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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-72/2010 2. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
39 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
05.07.10, 18:08
Aktualisiert
05.07.10, 18:08
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof - Az.: Datum: 24. Juni 2010 Rathaus Kaster, Rathausstraße 1, 50181 Bedburg Ermittlung der Restnutzungsdauer und des fiktiven Baujahres bei Modernisierung des Gebäudes nach dem Modell des Obersten Gutachterausschusses des Landes Nordrhein-Westfalen Momentaner Stand - Baujahr 1971 - Nutzungsdauer 50 Jahre (Berechnungsansatz 60 Jahre) - Restnutzungsdauer 11 Jahre Die Berücksichtigung der durchzuführenden Baumaßnahmen findet Niederschlag in der Berechnung eines veränderten (fiktiven) Baujahres. Die tatsächliche Lebensdauer des Bauwerkes wird zwar verlängert, die anzusetzende Gesamtnutzungsdauer wird hiervon jedoch nicht beeinflusst und bleibt gleich. Die Verschiebung des Baujahres in die jüngere Vergangenheit führt lediglich zu einer verlängerten Restnutzungsdauer über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes. Der Oberste Gutachterausschuss hat hierzu eine Tabelle mit Modernisierungselementen mit einem Punkteraster für typische Fälle herausgegeben. Aus der zu vergebenden Punktezahl ergibt sich ein Modernisierungsgrad, mit dem anschließend aus den Tabellen für die modifizierte Restnutzungsdauer das fiktive Baujahr errechnet werden kann. a) Berechung des Modernisierungsgrads Modernisierungselemente Max. Punkte Tat. Punkte Dacherneuerung inkl. Verbesserung der Wärmedämmung 3 3 Verbesserung der Fenster 2 2 Verbesserung der Leitungssysteme (Strom, Wasser, usw.) 2 2 Verbesserung der Heizungsanlage 2 1 Wärmedämmung der Außenwände 2 2 Modernisierung der Bäder, WC-Anlagen 2 2 Einbau von Bädern 3 0 Modernisierung des Innenausbaus (Decken, Fußböden, usw.) 3 2 Wesentliche Änderung und Verbesserung der Grundrissgestaltung 3 0 Gesamtpunktzahl 22 14 goet780 E:\Rathäuser\10052502 - Bestimmung der Restnutzungsdauer Rathaus Kaster.doc STADT BEDBURG Seite - 2 - zum Aktenvermerk der Stadt Bedburg vom 24.06.2010 b) Modifizierte Restnutzungsdauer Übliche Gesamtnutzungsdauer von 60 Jahren (Tabelle für 50 Jahre Gesamtnutzungsdauer nicht existent) 0-1 Punkt Gebäudealter ≥ 60 Jahre 50 Jahre 40 Jahre 30 Jahre 20 Jahre 10 Jahre 0 Jahre Modernisierungsgrad 2-5 Punkte 6-10 Punkte 11-15 Punkte modifizierte Restnutzungsdauer* 6 11 20 30 40 50 60 12 15 21 30 40 50 60 18 20 24 30 40 50 60 24 25 28 32 40 50 60 16-20 Punkte 30 31 33 36 40 50 60 * Die Rundung muss im Einzelfall durch den Anwender erfolgen Modifizierte Restnutzungsdauer bei 11-15 Punkte: 28 Jahre Interpolation der Restnutzungsdauer für 14 Punkte: 32 Jahre Abzüglich 10% der rechnerischen Gesamtnutzungsdauer (60 Jahre): - 6 Jahre Restnutzungsdauer für 14 Punkte und 50 Jahre Gesamtnutzungsdauer: 26 Jahre c) Ermittlung des fiktiven Baujahres „...Bei kernsanierten Objekten kann die Restnutzungsdauer bis zu 90% der jeweiligen Gesamtnutzungsdauer betragen.“... Inhaltlich ist zwar für das Gebäude keine Kernsanierung vorgesehen. Es wird aber auf Grund der guten Bausubstanz sowie der möglichen Sanierungsoptionen des Objektes von einer Restnutzungsdauer von 90% der Gesamtnutzungsdauer ausgegangen. Gesamtnutzungsdauer abzüglich modifizierte Restnutzungsdauer fiktives Gebäudealter Jahr des Wertermittlungsstichtages Abzüglich 10% der Gesamtnutzungsdauer (50 Jahre) Abzüglich fiktives Gebäudealter Errechnetes fiktives Baujahr goet780 E:\Rathäuser\10052502 - Bestimmung der Restnutzungsdauer Rathaus Kaster.doc 50 Jahre - 26 Jahre 24 Jahre 2015 - 5 Jahre - 24 Jahre 1986 STADT BEDBURG Seite - 3 - zum Aktenvermerk der Stadt Bedburg vom 24.06.2010 Es wird davon ausgegangen, dass die Dauer der Modernisierungsmaßnahmen auf ca. 1-10 Jahre gestreckt wird und somit für die Berechnung der Restnutzungsdauer der Mittelwert des Modernisierungszeitraumes ab 2010 als Berechnungsansatz gewählt wird, hier das Jahr 2015. Daraus ergibt sich aus ausgehend vom fiktiven Baujahr 1986 und der ursprünglichen Gesamtnutzungsdauer von 50 Jahren eine Restnutzungsdauer bis zum Jahr 2036. 15.06.2010 gez. Karren goet780 E:\Rathäuser\10052502 - Bestimmung der Restnutzungsdauer Rathaus Kaster.doc