Daten
Kommune
Wesseling
Größe
76 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
227/2008 2. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
Dez. III
III/VD
-51-
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen
Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling (Beitragssatzung OGS)
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Dez. III
III/VD
-51-
30.09.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 227/2008 2. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
03.11.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen
Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling (Beitragssatzung OGS)
Beschlussentwurf:
Die derzeit geltende Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der
Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling (Beitragssatzung OGS) wird
nicht verändert.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat ihre in der Sitzung des Hauptausschusses vom 21.10.2008
gemachten Vorschläge, zu denen die Verwaltung mit der 1. Ergänzung zur Vorlage 227/2008 Stellung
genommen hat, modifiziert. Der Antrag ist in der Anlage beigefügt.
2. Lösung
Die Modellrechnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht von einer Beitragfreiheit bis zu einem
Jahreseinkommen von 27.500 € aus. Die Beitragspflicht beginnt bei einem Jahreseinkommen von mehr als
27.500 € mit einem Beitragssatz von 32,00 € und steigt weitgehend linear bis zu einem Höchstbeitrag von
150,00 € an. Dieser wird bei einem Jahreseinkommen von mehr als 91.250,00 € erreicht. Die
Modellrechnung geht von 12 Beitragssätzen aus. Die Mindererträge bei diesem Vorschlag zur Staffelung der
Beiträge belaufen sich auf jährlich 15.492,00 €.
Würde die Staffelung der Elternbeiträge für die OGS wie vorgeschlagen verändert, müsste allerdings auch
die Beitragsregelung für die Kindertageseinrichtungen angepasst werden. Dies ist geboten, weil sich die
Regelungen in der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und Kindertagespflege und in der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträge für die
Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule ergänzen, so. z.B. hinsichtlich der Beitragsfreiheit für
das zweite und jedes weitere Kind einer Familie, das eine Kindertageseinrichtung oder eine Offene
Ganztagsschule besucht. Der Beitragsausfall würde sich dann um rd. 36.000 € auf rd. 51.500 € erhöhen.
Wegen des mit der vorgeschlagenen Staffelung der Elternbeiträge verbundenen erheblichen Ausfalls von
Erträgen bleibt die Verwaltung bei ihrem Vorschlag, die derzeitige Beitragsstaffelung nicht zu verändern.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind beschrieben