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Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z1 / A 7/2005
Datum: 28.02.2005
Az.: 40/252-02
Abteilung: 40
Förderung von Ausbildungsplätzen
Hier: Antrag der FDP-Fraktion
Zu 1.
Die Aufsicht über die Beschulung im Rahmen des dualen Systems obliegt der Bezirksregierung
Köln als der zuständigen Schulaufsichtsbehörde. Das Schulamt ist gemäß § 15
Schulverwaltungsgesetz nur für Grund-, Haupt- und Sonderschulen zuständig.
Die Stundentafel der Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung – Berufsausbildung
nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) - schreibt für den
Unterricht in der Berufsschule (drei Ausbildungsjahre) pro Ausbildungsjahr 480
Jahreswochenstunden, also insgesamt 1.440 Stunden vor. An einem Tag sind 8
Unterrichtsstunden zu erteilen. Eine geringere tägliche Unterrichtsdauer ist im Benehmen mit den
für die Berufsausbildung zuständigen Stellen zulässig. Der Unterrichtsumfang von 1.440 Stunden
während der gesamten Ausbildung muss jedoch eingehalten werden.
Im übrigen wird auf die beigefügten Stellungnahmen der Leiter der Berufskollegs vom 28.02.2005
verwiesen.
Zu 2.
Auf die beigefügten Stellungnahmen der Leiter der Berufskollegs vom 28.02.2005 wird verwiesen.
I. V. gez. Poth