Daten
Kommune
Bedburg
Größe
39 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
05.07.10, 18:08
Aktualisiert
05.07.10, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof -
Az.:
Datum: 24. Juni 2010
Gründerzentrum, Adolf - Silverberg Str. 17, 50181 Bedburg
Ermittlung der Restnutzungsdauer und des fiktiven Baujahres bei Modernisierung des Gebäudes nach dem Modell des Obersten Gutachterausschusses des
Landes Nordrhein-Westfalen
Momentaner Stand
-
Baujahr 1948
-
Nutzungsdauer 80 Jahre
-
Restnutzungsdauer 17 Jahre
Die Berücksichtigung der durchzuführenden Baumaßnahmen findet Niederschlag in der Berechnung eines veränderten (fiktiven) Baujahres. Die tatsächliche Lebensdauer des Bauwerkes wird zwar verlängert, die anzusetzende Gesamtnutzungsdauer wird hiervon jedoch nicht
beeinflusst und bleibt gleich. Die Verschiebung des Baujahres in die jüngere Vergangenheit
führt lediglich zu einer verlängerten Restnutzungsdauer über den gesamten Lebenszyklus
des Gebäudes.
Der Oberste Gutachterausschuss hat hierzu eine Tabelle mit Modernisierungselementen mit
einem Punkteraster für typische Fälle herausgegeben. Aus der zu vergebenden Punktezahl
ergibt sich ein Modernisierungsgrad, mit dem anschließend aus den Tabellen für die modifizierte Restnutzungsdauer das fiktive Baujahr errechnet werden kann.
a) Berechung des Modernisierungsgrads
Modernisierungselemente
Max. Punkte
Tat. Punkte
Dacherneuerung inkl. Verbesserung der Wärmedämmung
3
0
Verbesserung der Fenster
2
0
Verbesserung der Leitungssysteme (Strom, Wasser, usw.)
2
0
Verbesserung der Heizungsanlage
2
2
Wärmedämmung der Außenwände
2
2
Modernisierung der Bäder, WC-Anlagen
2
2
Einbau von Bädern
3
0
Modernisierung des Innenausbaus (Decken, Fußböden, usw.)
3
0
Wesentliche Änderung und Verbesserung der Grundrissgestaltung
3
0
Gesamtpunktzahl
22
6
goet780 E:\Rathäuser\10052503 - Bestimmung der Restnutzungsdauer Gründerzentrum.doc
STADT
BEDBURG
Seite - 2 - zum Aktenvermerk der Stadt Bedburg vom 24.06.2010
b) Modifizierte Restnutzungsdauer
Übliche Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren (Annahme, da diese Tabelle nicht existiert)
0-1 Punkt
Gebäudealter
Modernisierungsgrad
2-5 Punkte
6-10 Punkte
11-15 Punkte
modifizierte Restnutzungsdauer*
16-20 Punkte
≥ 80 Jahre
70 Jahre
8
12
16
19
24
26
32
33
40
41
60 Jahre
50 Jahre
40 Jahre
30 Jahre
20 Jahre
10 Jahre
0 Jahre
20
30
40
50
60
70
80
23
30
40
50
60
70
80
29
34
40
50
60
70
80
35
39
43
50
60
70
80
42
45
48
53
60
70
80
* Die Rundung muss im Einzelfall durch den Anwender erfolgen
Modifizierte Restnutzungsdauer bei 6-10 Punkte:
29 Jahre
Restnutzungsdauer für 6 Punkte:
29 Jahre
c) Ermittlung des fiktiven Baujahres
„...Bei kernsanierten Objekten kann die Restnutzungsdauer bis zu 90% der jeweiligen Gesamtnutzungsdauer betragen.“...
Inhaltlich ist für das Gebäude keine Kernsanierung vorgesehen. Da die Bürogrößen sowie
die Erschließung der Räume nicht den Anforderungen eines modernen Bürogebäudes entsprechen, die Bausubstanz jedoch noch in gutem Zustand ist, wir ein Abzug von 15% der
Gesamtnutzungsdauer in Rechnung gestellt.
Gesamtnutzungsdauer
abzüglich modifizierte Restnutzungsdauer
fiktives Gebäudealter
Jahr des Wertermittlungsstichtages
80 Jahre
- 29 Jahre
51 Jahre
2015
Abzüglich 15% der Gesamtnutzungsdauer (80 Jahre)
- 12 Jahre
Abzüglich fiktives Gebäudealter
- 51 Jahre
Errechnetes fiktives Baujahr
goet780 E:\Rathäuser\10052503 - Bestimmung der Restnutzungsdauer Gründerzentrum.doc
1952
STADT
BEDBURG
Seite - 3 - zum Aktenvermerk der Stadt Bedburg vom 24.06.2010
Es wird davon ausgegangen, dass die Dauer der Modernisierungsmaßnahmen auf ca. 1-10
Jahre gestreckt wird und somit für die Berechnung der Restnutzungsdauer der Mittelwert des
Modernisierungszeitraumes ab 2010 als Berechnungsansatz gewählt wird, hier das Jahr
2015. Daraus ergibt sich aus ausgehend vom fiktiven Baujahr 1952 und der ursprünglichen
Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren eine Restnutzungsdauer bis zum Jahr 2032.
15.06.2010
gez. Karren
goet780 E:\Rathäuser\10052503 - Bestimmung der Restnutzungsdauer Gründerzentrum.doc