Daten
Kommune
Bedburg
Größe
40 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
05.07.10, 18:08
Aktualisiert
05.07.10, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP872/2010 2. Ergänzung
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bauausschuss
04.05.2010
Rat der Stadt Bedburg
06.07.2010
Betreff:
Sachstandsbericht zu den Verwaltungsstandorten der Stadt Bedburg
hier: Darstellung der haushalterischen Auswirkungen
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Aufgrund des als 1. Ergänzungsvorlage beigefügten Sachstandsberichts zu den
Verwaltungsstandorten der Stadt Bedburg wurden in Zusammenarbeit der Geschäftsbereiche 2
und 7 die Haushaltsbelastungen von zwei möglichen Varianten untersucht und zwar:
a) beim Rathausneubau lt. Machbarkeitsstudie
b) beim Betrieb von drei Rathausstandorten.
Zu a) Rathausneubau lt. Machbarkeitsstudie
Die Berechnungen wurden unter folgenden Voraussetzungen angestellt:
¾ Als Zinssatz wurde dauerhaft 4% zu Grunde gelegt. Die in der Berechnung angegebene
Zinsbelastung zeigt die anfängliche und nicht die durchschnittliche Haushaltsbelastung.
¾ Nutzungsdauer der Gebäude: 80 Jahre
¾ Nutzungsdauer Einrichtungsgegenstände: 20 Jahre
¾ Betrachtet wurde ein Zeitraum von 4 vollen Betriebsjahren
¾ Die Unterhaltungs- und Betriebskosten wurden der Machbarkeitsstudie entnommen.
¾ Es wurden keine Erlöse aus dem Verkauf der Rathäuser Bedburg und Kaster sowie des
Gründerzentrums eingerechnet.
Baukosten insgesamt 9,3 Mio. €
Zinsaufwand
Abschreibungen
Einrichtungsgegenstände
(Anschaffungskosten: 216 T€)
Zinsaufwand
Abschreibungen
Betriebsaufwendungen lt. Machbarkeitsstudie (einschl.
Hausmeisterkosten, ohne Preissteigerungen)
Voraussichtlicher Gesamtaufwand
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
Jahr 4
370.800
116.250
367.080
116.250
363.360
116.250
359.640
116.250
8.550
10.800
8.470
10.800
8.380
10.800
8.300
10.800
236.000
742.400
236.000
738.600
236.000
734.790
236.000
730.990
Die Umlegung der Betriebsaufwendungen erfolgt auf der Netto-Grundfläche (NGF) des
Gebäudes. Diese beträgt 4.411 m² (rechnerische Ermittlung aus der Machbarkeitsstudie).
Bezogen auf den Betrieb bedeutet dies einen jährlichen Aufwand von 53,50 € pro
Quadratmeter NGF.
Nachrichtlich:
Die durchschnittliche Zinsbelastung eines Rathausneubaus beträgt rd. 190 T€. Unter
Einbeziehung der durchschnittlichen Zinsbelastung reduziert sich der durchschnittliche
Gesamtaufwand auf 553 T€.
Zu b) Betrieb von drei Rathausstandorten
Beschlussvorlage WP8-72/2010 2. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Die Restnutzungsdauern der drei Rathausstandorte betragen derzeit:
¾ Rathaus Kaster
¾ Rathaus Bedburg
¾ Gründerzentrum
11 Jahre
0 Jahre
17 Jahre
Dem Sachstandsbericht zu den Verwaltungsstandorten ist zu entnehmen, dass innerhalb der
nächsten Jahre Instandhaltungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen in Höhe von rd. 1,5 Mio. € an
den Gebäuden vorzunehmen sind, sofern ein mittelfristiger Betrieb der drei Standorte
beabsichtigt ist.
Problematik der Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand
Für eine Aktivierung der aufgewandten Mittel müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Bilanzielle Aktivierungen sind möglich bei
1. Neuherstellung bzw. Erneuerung eines Gebäudes
2. Erweiterung eines Gebäudes
3. Eine über den ursprünglichen Standard hinausgehende wesentliche Verbesserung des
Gebäudes
Voraussetzung 1 trifft regelmäßig bei komplett abgeschriebenen Objekten zu.
Erweiterungen an den drei Gebäuden im Sinne von Voraussetzung 2 sind lediglich im Hinblick
auf die bereits in 2010 angestrebten brandschutztechnischen Maßnahmen geplant. Die in 2010
umzusetzenden Maßnahmen sind folgekostentechnisch in den nachstehend aufgeführten
Berechnungen enthalten.
