Daten
Kommune
Bedburg
Größe
39 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
05.07.10, 18:08
Aktualisiert
05.07.10, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof -
Az.:
Datum: 24. Juni 2010
Rathaus Kaster, Rathausstraße 1, 50181 Bedburg
Ermittlung der Restnutzungsdauer und des fiktiven Baujahres bei Modernisierung des Gebäudes nach dem Modell des Obersten Gutachterausschusses des
Landes Nordrhein-Westfalen
Momentaner Stand
-
Baujahr 1971
-
Nutzungsdauer 50 Jahre (Berechnungsansatz 60 Jahre)
-
Restnutzungsdauer 11 Jahre
Die Berücksichtigung der durchzuführenden Baumaßnahmen findet Niederschlag in der Berechnung eines veränderten (fiktiven) Baujahres. Die tatsächliche Lebensdauer des Bauwerkes wird zwar verlängert, die anzusetzende Gesamtnutzungsdauer wird hiervon jedoch nicht
beeinflusst und bleibt gleich. Die Verschiebung des Baujahres in die jüngere Vergangenheit
führt lediglich zu einer verlängerten Restnutzungsdauer über den gesamten Lebenszyklus
des Gebäudes.
Der Oberste Gutachterausschuss hat hierzu eine Tabelle mit Modernisierungselementen mit
einem Punkteraster für typische Fälle herausgegeben. Aus der zu vergebenden Punktezahl
ergibt sich ein Modernisierungsgrad, mit dem anschließend aus den Tabellen für die modifizierte Restnutzungsdauer das fiktive Baujahr errechnet werden kann.
a) Berechung des Modernisierungsgrads
Modernisierungselemente
Max. Punkte
Tat. Punkte
Dacherneuerung inkl. Verbesserung der Wärmedämmung
3
3
Verbesserung der Fenster
2
2
Verbesserung der Leitungssysteme (Strom, Wasser, usw.)
2
2
Verbesserung der Heizungsanlage
2
1
Wärmedämmung der Außenwände
2
2
Modernisierung der Bäder, WC-Anlagen
2
2
Einbau von Bädern
3
0
Modernisierung des Innenausbaus (Decken, Fußböden, usw.)
3
2
Wesentliche Änderung und Verbesserung der Grundrissgestaltung
3
0
Gesamtpunktzahl
22
14
goet780 E:\Rathäuser\10052502 - Bestimmung der Restnutzungsdauer Rathaus Kaster.doc
STADT
BEDBURG
Seite - 2 - zum Aktenvermerk der Stadt Bedburg vom 24.06.2010
b) Modifizierte Restnutzungsdauer
Übliche Gesamtnutzungsdauer von 60 Jahren
(Tabelle für 50 Jahre Gesamtnutzungsdauer nicht existent)
0-1 Punkt
Gebäudealter
≥ 60 Jahre
50 Jahre
40 Jahre
30 Jahre
20 Jahre
10 Jahre
0 Jahre
Modernisierungsgrad
2-5 Punkte
6-10 Punkte
11-15 Punkte
modifizierte Restnutzungsdauer*
6
11
20
30
40
50
60
12
15
21
30
40
50
60
18
20
24
30
40
50
60
24
25
28
32
40
50
60
16-20 Punkte
30
31
33
36
40
50
60
* Die Rundung muss im Einzelfall durch den Anwender erfolgen
Modifizierte Restnutzungsdauer bei 11-15 Punkte:
28 Jahre
Interpolation der Restnutzungsdauer für 14 Punkte:
32 Jahre
Abzüglich 10% der rechnerischen Gesamtnutzungsdauer (60 Jahre):
- 6 Jahre
Restnutzungsdauer für 14 Punkte und 50 Jahre Gesamtnutzungsdauer:
26 Jahre
c) Ermittlung des fiktiven Baujahres
„...Bei kernsanierten Objekten kann die Restnutzungsdauer bis zu 90% der jeweiligen Gesamtnutzungsdauer betragen.“...
Inhaltlich ist zwar für das Gebäude keine Kernsanierung vorgesehen. Es wird aber auf Grund
der guten Bausubstanz sowie der möglichen Sanierungsoptionen des Objektes von einer
Restnutzungsdauer von 90% der Gesamtnutzungsdauer ausgegangen.
Gesamtnutzungsdauer
abzüglich modifizierte Restnutzungsdauer
fiktives Gebäudealter
Jahr des Wertermittlungsstichtages
Abzüglich 10% der Gesamtnutzungsdauer (50 Jahre)
Abzüglich fiktives Gebäudealter
Errechnetes fiktives Baujahr
goet780 E:\Rathäuser\10052502 - Bestimmung der Restnutzungsdauer Rathaus Kaster.doc
50 Jahre
- 26 Jahre
24 Jahre
2015
- 5 Jahre
- 24 Jahre
1986
STADT
BEDBURG
Seite - 3 - zum Aktenvermerk der Stadt Bedburg vom 24.06.2010
Es wird davon ausgegangen, dass die Dauer der Modernisierungsmaßnahmen auf ca. 1-10
Jahre gestreckt wird und somit für die Berechnung der Restnutzungsdauer der Mittelwert des
Modernisierungszeitraumes ab 2010 als Berechnungsansatz gewählt wird, hier das Jahr
2015. Daraus ergibt sich aus ausgehend vom fiktiven Baujahr 1986 und der ursprünglichen
Gesamtnutzungsdauer von 50 Jahren eine Restnutzungsdauer bis zum Jahr 2036.
15.06.2010
gez. Karren
goet780 E:\Rathäuser\10052502 - Bestimmung der Restnutzungsdauer Rathaus Kaster.doc