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Beschlusstext (Eventuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Gemarkungsbereich Untermaubach "Maubacher Lache"; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Eventuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Gemarkungsbereich Untermaubach "Maubacher Lache";

hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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BESCHLUSS aus der 14. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 18.09.2003 TOP Betreff 4. Eventuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Gemarkungsbereich Untermaubach „Maubacher Lache“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Vorlage: 76/2003 Beschluss: „1. Dem vorliegenden Nutzungskonzept “Naturerlebnisgebiet Maubacher Lache“ wird im Grundsatz zugestimmt. 2. Die Gemeinde Kreuzau ist bereit, den Flächennutzungsplan entsprechend dem Nutzungskonzept zu ändern. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Anfrage gemäß § 20 Landesplanungsgesetz bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 1 Enthaltungen