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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 227/2008 2. Ergänzung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
102 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 227/2008 2. Ergänzung) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 227/2008 2. Ergänzung)

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Inhalt der Datei

Anlage Bündnis 90/Die Grünen Wesseling Ratsfraktion Alfons-Müller-Platz 50389 Wesseling Verteiler Bürgermeister Ditgens Verwaltung Herr Hadel, Herr Hummelsheim Ratsfraktionen CDU, SPD und FDP Antrag Ratssitzung 4.11.2008 Beiträge zur OGS Sehr geehrte Damen und Herren, zum Hauptausschuss am 21.10.2008 hatten Bündnis 90/Die Grünen eine alternative Modellrechnung für die Staffelung der Elternbeiträge zur Offenen Ganztagsschule (Vorlage 227/2008) vorgelegt. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Einkommensstaffelung der Beiträge in nur sieben Klassen führt zu ungleichmäßigen Belastungen von Familien insbesondere unterer und mittlerer Einkommen. Dies wird von den Bürgerinnen und Bürgern als ungerecht empfunden. Es gilt hier, für eine Gerechtigkeit durch gleichmäßigere Beiträge zu sorgen. Die Verwaltung hat folgende Bedenken geäußert: • eine Beitragsstaffelung in Form einer Steuertabelle stelle einen in der Praxis schwierig zu bewältigenden Verwaltungsaufwand dar. • ein stark sinkendes Elternbeitragsaufkommen sei angesichts der Haushaltslage problematisch. Bündnis 90/Die Grünen schlägt unter der Prämisse Beitragsgerechtigkeit bei einem gleichzeitig geringen Verwaltungsaufwand und möglichst stabilen Einnahmen nun folgendes Modell vor: Einkommen bis Monat 27500 36250 40000 46250 52500 58750 65000 71250 77500 83750 91250 ab 91250 Fallzahl 0 32 40 50 60 70 80 95 110 125 140 150 Summe 49 33 24 23 19 18 20 20 3 3 14 Jahr 1568 1320 1200 1380 1330 1440 1900 2200 375 420 2100 18816 15840 14400 16560 15960 17280 22800 26400 4500 5040 25200 Aufkommen: 182796 Anlage Diese Beitragsstaffelung hat eine Reihe von Vorteilen: 1) Die unteren Einkommen werden weiter entlastet. 2) 12 Beitragsstufen stellen keinen unverhältnismäßigen verwaltungstechnischen Mehraufwand dar, da jährliche Einkommenssprünge von mehr als 10 % sehr selten sind. 3) Eine Einnahmenminderung der Stadt um rund 15.000 EUR ist vertretbar. 4) Die Progression bei Einkommen ab 77.500 EUR wird etwas abgemildert. 5) Insgesamt wird kein Beitragszahler gegenüber dem Verwaltungsmodell schlechter gestellt. Mit freundlichen Grüßen Elmar Gillet Fraktionsvorsitzender