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Beschlussvorlage (Übernahme von Jugendamtsmitarbeiterinnen/mitarbeitern vom Rhein-Erft-Kreis hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 19.06.2010)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
05.07.10, 18:08
Aktualisiert
05.07.10, 18:08
Beschlussvorlage (Übernahme von Jugendamtsmitarbeiterinnen/mitarbeitern vom Rhein-Erft-Kreis
hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 19.06.2010) Beschlussvorlage (Übernahme von Jugendamtsmitarbeiterinnen/mitarbeitern vom Rhein-Erft-Kreis
hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 19.06.2010) Beschlussvorlage (Übernahme von Jugendamtsmitarbeiterinnen/mitarbeitern vom Rhein-Erft-Kreis
hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 19.06.2010) Beschlussvorlage (Übernahme von Jugendamtsmitarbeiterinnen/mitarbeitern vom Rhein-Erft-Kreis
hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 19.06.2010) Beschlussvorlage (Übernahme von Jugendamtsmitarbeiterinnen/mitarbeitern vom Rhein-Erft-Kreis
hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 19.06.2010)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8129/2010 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 06.07.2010 Betreff: Übernahme von Jugendamtsmitarbeiterinnen/mitarbeitern vom Rhein-Erft-Kreis hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 19.06.2010 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Informationen der Verwaltung zur Übernahme von Jugendamtsmitarbeiterinnen/mitarbeitern des Rhein-Erft-Kreises zur Kenntnis und stellt fest, dass die Verwaltung bereits wie von der FWG-Fraktion vorgeschlagen verfährt. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 19.06.2010 (siehe Anlage 1) stellte die FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg möge den Antrag beschließen, dass im Zuge der Aufgabenübernahme von Kreis auf Stadt der Bürgermeister dazu aufgefordert wird, eine angemessene Personalversetzung anzustreben und auf Neueinstellungen, welche die Erhöhung der Personalausstattung von Kreis und Kommunen nach sich ziehen, zu verzichten. Zur Begründung wird u.a. aufgeführt, dass der Rhein-Erft-Kreis ca. 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benannt habe, der Bürgermeister der Stadt Bedburg allerdings nur wenige Mitarbeiter/innen übernehmen, sondern vielmehr neues Personal vom Markt einstellen möchte. Hierzu wird wie folgt Stellung genommen: 1. Ausgangslage Am 17.03.2009, sowie durch ergänzende klarstellende Bestätigung am 23.06.2009, hat der Rat der Stadt Bedburg beschlossen, auf der Grundlage von § 4 Abs. 2 S. 1 GO NRW die Aufnahme in die Rechtsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Bestimmung der Mittleren kreisangehörigen Städte zu beantragen. Der Antrag wurde unter Datum vom 15.05.2009 beim Innenministerium gestellt; die Bestimmung zur Mittleren kreisangehörigen Stadt - mit Wirkung vom 01.01.2011 - erfolgte durch Rechtsverordnung vom 27. Oktober 2009 . Gleichfalls hat der Rat der Stadt Bedburg in v. g. Sitzung beschlossen, den Antrag auf Bestimmung zur örtlichen Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe zu stellen. Nach Klärung bestehender `Irritationen´ - so vertrat das Innenministerium zunächst die Rechtsauffassung, dass ein Antrag erst dann gestellt werden könne, wenn Bedburg Mittlere kreisangehörige Gemeinde sei [01.01.2011] - und Übertragung der Federführung Mitte Februar 2010 an den Fachbereich II wurde der Antrag auf Bestimmung zur örtlichen Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe zum 01.01.2011 bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Datum vom 04.03.2010 gestellt. Die verwaltungsseitig erstellte Konzeption für den Aufbau eines Jugendamtes in der Stadtverwaltung Bedburg ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Nach Mitteilung des Rhein-Erft-Kreises wurde v. g. Antrag mit positiver Stellungnahme des Landrates im März 2010 an das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie NRW weitergeleitet. Da Anfang Mai noch keine Rückmeldung seitens des Ministeriums vorlag, wurde unter Datum vom 11.05.2010 ein aktueller Sachstandsbericht erbeten; dieser lag zum Zeitpunkt der Erstellung der Verwaltungsvorlage noch nicht vor. 2. Personalsituation Entsprechend der v. g. Konzeption `Aufbau eines Jugendamtes in der Stadtverwaltung Bedburg´ ist für das Jugendamt ein Personalkörper von 13 vollzeitverrechneten Stellen vorgesehen; nicht berücksichtigt sind hierbei Stellen für die Aufgabenbereiche `Erziehungsberatung´ und die seitens des Rhein-Erft-Kreises fremdvergebenen pädagogischen Dienstleistungen. Der Rhein-Erft-Kreis hat für den Bereich des Jugendamtes 19 Stellen für die Stadt Bedburg und die Gemeinde Elsdorf ausgewiesen. Dabei sind aber die Leitungsstellen Beschlussvorlage WP8-129/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 aus den Bereichen Jugendamt insgesamt, Wirtschaftliche Jugendhilfe, Allgemeine Planung, Jugendhilfeplanung, Kindertagesbetreuung sowie eine Schreibkraft nicht berücksichtigt. Rechnet man diese Stellen den 19 Stellen hinzu, ist von einem Personalkörper von 23 Stellen auszugehen. In Anbetracht der Tatsache, dass lt. RheinErft-Kreis 53 % der Personalressourcen im Jugendamt der Aufgabenerledigung für das Gebiet der Stadt Bedburg zuzuordnen sind, erscheint eine Personalausweisung von 13 Stellen als angemessen. Der Rhein-Erft-Kreis hat bei den im dortigen Jugendamt tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern offen kommuniziert, dass durch den beantragten Aufgabenübergang auf die Stadt Bedburg und die Gemeinde Elsdorf die bisherigen Aufgaben voraussichtlich ab 01.01.2011 nicht mehr erledigt werden müssen und somit ein Einsatz des vorhandenen Personals in diesen Aufgabengebieten beim Rhein-Erft-Kreis nicht mehr möglich ist. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass sowohl der Gemeinde Elsdorf als auch der Stadt Bedburg im Sinne einer optimalen Aufgabenwahrnehmung an motivierten und zum Wechsel bereiten Beschäftigten des Rhein-Erft-Kreises gelegen ist. Die Stadt Bedburg hat in diversen Gesprächen mit dem Leiter des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises stets kommuniziert, dass ihr auch im Interesse eines reibungslosen und kontinuierlichen Aufgabenüberganges im Sinne der betroffenen Eltern und Kinder besonders daran gelegen ist, qualifiziertes Personal aus dem Jugendamt des RheinErft-Kreises zu übernehmen. Aus dem Bereich der Dipl. Sozialarbeiter/innen bzw. Dipl. Sozialpädagoginnen und pädagogen haben sich bisher 8 Beschäftigte für einen Wechsel zur Stadt Bedburg interessiert, aus dem Verwaltungsbereich war das Interesse mit einer qualifizierten Verwaltungsmitarbeiterin bisher eher gering. Dies ist aber lt. Auskunft des Rhein-ErftKreises der Tatsache geschuldet, dass den Verwaltungsmitarbeiterinnen und mitarbeitern andere vakante Stellen im Rhein-Erft-Kreis angeboten werden. Darüber hinaus ist zu beachten, dass es für die Stadt Bedburg kaum möglich ist, hoch dotierte Mitarbeiter/innen des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreis in das hiesige Gehaltsgefüge adäquat einzuordnen. Zwischenzeitlich wurden mit den v.g. an einem Dienstherrenwechsel interessierten Bediensteten des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises Vorstellungsgespräche geführt; im Ergebnis der Gespräche wurden bereits sechs Bediensteten mit der Qualifikation Dipl. Sozialarbeiter/ Dipl. Sozialpädagoge und einer Bediensteten mit der Qualifikation Dipl. Verwaltungswirtin `Übernahmezusagen´ erteilt. Eine Dipl. Sozialarbeiterin hat das Stellenangebot nicht angenommen, die Zusage der Dipl. Verwaltungswirtin steht zur Zeit noch aus. Auch hat die Stadt Bedburg zur Besetzung weiterer vakanter Stellen im Aufgabenbereich Jugendamt Anfang Mai diesen Jahres eine Stellenausschreibung geschaltet; derzeit erfolgt eine Durchsicht und Vorauswahl der rd. 100 eingegangenen Bewerbungen, so dass in den nächsten Wochen zeitnah die Vorstellungsgespräche stattfinden können. Darüber hinaus sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass sich weitere drei Beschäftigte des Rhein-Erft-Kreises aus dem Bereich des dortigen Jugendamtes auf die ausgeschriebenen Stellen beworben haben und am Auswahlverfahren teilnehmen werden. Beschlussvorlage WP8-129/2010 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Desweiteren steht die Verwaltung gemeinsam mit der Gemeinde Elsdorf in direktem Kontakt zum Rhein-Erft-Kreis. So fand am 28.06.2010 ein sog. „Runder Tisch“ bei der Stadt Bedburg statt, an dem seitens des Rhein-Erft-Kreises Herr Sozialdezernent Cremer, der Leiter des Jugendamtes, Herr Irsch, der Leiter des Personalamtes, Herr Koenen und die Leiterin der Organisationsabteilung, Frau Müller, sowie seitens der Gemeinde Elsdorf Herr Bürgermeister Effertz, Herr Abteilungsleiter Hamacher, Bereich Schule, Soziales und Recht, sowie Herr Portz als Abteilungsleiter für Personal, Finanzen und Organisation teilnahmen. Für die Stadt Bedburg waren Herr Kämmerer Baum, Herr Fachbereichsleiter II Kramer, Bereich Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales, Herr stellv. Fachbereichsleiter II Brunken sowie Frau Stolz als stellv. Fachbereichsleiterin, Bereich Personal, Organisation und Finanzen, vertreten. Die gesamte Personalproblematik war Gegenstand des Gespräches. Es wurde sich dahingehend verständigt, dass am 15.07.2010 bei einer erneuten Zusammenkunft konkret abgesprochen werden soll, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises -sofern die Betroffenen denn zu einem Dienstherren/Arbeitgeberwechsel bereit sind- zum 01.01.2011 möglicherweise in den Dienst der Gemeinde Elsdorf oder der Stadt Bedburg übergehen werden. Insofern kann den im FWG-Antrag ausgeführten Argumenten hinsichtlich einer Übernahme von „nur wenigen Mitarbeitern“ nicht gefolgt werden, da es, ohne die Ergebnisse zukünftiger Personalauswahlgespräche vorwegzunehmen, ohne weiteres möglich ist, dass bis zu neun Beschäftigten eine Übernahme in den Dienst der Stadt Bedburg anboten werden könnte. Bei einem geplanten Personalkörper der Stadt Bedburg von 13 Beamtinnen, Beamten und Beschäftigten für den Bereich des Jugendamtes erscheint dies sowohl für den Rhein-Erft-Kreis als auch die Stadt Bedburg angemessen zu sein, da in diesem Fall nahezu der Hälfte aller beim Rhein-Erft-Kreis für die Gemeinde Elsdorf und die Stadt Bedburg beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich des Jugendamtes eine Übernahmemöglichkeit angeboten wird. Zur Vervollständigung des Sachstandes in Bezug auf mögliche Personalübernahmen durch die Stadt Bedburg als Ausfluss der Anerkennung als mittlere kreisangehörige Stadt weise ich darauf hin, dass aus dem Bereich der „Unteren Bauaufsicht“ zwei Dipl. Ingenieurinnen des Rhein-Erft-Kreises übernommen werden. Beide Kommunen (Elsdorf und Bedburg) übernehmen zum 01.01.2011 aus diesem Bereich des Rhein-Erft-Kreises das gesamte Fachpersonal, welches bisher für beide Kommunen tätig war. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Beschlussvorlage WP8-129/2010 Seite 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 28.06.2010 ----------------------------------Stolz Stellv. Fachbereichsleiterin Beschlussvorlage WP8-129/2010 ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Seite 5