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Beschlusstext (1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Obermaubach, "Rödderweg"; hier: Satzungsbeschluss unter Abwägung der im Rahmen der erneuten Bürgerbeteiligung gemäß § 13 Nr. 2 BauGB eingegangenen Anregungen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,4 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Obermaubach, "Rödderweg";
hier: Satzungsbeschluss unter Abwägung der im Rahmen der erneuten Bürgerbeteiligung gemäß § 13 Nr. 2 BauGB eingegangenen Anregungen)

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BESCHLUSS aus der 23. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 28.01.2003 TOP Betreff 4.5. 1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Obermaubach, „Rödderweg“; hier: Satzungsbeschluss unter Abwägung der im Rahmen der erneuten Bürgerbeteiligung gemäß § 13 Nr. 2 BauGB eingegangenen Anregungen Vorlage: 120/2002 Beschluss: „1. Aufgrund der während der Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen wird die maximale Firsthöhe im Bereich der Parzelle 386 nunmehr festgesetzt auf 206,44 m über NN. 2. Die Anregungen, die Firsthöhen von 6,50 m auf 6,10 m zu reduzieren, werden zurückgewiesen. 3. Die Anregung wegen der Plangebietsbegrenzung wird zurückgewiesen. 4. Gebäude dürfen nur mit einer maximalen Bautiefe von 22 m, parallel zur Straße rechtwinklig gemessen -, errichtet werden. 5. Die Satzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Obermaubach, 1. Änderung, wird gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Ziffer 2 und 3 BauGB beschlossen.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen