Daten
Kommune
Wesseling
Größe
102 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage
Bündnis 90/Die Grünen Wesseling Ratsfraktion Alfons-Müller-Platz 50389 Wesseling
Verteiler
Bürgermeister Ditgens
Verwaltung Herr Hadel, Herr Hummelsheim
Ratsfraktionen CDU, SPD und FDP
Antrag Ratssitzung 4.11.2008 Beiträge zur OGS
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Hauptausschuss am 21.10.2008 hatten Bündnis 90/Die Grünen eine alternative
Modellrechnung für die Staffelung der Elternbeiträge zur Offenen Ganztagsschule (Vorlage
227/2008) vorgelegt.
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Einkommensstaffelung der Beiträge in nur sieben
Klassen führt zu ungleichmäßigen Belastungen von Familien insbesondere unterer und
mittlerer Einkommen. Dies wird von den Bürgerinnen und Bürgern als ungerecht empfunden.
Es gilt hier, für eine Gerechtigkeit durch gleichmäßigere Beiträge zu sorgen.
Die Verwaltung hat folgende Bedenken geäußert:
•
eine Beitragsstaffelung in Form einer Steuertabelle stelle einen in der Praxis schwierig
zu bewältigenden Verwaltungsaufwand dar.
•
ein stark sinkendes Elternbeitragsaufkommen sei angesichts der Haushaltslage
problematisch.
Bündnis 90/Die Grünen schlägt unter der Prämisse Beitragsgerechtigkeit bei einem
gleichzeitig geringen Verwaltungsaufwand und möglichst stabilen Einnahmen nun folgendes
Modell vor:
Einkommen bis
Monat
27500
36250
40000
46250
52500
58750
65000
71250
77500
83750
91250
ab 91250
Fallzahl
0
32
40
50
60
70
80
95
110
125
140
150
Summe
49
33
24
23
19
18
20
20
3
3
14
Jahr
1568
1320
1200
1380
1330
1440
1900
2200
375
420
2100
18816
15840
14400
16560
15960
17280
22800
26400
4500
5040
25200
Aufkommen:
182796
Anlage
Diese Beitragsstaffelung hat eine Reihe von Vorteilen:
1) Die unteren Einkommen werden weiter entlastet.
2) 12 Beitragsstufen stellen keinen unverhältnismäßigen verwaltungstechnischen
Mehraufwand dar, da jährliche Einkommenssprünge von mehr als 10 % sehr selten
sind.
3) Eine Einnahmenminderung der Stadt um rund 15.000 EUR ist vertretbar.
4) Die Progression bei Einkommen ab 77.500 EUR wird etwas abgemildert.
5) Insgesamt wird kein Beitragszahler gegenüber dem Verwaltungsmodell schlechter
gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Gillet
Fraktionsvorsitzender