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Beschlussvorlage (Sicherstellung der Hilfen für Kinder und Jugendliche in der Übergangszeit bis zur Aufnahme des Jugendamtes Bedburg - Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 28.10.2010 [Eingang 29.10.2010])

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
03.11.10, 17:55
Aktualisiert
03.11.10, 17:55
Beschlussvorlage (Sicherstellung der Hilfen für Kinder und Jugendliche in der Übergangszeit bis zur Aufnahme des Jugendamtes Bedburg
- Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 28.10.2010 [Eingang 29.10.2010]) Beschlussvorlage (Sicherstellung der Hilfen für Kinder und Jugendliche in der Übergangszeit bis zur Aufnahme des Jugendamtes Bedburg
- Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 28.10.2010 [Eingang 29.10.2010]) Beschlussvorlage (Sicherstellung der Hilfen für Kinder und Jugendliche in der Übergangszeit bis zur Aufnahme des Jugendamtes Bedburg
- Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 28.10.2010 [Eingang 29.10.2010])

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8190/2010 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 09.11.2010 Betreff: Sicherstellung der Hilfen für Kinder und Jugendliche in der Übergangszeit bis zur Aufnahme des Jugendamtes Bedburg - Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 28.10.2010 [Eingang 29.10.2010] Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 28.09.2010 [Posteingang 29.10.2010] beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg den Punkt `Sicherstellung der Hilfen für Kinder und Jugendliche in der Übergangszeit bis zur Arbeitsaufnahme des Jugendamtes Bedburg´ auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses zu nehmen. Der Antrag, auf den vollinhaltlich verwiesen wird, ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass die SPD-Fraktion, Frau Steinhäuser, bereits für die letzte Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses einen Sachstandsbericht angefordert hat. Auf die entsprechende Verwaltungsvorlage [TOP 4, WP8170/2010], wie auch auf die Mitteilungsvorlage des Landrates für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.11.2010 [387/2010 1. Ergänzung] und TOP 15 der heutigen Sitzung [WP8-174/2010] wird um Wiederholungen zu vermeiden, vollinhaltlich verwiesen. Wie insbesondere letztgenannter Vorlage zu entnehmen, werden bereits zum 01.11.2010 zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamtes der Stadt Bedburg ihren Dienst antreten, so dass durch Zuweisung zum Rhein-Erft-Kreis eine Einarbeitung und ein reibungsloser Übergang des Aufgabenbereichs sichergestellt ist. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass ursächlich für das im v. g. Antrag der SPD-Fraktion aufgezeigte Beispiel der Gemeinde Elsdorf [vorzeitige Zuweisung dreier Fachkräfte zum Rhein-Erft-Kreis] eine Vakanz im Bereich des ASD-Teams Elsdorf ist und insofern nicht - zumindest nicht unmittelbar - mit der Vorgehensweise der Stadt Bedburg vergleichbar ist. Um die im Antrag der SPD-Fraktion bestehende Besorgnis, `in der Übergangszeit vom Kreisjugendamt auf das Jugendamt in Bedburg sei die Betreuung der betroffenen Kinder und Jugendlichen nicht sichergestellt´, wird verwaltungsseitig nochmals klar und unmissverständlich mitgeteilt, dass alle Stellen im Jugendamt der Stadt Bedburg mit qualifizierten, hochmotivierten Kräften besetzt sind und somit eine ordnungsgemäße Aufgabenübernahme des Jugendamtes zum 01.01.2011 sichergestellt ist. In diesem Zusammenhang wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei nicht vorliegender Bestimmung durch das Ministerium nach derzeitiger Sach- und Rechtslage anstehende Personalund Sachkosten [IT-Supportverträge ...] voll zu Lasten der Stadt Bedburg gehen; ggf. käme zur Aufrechterhaltung des Aufgabenbereichs beim Rhein-Erft-Kreis eine [zumindest anteilige] Kostenerstattung in Betracht. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, den 30.10.2010 ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-190/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-190/2010 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3