Daten
Kommune
Bedburg
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22 kB
Erstellt
19.10.10, 15:31
Aktualisiert
19.10.10, 15:31
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-934/2007
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 32/40/50 06 00
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
Bemerkungen:
11.09.2007
Betreff:
Halbjahresbericht über die Entwicklung des Haushaltsbudgets des Fachbereichs II für das
Haushaltsjahr 2007
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt den Halbjahresbericht
über die Entwicklung des Haushaltsbudgets des Fachbereichs II für das Haushaltsjahr
2007 in der vorgelegten Form zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
In der Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg ist unter
Punkt 7.1 Buchstabe e) geregelt, dass der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und
Soziales für die Vorbereitung des Haushaltsbudgets des Fachbereiches II zuständig ist.
Gemäß Punkt 7.2 Buchstabe c) obliegt ihm weiterhin die Entscheidungsbefugnis über die
Festlegung des Haushaltsbudgets des Fachbereiches II. Dies impliziert - wenngleich dies
nicht explizit in den oben genannten Zuständigkeitsregelungen aufgeführt ist -, dass der
Ausschuss in regelmäßigen Abständen über die tatsächliche Umsetzung des
Haushaltsplanes, Änderungen, Über-/ Unterschreitungen im Laufe des Jahres Halbjahresbericht - zu informieren ist.
Der Halbjahresbericht über die Entwicklung des Haushaltsbudgets des Fachbereichs II
zum 30.06.2007 ist in Anlage beigefügt. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass im
Ertrag - Plan zur Prognose - keine Abweichung erkennbar ist; im Aufwand zeichnet sich
eine Unterschreitung des Ansatzes um 30% [rd. 2.9 Mio. €] ab. Ursächlich hierfür ist eine
gerichtliche Entscheidung betreffend der SGB II-Umlage; konkret ist eine spezifizierte SGB
II-Umlage als unzulässig befunden worden, mit der Konsequenz, dass diese
`haushaltsneutral´ aus dem Budget des FB II ins Budget des FB IV - allgemeine
Kreisumlage - gebucht werden musste. Ebenfalls ursächlich für die erhebliche
Unterschreitung ist eine Reduzierung der Jugendamtsumlage um rd. 49.000 €.
Gegenüberstellung Gesamtertrag und Gesamtaufwand
Ansatz 2006
1.294.198
10.777.902
9.483.704
Ertrag
Aufwand
IST 2006
1.298.273
9.910.953
8.612.680
Ansatz 2007
1.308.347
10.570.701
9.262.354
Plan 2007
1.302.477
7.670.043
6.367.566
Der FB II wird somit in 2007 einen `Minderaufwand´ in Höhe von 2.894.788 €
erwirtschaften, welcher jedoch in Höhe von rd. 2.8 Mio. € [SGB II-Umlage 2.750.000 €,
Jugendamtsumlage 49.092 €] fremdbestimmt ist.
Nachfolgend werden die Produkte des Budgets des Fachbereichs II aufgezeigt und
erläutert, in denen eine Abweichung gegenüber der Planung in Höhe von 10 %
- mindestens jedoch von 2.500 € - erkennbar ist.
120.122.220 Bürgerbüro
Ertrag
Aufwand
Ansatz 2007
75.650
134.545
58.895
Plan 2007
94.050
141.937
47.887
Kalkulation beruht auf `Erfahrungswerten´ und kann insofern differieren; höherer Ertrag
durch beispielsweise verstärkte Passausstellungen, höhere Gebühren etc. pp. - führt
jedoch zu einem höheren Aufwand.
120.122.240 Überwachung des ruhenden Verkehrs
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Informativ wird darauf hingewiesen, dass der Versand der Verwarngeldbescheide seit
Anfang diesen Jahres über die KDVZ abgewickelt wird, was gesamthaushalterisch für die
Stadt Bedburg zu Einsparungen führt [günstigere Konditionen]; der höhere Aufwand im
Budget des FB II führt zu Einsparungen im Bereich des Porto im Budget des Ratsbüros.
210.211.210-240 Grundschulen
Informativ wird darauf hingewiesen, dass aufgrund geringerer Auslastung der Offenen
Ganztagsschule im Primarbereich - kalkuliert wurde nahezu 100 %-ige Auslastung - Ertrag
[Elternbeiträge und Zuweisungen des Landes] und Aufwand in gleicher Relation angepasst
werden.
250.281.210 Kulturveranstaltungen
Ertrag
Aufwand
Ansatz 2007
600
54.100
53.500
Plan 2007
8.469
64.245
55.776
Erhöhter Aufwand resultiert ausschließlich aufgrund verstärkter Werbemaßnahmen;
mehrjährige gesamtstädtische Werbung als Hintergrund auf den Werbedisplays.
310.312.210 Grundversorgung SGB II
Ertrag
Aufwand
Ansatz 2007
280.000
2.965.580
2.685.580
Plan 2007
306.200
215.810
-90.390
Aufgrund gerichtlicher Entscheidung war die Sonderumlage für die Kosten nach dem SGB
II nicht zulässig; siehe Erläuterung im allgemeinen Teil. Die höheren Erstattungen
resultieren aus Beförderungen und Anpassung der in den KGST Gutachten berechneten
Personalkosten, welche dem Personalüberlassungsvertrag zugrunde gelegt sind.
310.313.210 Hilfe für Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Ertrag und Aufwand kann jährlich nur geschätzt werden; trotz äußerst vorsichtiger
- `konservativer´ - Schätzung [geringere Einnahmen, höherer Aufwand] wurde der
Aufwand bislang immer noch unterschritten. Dies kann jedoch nicht dauerhaft
`sichergestellt´ werden.
310.315.230 Einrichtungen für Aussiedler
Eine Belegung der Unterkunft ist äußerst schwer kalkulierbar; erfahrungsgemäß
verbleiben zugewiesene Familien bis zu einem Jahr in der Unterkunft.
360.366.220 sonstige Jugendarbeit
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Die Sonderumlage fällt im Aufwand niedriger als erwartet aus, da die in 2007 anfallende
Abrechnung für das Jahr 2005 über eine eigens hierfür gebildete Rückstellung gebucht
wurde; stellt insofern keinen Aufwand in 2007 dar!
550.553.210 Bestattungswesen
1)
Ertrag
Aufwand
Ansatz 2007
361.100
34.235
-326.865
Plan 2007
317.606
34.347
-283.259
Aufgrund der teilweise langjährigen Rechnungsabgrenzung ist, da der Ertrag erst nach
Haushaltsabschluss ermittelt wird, eine Kalkulation problematisch.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 17.08.2007
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister