Daten
Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
05.07.10, 18:08
Aktualisiert
05.07.10, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8129/2010
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
06.07.2010
Betreff:
Übernahme von Jugendamtsmitarbeiterinnen/mitarbeitern vom Rhein-Erft-Kreis
hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 19.06.2010
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Informationen der Verwaltung zur Übernahme von Jugendamtsmitarbeiterinnen/mitarbeitern des Rhein-Erft-Kreises zur Kenntnis und stellt fest, dass die
Verwaltung bereits wie von der FWG-Fraktion vorgeschlagen verfährt.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Begründung:
Mit Schreiben vom 19.06.2010 (siehe Anlage 1) stellte die FWG-Fraktion im Rat der Stadt
Bedburg möge den Antrag beschließen, dass im Zuge der Aufgabenübernahme von Kreis
auf Stadt der Bürgermeister dazu aufgefordert wird, eine angemessene
Personalversetzung anzustreben und auf Neueinstellungen, welche die Erhöhung der
Personalausstattung von Kreis und Kommunen nach sich ziehen, zu verzichten.
Zur Begründung wird u.a. aufgeführt, dass der Rhein-Erft-Kreis ca. 19 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter benannt habe, der Bürgermeister der Stadt Bedburg allerdings nur wenige
Mitarbeiter/innen übernehmen, sondern vielmehr neues Personal vom Markt einstellen
möchte.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
1. Ausgangslage
Am 17.03.2009, sowie durch ergänzende klarstellende Bestätigung am 23.06.2009, hat
der Rat der Stadt Bedburg beschlossen, auf der Grundlage von § 4 Abs. 2 S. 1 GO
NRW die Aufnahme in die Rechtsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zur
Bestimmung der Mittleren kreisangehörigen Städte zu beantragen. Der Antrag wurde
unter Datum vom 15.05.2009 beim Innenministerium gestellt; die Bestimmung zur
Mittleren kreisangehörigen Stadt - mit Wirkung vom 01.01.2011 - erfolgte durch
Rechtsverordnung vom 27. Oktober 2009 .
Gleichfalls hat der Rat der Stadt Bedburg in v. g. Sitzung beschlossen, den Antrag auf
Bestimmung zur örtlichen Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe zu stellen. Nach Klärung
bestehender `Irritationen´ - so vertrat das Innenministerium zunächst die
Rechtsauffassung, dass ein Antrag erst dann gestellt werden könne, wenn Bedburg
Mittlere kreisangehörige Gemeinde sei [01.01.2011] - und Übertragung der
Federführung Mitte Februar 2010 an den Fachbereich II wurde der Antrag auf
Bestimmung zur örtlichen Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe zum 01.01.2011 bzw.
zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Datum vom 04.03.2010 gestellt. Die
verwaltungsseitig erstellte Konzeption für den Aufbau eines Jugendamtes in der
Stadtverwaltung Bedburg ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Nach Mitteilung des
Rhein-Erft-Kreises wurde v. g. Antrag mit positiver Stellungnahme des Landrates im
März 2010 an das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie NRW
weitergeleitet. Da Anfang Mai noch keine Rückmeldung seitens des Ministeriums
vorlag, wurde unter Datum vom 11.05.2010 ein aktueller Sachstandsbericht erbeten;
dieser lag zum Zeitpunkt der Erstellung der Verwaltungsvorlage noch nicht vor.
2. Personalsituation
Entsprechend der v. g. Konzeption `Aufbau eines Jugendamtes in der Stadtverwaltung
Bedburg´ ist für das Jugendamt ein Personalkörper von 13 vollzeitverrechneten Stellen
vorgesehen; nicht berücksichtigt sind hierbei Stellen für die Aufgabenbereiche
`Erziehungsberatung´ und die seitens des Rhein-Erft-Kreises fremdvergebenen
pädagogischen Dienstleistungen.
Der Rhein-Erft-Kreis hat für den Bereich des Jugendamtes 19 Stellen für die Stadt
Bedburg und die Gemeinde Elsdorf ausgewiesen. Dabei sind aber die Leitungsstellen
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aus den Bereichen Jugendamt insgesamt, Wirtschaftliche Jugendhilfe, Allgemeine
Planung, Jugendhilfeplanung, Kindertagesbetreuung sowie eine Schreibkraft nicht
berücksichtigt. Rechnet man diese Stellen den 19 Stellen hinzu, ist von einem
Personalkörper von 23 Stellen auszugehen. In Anbetracht der Tatsache, dass lt. RheinErft-Kreis 53 % der Personalressourcen im Jugendamt der Aufgabenerledigung für das
Gebiet der Stadt Bedburg zuzuordnen sind, erscheint eine Personalausweisung von 13
Stellen als angemessen.
Der Rhein-Erft-Kreis hat bei den im dortigen Jugendamt tätigen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern offen kommuniziert, dass durch den beantragten Aufgabenübergang auf
die Stadt Bedburg und die Gemeinde Elsdorf die bisherigen Aufgaben voraussichtlich
ab 01.01.2011 nicht mehr erledigt werden müssen und somit ein Einsatz des
vorhandenen Personals in diesen Aufgabengebieten beim Rhein-Erft-Kreis nicht mehr
möglich ist. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass sowohl der Gemeinde
Elsdorf als auch der Stadt Bedburg im Sinne einer optimalen Aufgabenwahrnehmung
an motivierten und zum Wechsel bereiten Beschäftigten des Rhein-Erft-Kreises gelegen
ist.
Die Stadt Bedburg hat in diversen Gesprächen mit dem Leiter des Jugendamtes des
Rhein-Erft-Kreises stets kommuniziert, dass ihr auch im Interesse eines reibungslosen
und kontinuierlichen Aufgabenüberganges im Sinne der betroffenen Eltern und Kinder
besonders daran gelegen ist, qualifiziertes Personal aus dem Jugendamt des RheinErft-Kreises zu übernehmen.
