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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-72/2010 2. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
39 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
05.07.10, 18:08
Aktualisiert
05.07.10, 18:08
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STADT BEDBURG Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof - Az.: Datum: 24. Juni 2010 Gründerzentrum, Adolf - Silverberg Str. 17, 50181 Bedburg Ermittlung der Restnutzungsdauer und des fiktiven Baujahres bei Modernisierung des Gebäudes nach dem Modell des Obersten Gutachterausschusses des Landes Nordrhein-Westfalen Momentaner Stand - Baujahr 1948 - Nutzungsdauer 80 Jahre - Restnutzungsdauer 17 Jahre Die Berücksichtigung der durchzuführenden Baumaßnahmen findet Niederschlag in der Berechnung eines veränderten (fiktiven) Baujahres. Die tatsächliche Lebensdauer des Bauwerkes wird zwar verlängert, die anzusetzende Gesamtnutzungsdauer wird hiervon jedoch nicht beeinflusst und bleibt gleich. Die Verschiebung des Baujahres in die jüngere Vergangenheit führt lediglich zu einer verlängerten Restnutzungsdauer über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes. Der Oberste Gutachterausschuss hat hierzu eine Tabelle mit Modernisierungselementen mit einem Punkteraster für typische Fälle herausgegeben. Aus der zu vergebenden Punktezahl ergibt sich ein Modernisierungsgrad, mit dem anschließend aus den Tabellen für die modifizierte Restnutzungsdauer das fiktive Baujahr errechnet werden kann. a) Berechung des Modernisierungsgrads Modernisierungselemente Max. Punkte Tat. Punkte Dacherneuerung inkl. Verbesserung der Wärmedämmung 3 0 Verbesserung der Fenster 2 0 Verbesserung der Leitungssysteme (Strom, Wasser, usw.) 2 0 Verbesserung der Heizungsanlage 2 2 Wärmedämmung der Außenwände 2 2 Modernisierung der Bäder, WC-Anlagen 2 2 Einbau von Bädern 3 0 Modernisierung des Innenausbaus (Decken, Fußböden, usw.) 3 0 Wesentliche Änderung und Verbesserung der Grundrissgestaltung 3 0 Gesamtpunktzahl 22 6 goet780 E:\Rathäuser\10052503 - Bestimmung der Restnutzungsdauer Gründerzentrum.doc STADT BEDBURG Seite - 2 - zum Aktenvermerk der Stadt Bedburg vom 24.06.2010 b) Modifizierte Restnutzungsdauer Übliche Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren (Annahme, da diese Tabelle nicht existiert) 0-1 Punkt Gebäudealter Modernisierungsgrad 2-5 Punkte 6-10 Punkte 11-15 Punkte modifizierte Restnutzungsdauer* 16-20 Punkte ≥ 80 Jahre 70 Jahre 8 12 16 19 24 26 32 33 40 41 60 Jahre 50 Jahre 40 Jahre 30 Jahre 20 Jahre 10 Jahre 0 Jahre 20 30 40 50 60 70 80 23 30 40 50 60 70 80 29 34 40 50 60 70 80 35 39 43 50 60 70 80 42 45 48 53 60 70 80 * Die Rundung muss im Einzelfall durch den Anwender erfolgen Modifizierte Restnutzungsdauer bei 6-10 Punkte: 29 Jahre Restnutzungsdauer für 6 Punkte: 29 Jahre c) Ermittlung des fiktiven Baujahres „...Bei kernsanierten Objekten kann die Restnutzungsdauer bis zu 90% der jeweiligen Gesamtnutzungsdauer betragen.“... Inhaltlich ist für das Gebäude keine Kernsanierung vorgesehen. Da die Bürogrößen sowie die Erschließung der Räume nicht den Anforderungen eines modernen Bürogebäudes entsprechen, die Bausubstanz jedoch noch in gutem Zustand ist, wir ein Abzug von 15% der Gesamtnutzungsdauer in Rechnung gestellt. Gesamtnutzungsdauer abzüglich modifizierte Restnutzungsdauer fiktives Gebäudealter Jahr des Wertermittlungsstichtages 80 Jahre - 29 Jahre 51 Jahre 2015 Abzüglich 15% der Gesamtnutzungsdauer (80 Jahre) - 12 Jahre Abzüglich fiktives Gebäudealter - 51 Jahre Errechnetes fiktives Baujahr goet780 E:\Rathäuser\10052503 - Bestimmung der Restnutzungsdauer Gründerzentrum.doc 1952 STADT BEDBURG Seite - 3 - zum Aktenvermerk der Stadt Bedburg vom 24.06.2010 Es wird davon ausgegangen, dass die Dauer der Modernisierungsmaßnahmen auf ca. 1-10 Jahre gestreckt wird und somit für die Berechnung der Restnutzungsdauer der Mittelwert des Modernisierungszeitraumes ab 2010 als Berechnungsansatz gewählt wird, hier das Jahr 2015. Daraus ergibt sich aus ausgehend vom fiktiven Baujahr 1952 und der ursprünglichen Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren eine Restnutzungsdauer bis zum Jahr 2032. 15.06.2010 gez. Karren goet780 E:\Rathäuser\10052503 - Bestimmung der Restnutzungsdauer Gründerzentrum.doc