Daten
Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
31.08.2010
Erstellt
01.09.10, 17:58
Aktualisiert
01.09.10, 17:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Schäden an der ehem. Ritterakademie und der Kapelle am Schloss Bedburg
hier: Stellungnahme des Kämmerers zur Haushaltssituation
Eine Übernahme der Kosten, die zur Rettung der ehemaligen Ritterakademie und der
Kapelle am Schloss Bedburg anfallen werden, und die zur Zeit mit mindestens 3 bis
5 Mio. € beziffert werden, ist mit Blick auf die finanzielle Situation, in der sich die
Stadt Bedburg aktuell befindet und die voraussichtlich auch in den kommenden
Jahren noch anhalten wird, unmöglich und unverantwortbar.
Der Haushalt des Jahres 2010 weist ein Defizit von 4,28 Mio. € aus und sieht in der
mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2011 bis 2013 ein kumuliertes Defizit in
Höhe von 13,7 Mio. Euro vor.
Die Stadt Bedburg wird ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufstellen müssen,
wenn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als jeweils ein Zwanzigstel der
allgemeinen Rücklage (Eigenkapital) voraussichtlich aufgezehrt wird. Unter
Berücksichtigung des aktuellen Stands der allgemeinen Rücklage bedeutet dies,
dass in den kommenden Jahren das vorhandene strukturelle Defizite deutlich unter
einen Wert von ca. 4 Mio. Euro gedrückt werden muss.
Ist dies nicht möglich, besteht die Pflicht zur Aufstellung eines HSK.
Das ggf. aufzustellende HSK bedarf der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht
beim Rhein-Erft-Kreis. Genehmigungsfähig wäre es im konkreten Falle aber nur
dann, wenn im Jahre 2015 wieder ein vollständig ausgeglichener Haushalt vorgelegt
werden könnte.
Eine solche Entwicklung erscheint zur Zeit und auch in der Rückschau auf die
vergangenen Jahre, in denen nie ein strukturell ausgeglichener Haushalt
verabschiedet werden konnte, geradezu ausgeschlossen.
In den vergangenen Jahren wurden die Haushalte entweder durch die Reduzierung
der Ausgleichsrücklage fiktiv ausgeglichen, oder aber es fanden Reduzierungen der
allgemeinen Rücklage statt, d. h. der Haushalt war nicht ausgeglichen und es war
bereits eine Genehmigung der Kommunalaufsicht erforderlich, allerdings bestand
noch keine Pflicht zur Aufstellung eines HSK.
Ab dem kommenden Jahr droht die Pflicht zur Aufstellung eines HSK. Dieses wäre
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht genehmigungsfähig, weil in
der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung ein struktureller Haushaltsausgleich
nicht darstellbar ist. Dies hätte zur Folge, dass die Stadt Bedburg sich ab 2011 und
auch auf unabsehbare Zeit darüber hinaus im sog. Nothaushaltsrecht befinden
würde. Im Rahmen des Nothaushaltsrechts darf die Stadt nur neue Aufwendungen
entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist
oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Jede zusätzliche Haushaltsbelastung, d. h. auch eine nur teilweise Übernahme der
im Raume stehenden Mindestkosten für die Sanierung von Ritterakademie und
Schloss würden den intensiven Bemühungen der Kämmerei, auch in den nächsten
Jahren ein HSK zu vermeiden, den endgültigen Todesstoß versetzen.