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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-72/2010 2. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
40 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
05.07.10, 18:08
Aktualisiert
05.07.10, 18:08
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof - Az.: Datum: 24. Juni 2010 Rathaus Bedburg, Friedrich Wilhelm Straße 43, 50181 Bedburg Ermittlung der Restnutzungsdauer und des fiktiven Baujahres bei Modernisierung des Gebäudes nach dem Modell des Obersten Gutachterausschusses des Landes Nordrhein-Westfalen Momentaner Stand - Baujahr 1900 - Nutzungsdauer ≥ 100 Jahre - Gebäudebestand vollständig abgeschrieben Die Berücksichtigung der durchzuführenden Baumaßnahmen findet Niederschlag in der Berechnung eines veränderten (fiktiven) Baujahres. Die tatsächliche Lebensdauer des Bauwerkes wird zwar verlängert, die anzusetzende Gesamtnutzungsdauer wird hiervon jedoch nicht beeinflusst und bleibt gleich. Die Verschiebung des Baujahres in die jüngere Vergangenheit führt lediglich zu einer verlängerten Restnutzungsdauer über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes. Der Oberste Gutachterausschuss hat hierzu eine Tabelle mit Modernisierungselementen mit einem Punkteraster für typische Fälle herausgegeben. Aus der zu vergebenden Punktezahl ergibt sich ein Modernisierungsgrad, mit dem anschließend aus den Tabellen für die modifizierte Restnutzungsdauer das fiktive Baujahr errechnet werden kann. a) Berechung des Modernisierungsgrads Modernisierungselemente Max. Punkte Tat. Punkte Dacherneuerung inkl. Verbesserung der Wärmedämmung 3 3 Verbesserung der Fenster 2 2 Verbesserung der Leitungssysteme (Strom, Wasser, usw.) 2 2 Verbesserung der Heizungsanlage 2 2 Wärmedämmung der Außenwände 2 0 Modernisierung der Bäder, WC-Anlagen 2 2 Einbau von Bädern 3 0 Modernisierung des Innenausbaus (Decken, Fußböden, usw.) 3 1 Wesentliche Änderung und Verbesserung der Grundrissgestaltung 3 0 Gesamtpunktzahl 22 12 goet780 E:\Rathäuser\10052501 - Bestimmung der Restnutzungsdauer Rathaus Bedburg.doc STADT BEDBURG Seite - 2 - zum Aktenvermerk der Stadt Bedburg vom 24.06.2010 b) Modifizierte Restnutzungsdauer Übliche Gesamtnutzungsdauer von 100 Jahren 0-1 Punkt Gebäudealter Modernisierungsgrad 2-5 Punkte 6-10 Punkte 11-15 Punkte modifizierte Restnutzungsdauer* 16-20 Punkte ≥ 100 Jahre 90 Jahre 80 Jahre 10 14 20 20 23 26 30 32 34 40 41 43 50 51 52 70 Jahre 60 Jahre 50 Jahre 40 Jahre 30 Jahre 20 Jahre 10 Jahre 0 Jahre 30 40 50 60 70 80 90 100 32 40 50 60 70 80 90 100 38 43 50 60 70 80 90 100 46 49 54 60 70 80 90 100 54 57 60 65 70 80 90 100 * Die Rundung muss im Einzelfall durch den Anwender erfolgen Modifizierte Restnutzungsdauer bei 11-15 Punkte: 40 Jahre Interpolation der Restnutzungsdauer für 12 Punkte: 42 Jahre c) Ermittlung des fiktiven Baujahres „...Bei kernsanierten Objekten kann die Restnutzungsdauer bis zu 90% der jeweiligen Gesamtnutzungsdauer betragen.“... Da das Objekt unter Denkmalschutz steht, ist die Option einer Kernsanierung in den Modernisierungsmaßnahmen auch aus Kostengründen nicht aufgenommen worden. Auf der Grundlage des Gebäudealters, der Bergschäden sowie der mangelhaften Nutzungsoptionen als Verwaltungsstandort (Bürogrößen, fehlende Behindertengerechtheit) wird ein Abzug von 30% der Gesamtnutzungsdauer in Anrechnung gebracht. Gesamtnutzungsdauer 100 Jahre abzüglich modifizierte Restnutzungsdauer - 42 Jahre fiktives Gebäudealter Jahr des Wertermittlungsstichtages 58 Jahre 2015 Abzüglich 30% der Gesamtnutzungsdauer (100 Jahre) - 30 Jahre Abzüglich fiktives Gebäudealter - 58 Jahre Errechnetes fiktives Baujahr goet780 E:\Rathäuser\10052501 - Bestimmung der Restnutzungsdauer Rathaus Bedburg.doc 1927 STADT BEDBURG Seite - 3 - zum Aktenvermerk der Stadt Bedburg vom 24.06.2010 Es wird davon ausgegangen, dass die Dauer der Modernisierungsmaßnahmen auf ca. 1-10 Jahre gestreckt wird und somit für die Berechnung der Restnutzungsdauer der Mittelwert des Modernisierungszeitraumes ab 2010 als Berechnungsansatz gewählt wird, hier das Jahr 2015. Daraus ergibt sich ausgehend vom fiktiven Baujahr 1927 und der ursprünglichen Gesamtnutzungsdauer von 100 Jahren eine Restnutzungsdauer bis zum Jahr 2027. 15.06.2010 gez. Karren goet780 E:\Rathäuser\10052501 - Bestimmung der Restnutzungsdauer Rathaus Bedburg.doc