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Verwaltungsergänzung (Anlage 2 zur Z 1/A 7/2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
110 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Verwaltungsergänzung (Anlage 2 zur Z 1/A 7/2005)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 zur Z 1/A 7/2005 Thomas-Eßer-Berufskolleg des Kreises Euskirchen in Euskirchen Sekundarstufe II Thomas-Eßer-Berufskolleg, Kommerner Str. 137, 53879 Euskirchen GB III/Abt. 40 Herrn Ney im Hause Euskirchen, Fon: Fax: homepage: e-mail: 28.02.05 0 22 51 - 9 57 08 - 0 0 22 51 - 9 57 08 - 33 TEB-EU.de teb.eu@t-online.de Förderung von Ausbildungsplätzen A7/ 2005 Dort. Schreiben vom 25.02.05; 40/252-02 Sehr geehrter Herr Ney, Zu den zwei Punkten des FDP- Antrages A7/ 2005 vom 20.01.05 nehme ich wie folgt Stellung: Zu 1.Bundeseinheitlich ist die Anzahl der Unterrichtsstunden für den berufsbezogenen Bereich auf 320 Std. plus 160 Std. für den berufsübergreifenden Bereich nach Landesrecht pro Jahr festgelegt. Die Rahmenstundentafeln umfassen seit den 70er Jahren 480 Jahresstunden, darauf sind die Richtlinien und Lehrpläne ausgelegt. Durch die Erhöhung der Beschulung auf 8 Unterrichtsstunden pro Tag konnte in der Vergangenheit die Anzahl der Unterrichttage z.B. in einer dreijährigen Berufsausbildung in Bildungsgängen der Berufsschule am Berufskolleg von 240 auf 180 Schultage reduziert werden. Diese 480 Unterrichtsstunden werden in Abstimmung mit den Innungen und Ausbildungsbetrieben in unterschiedlichen Modellen organisiert. Zu 2.Die Kooperation mit benachbarten Berufskollegs erfolgt auf unterschiedlichen Ebenen in der Erledigung der täglichen Arbeit sowie durch Absprache bei der Planung und Einrichtung von neuen Bildungsgängen. Die Beschulung von Auszubildenden in einem Bildungsgang der Berufsschule an Berufskollegs ist abhängig von der Anzahl der Ausbildungsplätze im Einzugsbereich der Schulträger. Dabei ist die Erfüllung des Klassenfrequenzrichtwertes von 22 Schülern pro Klasse eine Voraussetzung für die Einrichtung einer Fachklasse. Die Beschulung in Mischklassen bei einer berufsfeldweiten Grundbildung bzw. Teil-Fachbildung ist grundsätzlich möglich. Es ist aber nicht auszuschließen, dass dies Auswirkungen auf die Vorhaltung von Raum, Ausstattung und Fachpersonal haben könnte. Ein unterstützender Weg, um zu einer Vorortbeschulung zu gelangen, ist gegeben, wenn sich die Betriebe auf ein Profil in der möglichen Wahl bei der fachlichen Profilbildung verständigen. Mit freundlichen Grüßen Gez. Axel Lange Schulleiter