Voraussetzung 3 ist durchaus schwieriger zu beurteilen. Eine wesentliche Verbesserung wird
beispielsweise erzielt, wenn eine erweiterte Nutzungsmöglichkeit geschaffen oder der
Gebrauchswert deutlich erhöht wird. Die Nutzungsmöglichkeit wird erweitert, wenn durch die
Maßnahme die Nutzungsdauer des Gebäudes oder bestimmter Gebäudeteile erheblich
verlängert wird.
Ein weiterer Tatbestand, um Sanierungsmaßnahmen aktivieren zu können, ist die
Standardverbesserung. Der Standard eines Gebäudes wird u.a. durch die Ausstattung
bestimmt. Wesentliche Ausstattungsmerkmale sind vor allem Umfang und Qualität der
Zentralgewerke Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallation sowie der Fenster. Ebenso gehört
das Dach zu den wesentlichen Ausstattungsmerkmalen. Für die Aktivierung als
Herstellungskosten im Rahmen der Standardverbesserung müssen mindestens drei Bereiche
der zentralen Ausstattungsmerkmale von der Sanierung betroffen sein.
Anwendung der Bestimmungen auf die 3 Gebäude
Für das Rathaus Bedburg ist die ursprünglich vorgesehene Nutzungsdauer erreicht, d.h. das
Gebäude ist tatsächlich abgeschrieben. Die geplanten Maßnahmen können somit als
Investitionen gewertet werden und sind über die vom Geschäftsbereich 7 sachverständig
ermittelte Nutzungsdauer von 17 Jahren abzuschreiben (Anlage 1).
Die geplanten Sanierungsmaßnahmen im Gründerzentrum (Heizung, Wärmeverbundsystem)
sind zwar eher als geringfügig einzustufen, dennoch wurde vom Geschäftsbereich 7
Beschlussvorlage WP8-72/2010 2. Ergänzung
Seite 3
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
sachverständig ermittelt (Anlage 2), dass mit der Sanierung eine Verlängerung der
Nutzungsdauer von 17 auf 21 Jahren erreicht wird. Daher kann auch hier von einer
Nachaktivierungsmöglichkeit ausgegangen werden.
Beim Rathaus Kaster ist die Beurteilung problematischer. Laut BMF-Schreiben vom 18. Juli
2003 sind Aufwendungen für Baumaßnahmen innerhalb eines Veranlagungszeitraums oder
Wirtschaftsjahres Herstellungskosten, wenn die Baumaßnahmen zwar für sich gesehen noch
nicht zu einer wesentlichen Verbesserung führen, wenn sie aber Teil einer Gesamtmaßnahme
sind, die sich planmäßig in zeitlichem Zusammenhang über mehrere Veranlagungszeiträume
erstreckt und die insgesamt zu einer Hebung des Standards führt (Sanierung in Raten). Von
einer Sanierung in Raten ist grundsätzlich auszugehen, wenn die Maßnahmen innerhalb eines
Fünfjahreszeitraumes durchgeführt worden sind.
Da die Planung und die Sanierung des Rathauses Kaster sich über einen Zeitraum von 1-10
Jahren erstrecken, kann zum heutigen Zeitpunkt keine grundsätzliche Aussage über die
Aktivierung von Baumaßnahmen am Rathaus Kaster getroffen werden.
Bei den vorgesehenen Maßnahmen werden mindestens drei der zentralen
Ausstattungsmerkmale erneuert/saniert. Vom Geschäftsbereich 7 wurde auch für das Rathaus
Kaster aufgrund der mittelfristig notwendigen Sanierungsmaßnahmen sachverständig ermittelt
(Anlage 3), dass eine Verlängerung der Nutzungsdauer von 11 Jahren auf 26 Jahre erreicht
wird.
Ermittlung der jährlichen Haushaltsbelastung:
Der nachstehenden tabellarischen Aufstellung wurde Folgendes zu Grunde gelegt:
¾ Es wird davon ausgegangen, dass alle Baumaßnahmen der drei Verwaltungsstandorte
aktivierbar sind. Kriterium für das Rathaus Bedburg ist die „Erneuerung des
Gebäudes“ und Kriterien für das Rathaus Kaster und für das Gründerzentrum sind die
Verlängerungen der Nutzungsdauer.
¾ Die Höhe der Sanierungskosten wurde dem Sachstandsbericht zu den
Verwaltungsstandorten entnommen.
¾ Die Nutzungsdauern wurden entsprechend der sachverständigen Ermittlung durch den
Geschäftsbereich
7
verlängert.
Die
sachverständige
Ermittlung
der
Restnutzungsdauern der drei Verwaltungsstandorte (Anlage 1 bis 3) erfolgte nach dem
Modell des Obersten Gutachterausschusses NRW.
Auf dieser Basis können im Falle einer Sanierung die Nutzungsdauern wie folgt
verlängert werden:
o für das Rathaus Kaster (bisher 11 Jahre) um 15 Jahre auf 26 Jahre
o für das Rathaus Bedburg (bisher 0 Jahre) um 17 Jahre auf 17 Jahre
o für das Gründerzentrum (bisher 17 Jahre) um 4 Jahre auf 21 Jahre
¾ Zur Finanzierung der Sanierungen wurde ein Zinssatz von durchgängig 4% zugrunde
gelegt. Die in der Berechnung angegebene Zinsbelastung zeigt die anfängliche und
nicht die durchschnittliche Haushaltsbelastung.
¾ Die Unterhaltungs- und Betriebsaufwendungen wurden nach dem Durchschnitt der im
Haushaltsplan
kalkulierten
Haushaltsansätze
ermittelt.
Aufgrund
der
Heizungserneuerungen geht der Geschäftsbereich 7 von einem Einsparvolumen von
insgesamt 9.000 €/Jahr aus.
Dies hätte folgende Auswirkungen auf den städtischen Haushalt:
Beschlussvorlage WP8-72/2010 2. Ergänzung
Seite 4
STADT BEDBURG
Seite: 5
Sitzungsvorlage
Jahr 1
1)
Investitionsaufwendungen (1.490.000 € )
Jahr 2
Jahr 3
Jahr 4
-
-
-
-
Abschreibungen der Neuinvestitionen
70.490
70.490
70.490
70.490
Bisherige Abschreibungen
89.621 109.1712)
109.721
110.401
-49.720
-50.6902)
-50.690
-50.690
59.600
59.000
58.410
57.830
Personalaufwand Hausmeister (3 Stellen)
128.000
128.000
128.000
128.000
Durchschnittliche Unterhaltungs- und
Betriebsaufwendungen (ohne Preissteigerung)
224.291
224.291
224.291
224.291
522.282
540.262
540.222
540.322
Auswirkung der Verlängerungen der
Nutzungsdauer
Zinsaufwand
1)
2)
aktivierbare Investitionsaufwendungen für alle drei Verwaltungsstandorte
Veränderung der bisherigen Abschreibung ab dem Jahr 2 resultiert aus der Aktivierung der Brandschutzmaßnahmen aus dem Jahr 2010
Die Kosten des Betriebs der 3 Gebäude (Personalaufwand für Hausmeister zzgl. Unterhaltungsund Betriebsaufwendungen) betragen bezogen auf die Nettogrundfläche (3.811 m²)
durchschnittlich 92,44 €.
Die Flächendifferenz zwischen dem geplanten Rathausneubau mit 4.411 m² NGF (hier
Standort Bedburg) und den zur Zeit geplanten drei Verwaltungsstandorten mit 3.811 m² NGF ergibt
sich aus der Anpassung des Raumbedarfs auf der Grundlage des genehmigten Raumprogramms
aus der Sitzung des Ausschusses für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen vom
22.09.2009, Drucksache WP7-146/2009 1. Ergänzung. Hier schlagen unter anderem der größere
Ratssaal (+ 150 m²) sowie die Flächen im Rathaus Bedburg zu Buche, die durch die ursprüngliche
Wohnstruktur des Gebäudes im Bereich der Verkehrs- und Büroflächen unter den Ansätzen eines
modernen Verwaltungsgebäudes liegen.
Nachrichtlich:
Die durchschnittliche Zinsbelastung der Investitionen an den 3 Bestandsgebäuden beträgt
p.a. rd. 30 T€: Die durchschnittlichen Gesamtaufwendungen würden somit 507 T€ jährlich
betragen.
Zusammenfassung der Ergebnisse und Fakten
1. Die jährliche Haushaltsbelastung ist beim Betrieb von 3 Rathausstandorten zunächst
deutlich geringer, obwohl die Betriebskosten je Quadratmeter NGF mehr als doppelt so
hoch sind. Gründe hierfür sind die deutlich höhere Zinsbelastung und die höheren
Abschreibungen beim Rathausneubau.
2. Zu berücksichtigen ist, dass die Zinsbelastung beim Neubau anfänglich natürlich sehr hoch
ist. Bezogen auf die durchschnittliche Zinsbelastung (s. nachrichtliche Hinweise) reduziert
sich der Unterschiedsbetrag der beiden Standortvarianten deutlich.
3. Die aufgeführten Zahlen sind nur bedingt vergleichbar, da bei einem Neubau von einer
Nutzungsdauer von 80 Jahren und bei den 3 Bestandsgebäuden von 17, 21 bzw. 26
Jahren Restnutzungsdauer auszugehen ist. Dies bedeutet, dass bei dem Betrieb der 3
Bestandsgebäude deutlich früher Folgeinvestitionen (Neubau oder erneute Sanierung) zu
erwarten sind.
