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Dringlichkeitsentscheidung Stab (Gründung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
62 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen Der Landrat D 18/2005 11.04.2005 Datum: Az.: 80 Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreistag 28.04.2005 Gründung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH Sachbearbeiter/in: Frau Schmitz Tel.: 02251/15 369 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. um Mehreinnahme bei Hst. um sonst: Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2005 eingeplant. Kreiskämmerer € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt unter Berücksichtigung des dieser Dringlichkeitsentscheidung beigefügten Entwurfs des Gesellschaftsvertrages a) die Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH für den Zeitraum von zwei Jahren. b) die Übernahme und außerplanmäßige Bereitstellung des Stammkapitalanteils in Höhe von 3.000 € (= 12 %). Seite - 2 c) die Entsendung von drei Vertretern/innen für die laufende Amtszeit in den Aufsichtsrat: Vertreter/in Stellvertreter/in 1._____________ 1.___________ 2._____________ 2.___________ 3._____________ 3.___________ d) die Entsendung von drei Vertretern/innen in die Gesellschafterversammlung: Vertreter/in Stellvertreter/in 1.____________________ 1.____________ 2.____________________ 2.____________ 3.____________________ 3.____________ Zum/zur Stimmführer/in wird ____________________ bestimmt. e) vom Kofinanzierungsanteil in Höhe von 40.000,00 € einen Anteil von max. 13.700,00 € p. a. zu tragen. Entsprechende außerplanmäßige Ausgaben bis zum Inkrafttreten des Haushalts werden beschlossen. f) folgende zusätzliche textliche Änderungen zum Entwurf des Gesellschaftsvertrages: § 2 Nr. 1, 3. Spiegelstrich, ist wie folgt zu fassen: "Steuerung der Grundstücksübergabereife und Vorbereitung der Durchführung ..." § 8 Nr. 2 ist hinter Satz 2 zu ergänzen: "Die Aufsichtsratssitze der kommunalen Partner verteilen sich wie folgt: Kreis Euskirchen 3, Kreis Aachen 1, Kreis Düren 1, Stadt Schleiden 1." § 12 Nr. 1 b ist wie folgt zu ändern: "b) der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen" g) Der Auffassung der Kreise Aachen und Düren, dass die Gesellschafter in der Frage der Beteiligung an den Gewinnen oder Verlusten gleichgestellt bleiben sollten, wird beigepflichtet. Die Verwaltung wird ermächtigt, ggf. abweichende Vorstellungen des Landes nach Prüfung in den Gesellschaftsvertrag zu übernehmen. *) Änderungen/Ergänzungen zur Vorlage 84/2005 wurden fett gedruckt! Begründung: Seite - 3 - In seiner Sitzung am 06.04.2005 hat der Kreisausschuss die Vorlage 84/2005 vorberaten (siehe TOP 3.1 der Niederschrift über die öffentliche Sitzung). Vom Ergebnis her hat der Kreisausschuss die Vorlage 84/2005 mit dem anliegenden Entwurf des Gesellschaftsvertrages grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis genommen, allerdings auch Änderungs- und Ergänzungswünsche zum Vertragsentwurf angeregt. Im Rahmen einer interfraktionellen Absprache am Montag, 11.04.2005, wurden die gemäß Buchst. f) aufgeführten textlichen Änderungen und Ergänzungen einvernehmlich vorgenommen. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Die potentiellen Gesellschafter der Standortentwicklunsgesellschaft Vogelsang mbH i. G. sowie das zuständige Landesministerium und die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) müssen vor ihrer Zustimmung zu dem Gesellschaftervertragsentwurf über die Änderungs- und Ergänzungsbeschlüsse des Kreistages des Kreises Euskirchen zum Vertragsentwurfstext unterrichtet werden. Da im übrigen die Standortentwicklungsgesellschaft zum 01.05.2005 gegründet werden soll, vorher aber keine politischen Gremien des Kreises (mit Ausnahme des Kreistages am 28.04.2005) tagen, ist eine Dringlichkeitsentscheidung unverzüglich erforderlich. gez. Reidt gez. Troschke gez. Uwe Schmitz gez. Grutke I. V. gez. Poth Landrat (Kreisausschussmitglieder) Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)