Aus dem Bereich der Dipl. Sozialarbeiter/innen bzw. Dipl. Sozialpädagoginnen und
pädagogen haben sich bisher 8 Beschäftigte für einen Wechsel zur Stadt Bedburg
interessiert, aus dem Verwaltungsbereich war das Interesse mit einer qualifizierten
Verwaltungsmitarbeiterin bisher eher gering. Dies ist aber lt. Auskunft des Rhein-ErftKreises der Tatsache geschuldet, dass den Verwaltungsmitarbeiterinnen und mitarbeitern andere vakante Stellen im Rhein-Erft-Kreis angeboten werden. Darüber
hinaus ist zu beachten, dass es für die Stadt Bedburg kaum möglich ist, hoch dotierte
Mitarbeiter/innen des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreis in das hiesige Gehaltsgefüge
adäquat einzuordnen.
Zwischenzeitlich wurden mit den v.g. an einem Dienstherrenwechsel interessierten
Bediensteten des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises Vorstellungsgespräche geführt;
im Ergebnis der Gespräche wurden bereits sechs Bediensteten mit der Qualifikation
Dipl. Sozialarbeiter/ Dipl. Sozialpädagoge und einer Bediensteten mit der Qualifikation
Dipl. Verwaltungswirtin `Übernahmezusagen´ erteilt. Eine Dipl. Sozialarbeiterin hat das
Stellenangebot nicht angenommen, die Zusage der Dipl. Verwaltungswirtin steht zur
Zeit noch aus. Auch hat die Stadt Bedburg zur Besetzung weiterer vakanter Stellen im
Aufgabenbereich Jugendamt Anfang Mai diesen Jahres eine Stellenausschreibung
geschaltet; derzeit erfolgt eine Durchsicht und Vorauswahl der rd. 100 eingegangenen
Bewerbungen, so dass in den nächsten Wochen zeitnah die Vorstellungsgespräche
stattfinden können.
Darüber hinaus sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass sich weitere drei
Beschäftigte des Rhein-Erft-Kreises aus dem Bereich des dortigen Jugendamtes auf die
ausgeschriebenen Stellen beworben haben und am Auswahlverfahren teilnehmen
werden.
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Desweiteren steht die Verwaltung gemeinsam mit der Gemeinde Elsdorf in direktem
Kontakt zum Rhein-Erft-Kreis. So fand am 28.06.2010 ein sog. „Runder Tisch“ bei der
Stadt Bedburg statt, an dem seitens des Rhein-Erft-Kreises Herr Sozialdezernent
Cremer, der Leiter des Jugendamtes, Herr Irsch, der Leiter des Personalamtes, Herr
Koenen und die Leiterin der Organisationsabteilung, Frau Müller, sowie seitens der
Gemeinde Elsdorf Herr Bürgermeister Effertz, Herr Abteilungsleiter Hamacher, Bereich
Schule, Soziales und Recht, sowie Herr Portz als Abteilungsleiter für Personal,
Finanzen und Organisation teilnahmen. Für die Stadt Bedburg waren Herr Kämmerer
Baum, Herr Fachbereichsleiter II Kramer, Bereich Ordnung, Bildung, Jugend und
Soziales, Herr stellv. Fachbereichsleiter II Brunken sowie Frau Stolz als stellv.
Fachbereichsleiterin, Bereich Personal, Organisation und Finanzen, vertreten. Die
gesamte Personalproblematik war Gegenstand des Gespräches. Es wurde sich
dahingehend verständigt, dass am 15.07.2010 bei einer erneuten Zusammenkunft
konkret abgesprochen werden soll, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem
Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises -sofern die Betroffenen denn zu einem
Dienstherren/Arbeitgeberwechsel bereit sind- zum 01.01.2011 möglicherweise in den
Dienst der Gemeinde Elsdorf oder der Stadt Bedburg übergehen werden.
Insofern kann den im FWG-Antrag ausgeführten Argumenten hinsichtlich einer
Übernahme von „nur wenigen Mitarbeitern“ nicht gefolgt werden, da es, ohne die
Ergebnisse zukünftiger Personalauswahlgespräche vorwegzunehmen, ohne weiteres
möglich ist, dass bis zu neun Beschäftigten eine Übernahme in den Dienst der Stadt
Bedburg anboten werden könnte. Bei einem geplanten Personalkörper der Stadt
Bedburg von 13 Beamtinnen, Beamten und Beschäftigten für den Bereich des
Jugendamtes erscheint dies sowohl für den Rhein-Erft-Kreis als auch die Stadt Bedburg
angemessen zu sein, da in diesem Fall nahezu der Hälfte aller beim Rhein-Erft-Kreis für
die Gemeinde Elsdorf und die Stadt Bedburg beschäftigten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern im Bereich des Jugendamtes eine Übernahmemöglichkeit angeboten wird.
Zur Vervollständigung des Sachstandes in Bezug auf mögliche Personalübernahmen
durch die Stadt Bedburg als Ausfluss der Anerkennung als mittlere kreisangehörige
Stadt weise ich darauf hin, dass aus dem Bereich der „Unteren Bauaufsicht“ zwei Dipl.
Ingenieurinnen des Rhein-Erft-Kreises übernommen werden. Beide Kommunen (Elsdorf
und Bedburg) übernehmen zum 01.01.2011 aus diesem Bereich des Rhein-Erft-Kreises
das gesamte Fachpersonal, welches bisher für beide Kommunen tätig war.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 28.06.2010
----------------------------------Stolz
Stellv. Fachbereichsleiterin
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----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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