Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,3 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 20. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 15.01.2003
TOP
Betreff
3.
Verfahren gemäß § 20 Abs. 1 Landesplanungsgesetz zur Ausweisung zusätzlicher
Wohnbauflächen im Ortsteil Üdingen;
hier: Zustimmung zur inzwischen vorliegenden Anpassungsbestätigung sowie
Festlegung der weiteren Vorgehensweise
Vorlage: 84/2002 1. Ergänzung
Beschluss:
„1. Das erzielte Ergebnis gemäß § 20 Abs. 1 Landesplanungsgesetz zur Ausweisung
neuer Wohnbauflächen im Ortsteil Üdingen wird vorläufig nicht akzeptiert; eine
Entscheidung wird bis zur Rechtskraft des Landschaftsplanes Kreuzau-Nideggen
zurückgestellt.
2. Vor Einleitung der erforderlichen Planänderungen/Planaufstellungen wird die
Verwaltung beauftragt, mit den Grundstückseigentümern Gespräche auf der
Grundlage des „Kreuzauer Modells“ zu führen.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, unmittelbar nach Rechtskraft des
Landschaftsplanes Kreuzau-Nideggen die Angelegenheit erneut zur Beratung
vorzulegen.“
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen