Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 20/2005
24.02.2005
Az.: 60
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
09.03.2005
Infrastrukturförderung des ÖPNV/SPNV
Die Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NordrheinWestfalen (VV-ÖPNVG NRW) wurden mit Wirkung ab 1. Januar 2005 geändert.
Die beigefügte Vorlage der Bezirksregierung Köln für Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrates am 25.02.2005 stellt die wesentlichen Veränderungen dar. Die Verkehrskommission hat
die Angelegenheit in den Regionalrat vertagt. Der Regionalrat wird sich am 04.03.2005 mit der
Thematik befassen.
Die Fördersätze für verschiedene Infrastrukturmaßnahmen des ÖPNV/SPNV sind abgesenkt worden, soweit es sich um Neufälle handelt. Neufälle sind Maßnahmen, die nach dem 30.06.2004 in
die Förderprogramme (GVFG-Bundesprogramm oder ÖPNV-Landesprogramm) neu aufgenommen worden sind und bis zum 31.12.2004 noch nicht bewilligt waren bzw. die neu aufgenommen
werden.
Eine Betroffenheit der kreisangehörigen Kommunen kann sich beispielsweise durch die Absenkung des Fördersatzes von 90 % auf 75 % für Park-and-Ride bzw. Bike-and-Ride-Anlagen oder
zentrale Omnibusbahnhöfe ergeben. Auch für die rechnergesteuerten Betriebsleitsysteme sowie
die Nachrüstung von Verkehrsleit- und Informationssystemen wurden die Fördersätze von 90 %
auf 75 % abgesenkt.
Haltestelleneinrichtungen sind nur noch an Schienenstrecken förderfähig. Sonstige Haltestelleneinrichtungen für Busse werden nach den Förderrichtlinien Stadtverkehr jetzt mit 75 % (früher 90
%) gefördert.
Seite - 2 Infrastrukturmaßnahmen des SPNV (Schienenwege und Stationen) werden nur noch mit 85 %
anstatt 90 % gefördert.
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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