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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-130/2010)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
1,4 MB
Datum
06.07.2010
Erstellt
05.07.10, 18:08
Aktualisiert
05.07.10, 18:08
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Inhalt der Datei

W RWH &" BuE-PfjurrAtrirnld.ie Lzr$6ie---5q4r6.l(ökl Zentrale Abt. Bergschäden-Markscheiderei Waldwichtel Bedburg e.V. Postfach 1331 50174 Bedburg Ihre Zeichen Ihre Nachricht o5-03.2010 Unsere Zeichen Name Telefon Telefax E-Mail Flohr a221 484-23489 4221t48ü - 2ü776 peter"flohr @rwe.com pco-M fr Köln, den 10.03.2010 Erweiterung des Waldkindergärtens in Bedburg-Kaster, Gustav-Heinemann-Str. Gemarkung Kaster; Flur 22; Flurstück 95 Unser Az.r St 33t10 Sehr geehrte Damen und Henen, wie Sie uns in lhrem Schreiben mitteilen, beabsichtigen S[e die Erweiterung des Waldkindergartens durch die Errichtung eines weiteren Holzhauses und bitten daher um unsere Stellungnahrne aus Bergschaden$gesichtspunkten. $*rwLr Wie lhnen bekannt ist, liegt das Grundstück gemäß Bebauungsplan in einem Bereich, der wegen der Störzone des Kasterer-Sprunges von jeglicher Bebauung freizuhalten ist. Darüber hinaus ist im Grundbuch des Flurstücks in Abt ll zu unseren Gunsten die beschränkt persöntiche Dienstbarkeit Bauverbot und Bergschadensverz icht eingetragen. I \a t "'*l k#Y'&fd* f fiWE / Power I Aktieng€sellschafr 51üttgefiweg 2 50935 Käln Da es sich bei dem vorgesehenen Bauvorhaben jedoch lediglich um ein Holzhaus handelt, sind wir hier entgegenkommend bereit, lhrem Wunsch zu entspre- T chen. I Wr gestatten lhnen und evtl. Rechtsnachfolgern den Neubau de-s Holzhauses VOrs{tz€nd€t des F t I a . RWE Power Aktienoesellschaft /lru* il VÜRWEC iv Arntsg€richl Essen .-'- r t{R I 1?420 Amlsgerichl (öln r-'1" HR B TI7 Bankverbindung: West LB ÄC Brz 100 500 00 Kto.-Nr. l5A 561 IBA&: DE43 3005 0ü00 0000 l5?5 61 | =\'A"eJ CEHFN Dr. Röll trlörtin Srhsite Voßtand: Or. lohannes lamb€rtz {Vorsitzender} Dr,6erd löqer Antonius Vof! Er$rin Winkäl Sitz d€r Cesdll3(häft: Essen und Köln Eing€tragen beim Mit freundlichen Grüßen ppa;\ +49{0}221/480.0 +a9{0}?21l+80-11 5r www.rwc,(orn Aufsi(htflät€s: gemäß den uns mit Schreiben vom 05.03.2010 eingereichten Unterlagen als Ausnahme vom Bauverbot. Die Dienstbarkeit bleibt im Grundbuch unverändert und bei einem evtl. späteren Rückbau des Holzhauses gilt das Bauverbot ftrr die Aufstandsfläche des Flolzhauses wieder uneingeschränkt. äIC (5WIfT{odeJ: WELADEOD D:tqwl$mihH!|00031_1 ds4 \ USt.IdNr. OE 8ll? 23 345 st-Nr. tlel57t?/lo3? 2u: k,t n- /J/rl+ 1. Auszug aus der N i e de rs c h r i f t Beschluss: dem Verein WaldwichDer Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, zur i"i A"OOutg e.V. die Fläche Gemarkung Kaster, Flur 22, Nr' 95 als Standort zur Verfügung zu stellen' Aufstellung- eines B"u*"g"ns für den Waldkindergarten dem Antrag auf Stadtentwicklung und Struktur für Auäschuss der Ferner beschließt Kaster' Einräumung eines Nutzungsrechtes für die Parzellen Gemarkung Flur 21, Nr. 42, Flur 21, Nr. 43, Flur 21, Nr. 34 Flur 13, Nr. 53 urtd Flur 21 Nr. 50 zu entsPrechen. Kastel, Fl.ur 22, Nr' 117 und Die im Antrag ferner aufgeführten Parzellen Gemarkung jedoch von dieser Zustimmung ausgeGemarkung kaster, Flur-21, Nr. 60 werden o o o o o nommen. und umsetzung des ProDie Zustimmung erfolgt unabhängig von einer Realisierung Sicht' lutt"r lediglich äus stäOtebaulicheisowie liegenschaftsrechtlicher Abstimmungsergebnis:Einstimmig,0Enthaltung(en) Bedburg, den 1 7.08.2006 Stadt Bedburg Der Bürgermeister lm Auftrag --=,C (Schmitz) c, Ve nrualtu n gsangestellter 2. zum Vorqang schu780 / Dokumentl