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Verwaltungsergänzung (Anlage 2 zur Z 2 / V 4/2004)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Anlage 2 zur Z 2 / V 4/2004 GB II / Abt. 32.15 Sicherheit und Ordnung Allgemeine Rechtsangelegenheiten Euskirchen, 09.11.2004 Frau Baron Tel. 212 GB IV / Abt. 60 Verwaltung/Finanzen GB IV Umwelt und Planung Herr Blindert Im Hause Wahl des Landschaftsbeirates Bindung des Kreistages an die Wahlvorschläge der Verbände In Ergänzung zu meiner Stellungnahme vom 08.11.2004 wird zu den Wahlvorschlägen der einzelnen Verbände und ihrer Bindungswirkung für den Kreistag auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 17.08.2004 im einzelnen Stellung genommen: 1. Waldbauernverband a. Wahl des Mitglieds: Die drei Kandidaten von Brauchitsch, Nesselrode und Niemeyer stehen gleichberechtigt für die Wahl des Mitglieds zur Verfügung. Der Kreistag ist nicht an die vorgegebene Reihenfolge gebunden. a. Wahl des Stellvertreters: Die beiden Kandidaten, die bei der Wahl des Mitglied unterlegen sind, stehen gleichberechtigt für die Wahl des Stellvertreters zur Verfügung. 2. Landesverband Gartenbau e.V. a. Wahl des Mitglieds: Die Kandidaten Breitegger und Ditges stehen gleichberechtigt für die Wahl als Mitglied zur Verfügung b. Wahl des Stellvertreters: Der Unterlegene der Wahl des Mitglieds sowie der Kandidat Sturm stehen gleichberechtigt für die Wahl des Stellvertreters zur Verfügung. 3. Landesjagdverband a. Wahl des Mitglieds: Die Kandidaten Gulba, Benden und Weiss stehen gleichberechtigt für die Wahl als Mitglied zur Verfügung b. Wahl des Stellvertreters: Die Unterlegenen der Wahl des Mitglieds stehen gleichberechtigt für die Wahl des Stellvertreters zur Verfügung. 4. Fischereiverband a. Wahl des Mitglieds: Die Kandidaten Petran, Boje und Susan stehen gleichberechtigt für die Wahl als Mitglied zur Verfügung b. Wahl des Stellvertreters: Die Unterlegenen der Wahl des Mitglieds stehen gleichberechtigt für die Wahl des Stellvertreters zur Verfügung. 5. BUND a. Wahl der zwei Mitglieder: Die Kandidaten Schmitz, Baum, Westerburg und Eich stehen gleichberechtigt für die Wahl der zwei Mitglieder zur Verfügung b. Wahl der zwei Stellvertreter: Die zwei Unterlegenen der Wahl des Mitglieds sowie die Kandidaten Traue und Friedrichs stehen gleichberechtigt für die Wahl der zwei Stellvertreter zur Verfügung. Eine Bindung des Kreistages an die vom BUND vorgeschlagene Reihenfolge, in der die Kandidaten berücksichtigt werden sollen, ist weder aus dem Landschaftsgesetz noch aus der DVO-LG ersichtlich. 6. NABU a. Wahl der zwei Mitglieder: Die Kandidaten Schoo, Grebe, London und Nitsche stehen gleichberechtigt für die Wahl der zwei Mitglieder zur Verfügung b. Wahl der zwei Stellvertreter: Die zwei Unterlegenen der Wahl der Mitglieder sowie die Kandidaten Engelskirchen und Hamacher stehen gleichberechtigt für die Wahl der zwei Stellvertreters zur Verfügung. Eine Bindung des Kreistages an die vom NABU vorgeschlagene Reihenfolge, in der die Kandidaten berücksichtigt werden sollen, ist weder aus dem Landschaftsgesetz noch aus der DVO-LG ersichtlich. 7. RLV a. Wahl der zwei Mitglieder: Die Kandidaten Schorn, Weidenfeld, Peters und Reifferscheid gleichberechtigt für die Wahl der zwei Mitglieder zur Verfügung stehen b. Wahl der zwei Stellvertreter: Die zwei Unterlegenen der Wahl der Mitglieder sowie die Kandidaten Reuter und Steeg stehen gleichberechtigt für die Wahl der zwei Stellvertreter zur Verfügung. Eine Bindung des Kreistages an die vom RLV angegebene Prioritätenreihenfolge, ist weder aus dem Landschaftsgesetz noch aus der DVO-LG ersichtlich. 8. LNU a. Wahl der zwei Mitglieder: Die Kandidaten Dengel, Fischer-Ovelhej, Knauff und Tietmeyer stehen gleichberechtigt für die Wahl der zwei Mitglieder zur Verfügung. Die vom LNU vorgenommene Bestimmung, welche Kandidaten für den 1. und welche für den 2. Sitz kandidieren, ist mit der DVO-LG nicht vereinbar. In § 1 Abs. 2 heißt es, dass von jedem vorschlagsberechtigten Verband für die ihm zustehende Zahl der Mitglieder mindestens die doppelte Zahl der Bewerber vorzuschlagen ist. Das bedeutet, dass für zwei Sitze mindestens vier Kandidaten vorgeschlagen werden müssen, nicht jedoch für jeden der zwei Sitze jeweils mindestens zwei. b. Wahl der zwei Stellvertreter: Die zwei Unterlegenen der Wahl der Mitglieder sowie die Kandidaten Esser und Engelke stehen gleichberechtigt für die Wahl der zwei Stellvertreter zur Verfügung. An die vom LNU bevorzugte Reihenfolge ist der Kreistag nicht gebunden. Im Auftrag (Baron)