Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
03.11.10, 17:55
Aktualisiert
03.11.10, 17:55
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8190/2010
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
09.11.2010
Betreff:
Sicherstellung der Hilfen für Kinder und Jugendliche in der Übergangszeit bis zur Aufnahme des
Jugendamtes Bedburg
- Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 28.10.2010 [Eingang 29.10.2010]
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Schreiben vom 28.09.2010 [Posteingang 29.10.2010] beantragt die SPD-Fraktion im Rat der
Stadt Bedburg den Punkt `Sicherstellung der Hilfen für Kinder und Jugendliche in der
Übergangszeit bis zur Arbeitsaufnahme des Jugendamtes Bedburg´ auf die Tagesordnung der
kommenden Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses zu nehmen. Der Antrag, auf
den vollinhaltlich verwiesen wird, ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass die SPD-Fraktion, Frau
Steinhäuser, bereits für die letzte Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses einen
Sachstandsbericht angefordert hat. Auf die entsprechende Verwaltungsvorlage [TOP 4, WP8170/2010], wie auch auf die Mitteilungsvorlage des Landrates für die Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 03.11.2010 [387/2010 1. Ergänzung] und TOP 15 der heutigen
Sitzung [WP8-174/2010] wird um Wiederholungen zu vermeiden, vollinhaltlich verwiesen.
Wie insbesondere letztgenannter Vorlage zu entnehmen, werden bereits zum 01.11.2010 zwei
Mitarbeiterinnen des Jugendamtes der Stadt Bedburg ihren Dienst antreten, so dass durch
Zuweisung zum Rhein-Erft-Kreis eine Einarbeitung und ein reibungsloser Übergang des
Aufgabenbereichs sichergestellt ist. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin,
dass ursächlich für das im v. g. Antrag der SPD-Fraktion aufgezeigte Beispiel der Gemeinde
Elsdorf [vorzeitige Zuweisung dreier Fachkräfte zum Rhein-Erft-Kreis] eine Vakanz im Bereich des
ASD-Teams Elsdorf ist und insofern nicht - zumindest nicht unmittelbar - mit der Vorgehensweise
der Stadt Bedburg vergleichbar ist.
Um die im Antrag der SPD-Fraktion bestehende Besorgnis, `in der Übergangszeit vom
Kreisjugendamt auf das Jugendamt in Bedburg sei die Betreuung der betroffenen Kinder und
Jugendlichen
nicht
sichergestellt´,
wird
verwaltungsseitig
nochmals
klar
und
unmissverständlich mitgeteilt, dass alle Stellen im Jugendamt der Stadt Bedburg mit
qualifizierten, hochmotivierten Kräften besetzt sind und somit eine ordnungsgemäße
Aufgabenübernahme des Jugendamtes zum 01.01.2011 sichergestellt ist.
In diesem Zusammenhang wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei nicht vorliegender
Bestimmung durch das Ministerium nach derzeitiger Sach- und Rechtslage anstehende Personalund Sachkosten [IT-Supportverträge ...] voll zu Lasten der Stadt Bedburg gehen; ggf. käme zur
Aufrechterhaltung des Aufgabenbereichs beim Rhein-Erft-Kreis eine [zumindest anteilige]
Kostenerstattung in Betracht.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, den 30.10.2010
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-190/2010
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STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP8-190/2010
Sitzungsvorlage
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