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Beschlusstext (Verfahren gemäß § 20 Abs. 1 Landesplanungsgesetz zur Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen im Ortsteil Üdingen; hier: Zustimmung zur inzwischen vorliegenden Anpassungsbestätigung sowie Festlegung der weiteren Vorgehensweise)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,3 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Verfahren gemäß § 20 Abs. 1 Landesplanungsgesetz zur Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen im Ortsteil Üdingen;
hier: Zustimmung zur inzwischen vorliegenden Anpassungsbestätigung sowie Festlegung der weiteren Vorgehensweise)

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BESCHLUSS aus der 23. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 28.01.2003 TOP Betreff 4.2. Verfahren gemäß § 20 Abs. 1 Landesplanungsgesetz zur Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen im Ortsteil Üdingen; hier: Zustimmung zur inzwischen vorliegenden Anpassungsbestätigung sowie Festlegung der weiteren Vorgehensweise Vorlage: 84/2002 1. Ergänzung Beschluss: „1. Das erzielte Ergebnis gemäß § 20 Abs. 1 Landesplanungsgesetz zur Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Ortsteil Üdingen wird vorläufig nicht akzeptiert; eine Entscheidung wird bis zur Rechtskraft des Landschaftsplanes Kreuzau-Nideggen zurückgestellt. 2. Vor Einleitung der erforderlichen Planänderungen/Planaufstellungen wird die Verwaltung beauftragt, mit den Grundstückseigentümern Gespräche auf der Grundlage des „Kreuzauer Modells“ zu führen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, unmittelbar nach Rechtskraft des Landschaftsplanes Kreuzau-Nideggen die Angelegenheit erneut zur Beratung vorzulegen.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen