25 59.558,80 13.620,37 119.320,59 319.361,69 154.698,19 35.377,60 53.097,67 142.115,95 68.840,70 15.743,03 Träger Gesamtkosten Jugendamt/ Stadt bei 13 %-igem Elternanteil [Ist] Nicht berücksichtigt ist in der v. g. Beispielrechnung, dass sich die Stadt Bedburg bei der Mehrheit der Einrichtungen zur Erstattung des Trägeranteils [meist in voller Höhe, jedoch zumindest anteilmäßig] und der Verwaltungskosten verpflichtet hat; insofern würde sich der städtische Zuschuss im v. g. Beispiel um die in Zeile 3 aufgeführten Kosten [4.772,82 € bis 12.774,47] erhöhen. Beschlussvorlage WP8-160/2010 Seite 6 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 7 Fazit: Im Ergebnis der v. g. Ausführungen kann festgehalten werden, dass mit Umsetzung der im Jugendhilfeausschuss beschlossenen Qualifizierungsmaßnahmen im Stadtgebiet Bedburg die in den Richtlinien des MGFFI NRW geforderte fiktive 35 %-ige Ausbauquote zum Kindergartenjahr 2012/ 2013 nahezu sichergestellt ist [117 Plätze für unter 3-Jährige]; es besteht daher zum jetzigen Zeitpunkt keine erkennbare Notwendigkeit weiterer Qualifizierungen. Aufgrund dessen, wie auch aufgrund der prognostizierten Problematik in der Versorgung der über Dreijährigen, der ungeklärten Finanzierungsfrage [`Überzeichnung des Investitionstopfs´ und zwingend erforderliche Anpassung des Finanzierungskonzepts] und des zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestehenden Handlungsdrucks schlägt die Verwaltung vor, den weiteren Ausbau der U 3-Betreuung restriktiv anzugehen/ umzusetzen und spricht sich für folgende weitere Vorgehensweise aus: Antrag der Elterninitiative Waldwichtel Bedburg e. V. Wie bereits in der v. g. Fachausschusssitzung ausgeführt, wurde bei der Installation des Waldkindergartens der `Grundsatzbeschluss´ gefasst, der Einrichtung eine größtmögliche Unterstützung zu gewähren; zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf die vorhandenen, ausreichenden Kindertagesstätten wurde jedoch eine finanzielle Unterstützung der Einrichtung grundsätzlich abgelehnt [WP7-675/2006]. Dennoch sind in den vergangenen Jahren Beschlussfassungen im Jugendhilfeausschuss des Rhein-Erft-Kreises ergangen, die zu einer finanziellen Förderung geführt haben und von der Stadt übernommen werden müssen. Die Kosten des Jugendamtes/ der Stadt für diese Einrichtung belaufen sich in der GF III derzeit auf rd. 41.700 € p. a.; eine Qualifizierung der Einrichtung würde neben Investitionskosten [4 %-iger Trägeranteil] das Jugendamt/ die Stadt mit jährlich zusätzlich rd. 16.000,- €, somit insgesamt rd. 57.800,- € belasten. Ungeachtet der finanziellen Auswirkungen weist die Verwaltung darauf hin, dass im Ortsteil Kaster/ Königshoven bereits derzeit 33 % aller U 3-Plätze vorgehalten werden. Aufgrund der v. g. Ausführungen empfiehlt die Verwaltung, den Antrag der Elterninitiative bis auf weiteres zurückzustellen. Ergänzend wird angemerkt, dass aufgrund der besonderen pädagogischen Ausrichtung die Einrichtung des Waldkindergartens auch ohne Qualifizierung nicht gefährdet sein sollte. Antrag der Elterninitiative Springmäuse Die Kindertagesstätte Montessori Kinderhaus wurde in 1997 im sog. Investorenmodell errichtet; aufgrund der 25ährigen Vertragsbindung [Laufzeit bis 2022] muss Bestreben der Stadt sein, diese Einrichtung dauerhaft, zumindest jedoch für die Dauer der Vertragsbindung zu erhalten. Wenngleich auch die Kindertagestätte Montessori Kinderhaus - vergleichbar der Einrichtung des Waldkindergartens - über eine besondere pädagogische Ausrichtung verfügt, ist die Wirtschaftlichkeit der Einrichtung aufgrund der Kopfpauschalen durch das Kibiz in der Gruppenform III langfristig stark eingeschränkt [wenn nicht gar gefährdet] und in keiner Weise mit dem Waldkindergarten vergleichbar. Um den Erhalt der Einrichtung zu sichern, spricht sich die Verwaltung auch in Anbetracht der Tatsache, dass dies im Ortsteil Kirch-/ Kleintroisdorf die einzige Einrichtung ist und die Vorhaltung einer dezentralen Angebotsstruktur notwendig ist, dafür aus, entsprechende Mittel in den Haushalt 2011 einzustellen und dem Jugendhilfeausschuss zu empfehlen, den Antrag zu genehmigen. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass sich die seitens der Stadt zu übernehmenden anteiligen Investitionskosten aufgrund der vorgelegten Kostenkalkulation auf rd. 500,- € belaufen; die Qualifizierung würde den städtischen Haushalt mit jährlich zusätzlich rd. 21.500,- € belasten. Antrag der kath. Kirchengemeinde betr. der Einrichtung St. Martin, Kirchherten Im Ortsteil Kirch-/ Grottenherten besteht neben der v. g. zweigruppigen Einrichtung noch die im Investorendmodell errichtete ebenfalls zweigruppige Einrichtung der Johanniter Unfallhilfe. Aufgrund der 25-jährigen Vertragsbindung [Laufzeit bis 2025] muss - wie bereits zuvor zur Elterninitiative Springmäuse ausgeführt - Bestreben der Stadt sein, diese Einrichtung dauerhaft, zumindest jedoch für die Dauer der Vertragsbindung zu erhalten. Für diese Einrichtung hat der Beschlussvorlage WP8-160/2010 Seite 7 STADT BEDBURG Seite: 8 Sitzungsvorlage Jugendhilfeausschuss eine Qualifizierung nach Gruppenform I und II beschlossen; dies bedeutet, dass im Ortsteil Kirch-, Grottenherten und Pütz bereits derzeit 11 U 3-Plätze vorgehalten werden. Eine seitens der kath. Kirchengemeinde angestrebte Qualifizierung von zwei weiteren Gruppen entspräche einer Aufstockung von 12 weiteren, somit insgesamt 23 U3-Plätzen in diesem Ortsteil. Bei jährlich rd. 17 Kindern unter drei Jahren in den v. g. Ortsteilen stellt dies eine erhebliche Überkapazität dar, welche auch nicht durch den Einzugsbereich Kirch-/ Kleintroisdorf zu begründen ist. Denkbar und aus Sicht der Verwaltung `vertretbar´ wäre die Qualifizierung lediglich einer Gruppe nach Gruppenform I, wodurch im Ortsteil Kirch-, Grottenherten und Pütz insgesamt 63 Plätze für über Dreijährige und 17 Plätze für unter Dreijährige vorgehalten würden. Ausweislich der kath. Kirchengemeinde [Telefonat vom 13.09.2010] wird die Problematik der Qualifizierung im v. g. Ortsteil gesehen; da in der Priorisierung der kath. Kirchengemeinde die Einrichtungen St. Antonius, St. Lambertus und St. Martinus vorrangig angesiedelt sind, schlägt die Verwaltung vor, zunächst auf dieser Basis Gespräche zu führen Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 17.08.2010 ----------------------------------Brunken Geschäftsbereichsleiter ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-160/2010 Seite 8