Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,4 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 20. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 15.01.2003
TOP
Betreff
6.
1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Obermaubach,
„Rödderweg“;
hier: Satzungsbeschluss unter Abwägung der im Rahmen der erneuten
Bürgerbeteiligung gemäß § 13 Nr. 2 BauGB eingegangenen Anregungen
Vorlage: 120/2002
Beschluss:
„1. Aufgrund der während der Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen wird die
maximale Firsthöhe im Bereich der Parzelle 386 nunmehr festgesetzt auf 206,44 m über
NN.
2. Die Anregungen, die Firsthöhen von 6,50 m auf 6,10 m zu reduzieren, werden
zurückgewiesen.
3. Die Anregung wegen der Plangebietsbegrenzung wird zurückgewiesen.
4. Gebäude dürfen nur mit einer maximalen Bautiefe von 22 m, parallel zur Straße rechtwinklig gemessen -, errichtet werden.
5. Die Satzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten
Ortsteils Obermaubach, 1. Änderung, wird gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 1 in Verbindung mit §
34 Abs. 4 Ziffer 2 und 3 BauGB beschlossen.“
Beratungsergebnis: 11 Stimmen dafür, 2 dagegen, 0 Enthaltungen