4. Ein Rathausneubau bedarf nach Beschlussfassung einer Planungs- und Bauphase von ca.
2,5 bis 3 Jahren. Eine Beschlussfassung bis Ende des Jahres 2010 würde eine
frühestmögliche Inbetriebnahme Ende 2013 bzw. Anfang 2014 bedeuten. Die Länge des
Gesamtprojektes hängt unter anderem von den anzuwendenden Vergabeverfahren ab
(VOF-Verfahren bis zu 6 Monate, VOB-Verfahren bis zu 4 Monate, jeweils öffentlich), die
bei
Investitionen
dieser
Höhe
einzuhalten
sind.
Zudem
sind
politische
Beschlussvorlage WP8-72/2010 2. Ergänzung
Seite 5
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 6
Entscheidungsprozesse bei der Auswahl zum Beispiel des Objektplaners (VOF-Verfahren)
sowie der Gebäudegestaltung und des Gebäudestandards zu berücksichtigen.
5. Ein weiteres Verschieben der Entscheidung über einen eventuellen Rathausneubau bzw.
über den Betrieb von 3 Standorten, führt dazu, dass die Sanierungsmaßnahmen aus dem
Sachstandsbericht an den 3 Bestandsgebäuden ohnehin durchzuführen sind.
Nachrichtlich:
Räumlichkeiten für eine Erziehungsberatungsstelle
Die Erziehungsberatung stellt eine originäre Aufgabe des Jugendamtes dar, ist aber aufgrund der
zwingend vorzuhaltenden verschiedenen Professionen und konkreter Raumanforderungen erst ab
einer bestimmten Größenordnung darstellbar. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlage im
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss vom 29.06.2010 (WP8-103/2010) verwiesen.
Konnte in den bisherigen Sitzungen des zur Vorbereitung der Aufgabenübernahme installierten
„Arbeitskreis Aufgabenübernahme“ dahingehend Einvernehmen erzielt werden, dass – zumindest
bis zur abschließenden Klärung der Rathausfrage – die Erziehungsberatung im Rahmen einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beim Rhein-Erft-Kreis verbleiben sollte, teilten die Vertreter der
Gemeinde Elsdorf im Mai diesen Jahres mit, dass von dort bereits zum Zeitpunkt der
Aufgabenübernahme eine vor Ort installierte Erziehungsberatung gefordert werde.
Aufgrund dieser als „K.o.-Kriterium“ erhobenen Forderung ist nunmehr dahingehend eine
Änderung eingetreten, dass ein zusätzlicher Raumbedarf von ca. 200 m² Nutzfläche als
Mindestbedarf bei der Beratung über mögliche Verwaltungsstandorte zukünftig mit berücksichtigt
werden muss. Dieser Flächenbedarf ist in den derzeit aktuellen drei Verwaltungsstandorten
Rathaus Kaster, Rathaus Bedburg sowie im Gründerzentrum nicht darstellbar.
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss hat sich in seiner Sitzung am 29.06.2010
einvernehmlich für eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung mit der Gemeinde Elsdorf per
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ausgesprochen. In diesem Rahmen soll auch
vor dem Hintergrund, dass ca. 50% der Besucher die Erziehungsberatungsstelle mittels ÖPNV
aufsuchen, ein vollumfängliches Vor-Ort-Angebot in Bedburg vorgehalten werden – gegen
anteilige Kostenerstattung der Gemeinde Elsdorf.
In Folge der aufgezeigten Raumproblematik bedeutet dies, dass bis zur Klärung der Standortfrage,
die Erziehungsberatung weiterhin im Kreishaus Bergheim durchgeführt werden müsste.
Allerdings stehen laut Auskunft der Kreisverwaltung vom 28.06.2010 die zur Zeit von der
Erziehungsberatungsstelle im Kreishaus genutzen Räumlichkeiten nur noch für einen begrenzten
Zeitraum – bis ca. Ende 2011 – zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 30.06.2010
Beschlussvorlage WP8-72/2010 2. Ergänzung
Seite 6
STADT BEDBURG
gez. Eßer
----------------------------------Eßer
Fachbereichsleiter
----------------------------------Baum
Stadtkämmerer
Sitzungsvorlage
Seite: 7
----------------------------------Karren
Stellv. Fachbereichsleiter
----------------------------------Naujock
Fachbereichsleiter
----------------------------------Brabender-Lipej
Allgemeine Vertreterin des
Bürgermeisters
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-72/2010 2. Ergänzung
Seite 7