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Verwaltungsergänzung (Förderung von Ausbildungsplätzen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
49 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Verwaltungsergänzung (Förderung von Ausbildungsplätzen)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z1 / A 7/2005 Datum: 28.02.2005 Az.: 40/252-02 Abteilung: 40 Förderung von Ausbildungsplätzen Hier: Antrag der FDP-Fraktion Zu 1. Die Aufsicht über die Beschulung im Rahmen des dualen Systems obliegt der Bezirksregierung Köln als der zuständigen Schulaufsichtsbehörde. Das Schulamt ist gemäß § 15 Schulverwaltungsgesetz nur für Grund-, Haupt- und Sonderschulen zuständig. Die Stundentafel der Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung – Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) - schreibt für den Unterricht in der Berufsschule (drei Ausbildungsjahre) pro Ausbildungsjahr 480 Jahreswochenstunden, also insgesamt 1.440 Stunden vor. An einem Tag sind 8 Unterrichtsstunden zu erteilen. Eine geringere tägliche Unterrichtsdauer ist im Benehmen mit den für die Berufsausbildung zuständigen Stellen zulässig. Der Unterrichtsumfang von 1.440 Stunden während der gesamten Ausbildung muss jedoch eingehalten werden. Im übrigen wird auf die beigefügten Stellungnahmen der Leiter der Berufskollegs vom 28.02.2005 verwiesen. Zu 2. Auf die beigefügten Stellungnahmen der Leiter der Berufskollegs vom 28.02.2005 wird verwiesen. I. V. gez. Poth