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Beschlussvorlage GB (Ersatzwahl)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Ersatzwahl) Beschlussvorlage GB (Ersatzwahl)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 78/2005 09.03.2005 Az.: 60.3/332-10/2/Me X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 06.04.2005 Kreistag 27.04.2005 Ersatzwahl eines Mitgliedes für den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen Sachbearbeiter/in: Herr Mertens x Tel.: 372 Abt.: 60.3 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt gemäß § 11 des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LG NW), für die Dauer der laufenden Legislaturperiode nachstehende Person als Mitglied des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde zu wählen: Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e. V., 48143 Münster Mitglied: ---------------------------------------- Seite - 2 - Begründung: Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 14.12.2004 aus dem Kreis der vom vorschlagsberechtigten Verband benannten Vertreter Herrn Susan als Mitglied des Beirates gewählt (V 4/2004). Nach § 11 Abs. 6 LG NW wird die Mitgliedschaft erworben mit dem Eingang der Annahmeerklärung bei der Behörde, bei der der Beirat eingerichtet ist; § 36 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 des Kommunalwahlgesetzes gilt entsprechend. Herr Susan hat jedoch das Mandat nicht angenommen. Der vorschlagsberechtigte Verband hat nach diesbezüglicher Information durch die Untere Landschaftsbehörde mit Schreiben vom 22.02.2005 fristgerecht weitere Personen benannt, die für die Wahl des Mitgliedes zu Verfügung stehen. Dabei handelt es sich um Franz Petran, Donaustr. 14, 53902 Bad Münstereifel – Eschweiler und Dr. Mark Hennies, Hollandstr. 17, 53881 Euskirchen – Schweinheim. Das Erfordernis gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes (DVO-LG), für die ihm nach § 11 Abs. 4 Satz 1 LG NW zustehende Zahl der Mitglieder (1) mindestens die doppelte Anzahl von Bewerbern vorzuschlagen, ist somit erfüllt. Die in der o. g. KT-Sitzung erfolgte Wahl des stellvertretenden Mitgliedes für den Bereich der Fischerei, Herrn Boje, wird durch die v. g. Ersatzwahl des Mitgliedes nicht berührt. Herr Boje hat seine Wahl zum stellvertretenden Mitglied angenommen. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)