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Beschlusstext (5. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 3, Ortsteil Stockheim, "Am Thing"; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) und (4) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
5,5 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (5. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 3, Ortsteil Stockheim, "Am Thing";
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) und (4) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB)

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BESCHLUSS aus der 25. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 10.11.2003 „Die Aufstellung der 5. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 3, Ortsteil Stockheim, „Am Thing“, Teilbereich Gemarkung Stockheim, Flur 8, Parzelle Nr. 860, wird gemäß § 2 (1) und (4) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen. In Anwendung des § 13 BauGB erfolgt wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.“ „Die Aufstellung der 5. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 3, Ortsteil Stockheim, „Am Thing“, Teilbereich Gemarkung Stockheim, Flur 8, Parzelle Nr. 860, wird gemäß § 2 (1) und (4) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen. In Anwendung des § 13 BauGB erfolgt wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.“