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Beschlusstext (2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Obermaubach im Bereich des Grundstückes Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 5, Parzelle Nr. 981; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
5,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Obermaubach im Bereich des Grundstückes Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 5, Parzelle Nr. 981;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB)

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BESCHLUSS aus der 23. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 28.01.2003 TOP Betreff 4.6. 2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Obermaubach im Bereich des Grundstückes Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 5, Parzelle Nr. 981; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB Vorlage: 122/2002 Beschluss: „Die 2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Obermaubach wird gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 5, Parzelle Nr. 981.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen