Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 78/2005
09.03.2005
Az.: 60.3/332-10/2/Me
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
06.04.2005
Kreistag
27.04.2005
Ersatzwahl eines Mitgliedes für den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Herr Mertens
x
Tel.: 372
Abt.: 60.3
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt gemäß § 11 des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LG NW), für
die Dauer der laufenden Legislaturperiode nachstehende Person als Mitglied des Beirates bei der
Unteren Landschaftsbehörde zu wählen:
Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e. V., 48143 Münster
Mitglied:
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Seite - 2 -
Begründung:
Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 14.12.2004 aus dem Kreis der vom vorschlagsberechtigten
Verband benannten Vertreter Herrn Susan als Mitglied des Beirates gewählt (V 4/2004). Nach § 11
Abs. 6 LG NW wird die Mitgliedschaft erworben mit dem Eingang der Annahmeerklärung bei der
Behörde, bei der der Beirat eingerichtet ist; § 36 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 des Kommunalwahlgesetzes
gilt entsprechend.
Herr Susan hat jedoch das Mandat nicht angenommen.
Der vorschlagsberechtigte Verband hat nach diesbezüglicher Information durch die Untere Landschaftsbehörde mit Schreiben vom 22.02.2005 fristgerecht weitere Personen benannt, die für die
Wahl des Mitgliedes zu Verfügung stehen.
Dabei handelt es sich um
Franz Petran, Donaustr. 14, 53902 Bad Münstereifel – Eschweiler
und
Dr. Mark Hennies, Hollandstr. 17, 53881 Euskirchen – Schweinheim.
Das Erfordernis gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes
(DVO-LG), für die ihm nach § 11 Abs. 4 Satz 1 LG NW zustehende Zahl der Mitglieder (1) mindestens die doppelte Anzahl von Bewerbern vorzuschlagen, ist somit erfüllt.
Die in der o. g. KT-Sitzung erfolgte Wahl des stellvertretenden Mitgliedes für den Bereich der
Fischerei, Herrn Boje, wird durch die v. g. Ersatzwahl des Mitgliedes nicht berührt. Herr Boje hat
seine Wahl zum stellvertretenden Mitglied angenommen.
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)