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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-148/2010)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
31.08.2010
Erstellt
01.09.10, 17:58
Aktualisiert
01.09.10, 17:58
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-148/2010) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-148/2010)

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Inhalt der Datei

Schäden an der ehem. Ritterakademie und der Kapelle am Schloss Bedburg hier: Stellungnahme des Kämmerers zur Haushaltssituation Eine Übernahme der Kosten, die zur Rettung der ehemaligen Ritterakademie und der Kapelle am Schloss Bedburg anfallen werden, und die zur Zeit mit mindestens 3 bis 5 Mio. € beziffert werden, ist mit Blick auf die finanzielle Situation, in der sich die Stadt Bedburg aktuell befindet und die voraussichtlich auch in den kommenden Jahren noch anhalten wird, unmöglich und unverantwortbar. Der Haushalt des Jahres 2010 weist ein Defizit von 4,28 Mio. € aus und sieht in der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2011 bis 2013 ein kumuliertes Defizit in Höhe von 13,7 Mio. Euro vor. Die Stadt Bedburg wird ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufstellen müssen, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als jeweils ein Zwanzigstel der allgemeinen Rücklage (Eigenkapital) voraussichtlich aufgezehrt wird. Unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der allgemeinen Rücklage bedeutet dies, dass in den kommenden Jahren das vorhandene strukturelle Defizite deutlich unter einen Wert von ca. 4 Mio. Euro gedrückt werden muss. Ist dies nicht möglich, besteht die Pflicht zur Aufstellung eines HSK. Das ggf. aufzustellende HSK bedarf der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht beim Rhein-Erft-Kreis. Genehmigungsfähig wäre es im konkreten Falle aber nur dann, wenn im Jahre 2015 wieder ein vollständig ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden könnte. Eine solche Entwicklung erscheint zur Zeit und auch in der Rückschau auf die vergangenen Jahre, in denen nie ein strukturell ausgeglichener Haushalt verabschiedet werden konnte, geradezu ausgeschlossen. In den vergangenen Jahren wurden die Haushalte entweder durch die Reduzierung der Ausgleichsrücklage fiktiv ausgeglichen, oder aber es fanden Reduzierungen der allgemeinen Rücklage statt, d. h. der Haushalt war nicht ausgeglichen und es war bereits eine Genehmigung der Kommunalaufsicht erforderlich, allerdings bestand noch keine Pflicht zur Aufstellung eines HSK. Ab dem kommenden Jahr droht die Pflicht zur Aufstellung eines HSK. Dieses wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht genehmigungsfähig, weil in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung ein struktureller Haushaltsausgleich nicht darstellbar ist. Dies hätte zur Folge, dass die Stadt Bedburg sich ab 2011 und auch auf unabsehbare Zeit darüber hinaus im sog. Nothaushaltsrecht befinden würde. Im Rahmen des Nothaushaltsrechts darf die Stadt nur neue Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Jede zusätzliche Haushaltsbelastung, d. h. auch eine nur teilweise Übernahme der im Raume stehenden Mindestkosten für die Sanierung von Ritterakademie und Schloss würden den intensiven Bemühungen der Kämmerei, auch in den nächsten Jahren ein HSK zu vermeiden, den endgültigen Todesstoß versetzen.