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Beschlussvorlage (Städtisches Baugrundstück Oberwesselinger Str. 47)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
81 kB
Datum
22.04.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Beschlussvorlage (Städtisches Baugrundstück Oberwesselinger Str. 47) Beschlussvorlage (Städtisches Baugrundstück Oberwesselinger Str. 47) Beschlussvorlage (Städtisches Baugrundstück Oberwesselinger Str. 47)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 69/2009 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 80 - - 66 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Städtisches Baugrundstück Oberwesselinger Str. 47 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 80 - - 66 - 01.04.2009 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 69/2009 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Silke Rheinschmidt 01.04.2009 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betreff: Städtisches Baugrundstück Oberwesselinger Str. 47 Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz stimmt dem Vorschlag zu, die bisher für den Grundstücksverkauf festgelegten Rahmenbedingungen beizubehalten: - der Verbindungsweg von der Oberwesselinger Straße zur Lucia-Kapelle und zum Rhein wird auf 2,50 m verbreitert, in den Kaufverträgen für das Grundstück ist als Begrenzung nur eine Einfriedung und/ oder Hecke bis max. 1,0 m Höhe zuzulassen. Sachdarstellung: 1. Problem Der Hauptausschuss hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 31.03.2009 die Vorlage 46/2009 (Vergabe städtisches Baugrundstück Oberwesselinger Straße 47) zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz verwiesen, da hinsichtlich einer breiteren Zuwegung zum Rhein Diskussionsbedarf besteht. Es wurde angeregt, von der Verwaltung überprüfen zu lassen, ob eine breitere Zuwegung zum Rhein aus städtebaulicher Sicht sinnvoll ist und infolgedessen eine veränderte Grundstücksparzellierung erfolgen bzw. gar auf eine Bebauung des Grundstückes verzichtet werden soll. Die Breite des Verbindungsweges von der Oberwesselinger Straße zum Rhein wurde bereits in mehreren Ausschüssen diskutiert. So hat der Unterausschuss für Liegenschaften und Wohnungsbauförderung in seiner Sitzung am 06.05.2004 empfohlen, den Verbindungsweg von der Oberwesselinger Straße zur LuciaKapelle und zum Rhein in einer Breite von mind. 2,50 m anzulegen und in den Kaufverträgen für das Grundstück als Begrenzung nur eine Einfriedung und/ oder Hecke bis 1,0 m Höhe zuzulassen. Das Grundstück wurde inzwischen so parzelliert, dass die Breite des Weges 2,50 m beträgt. 2. Lösung Nach einer erneuten Prüfung der Sachlage durch den Fachbereich -61- wird empfohlen, an den Anregungen des Unterausschusses vom 06.05.2004 festzuhalten. Eine Bebauung des Grundstückes wird aus städtebaulicher Sicht für sinnvoll erachtet, um die bestehende Baulücke zu schließen. Die derzeitige Wegbreite in der Örtlichkeit beträgt ca. 1,20 m, eine direkte Zufahrt von der Oberwesselinger Straße auf den Weg ist aufgrund des vorhandenen Pfeilers nicht möglich. Die oben genannten Empfehlungen des Fachausschusses vom 06.05.2004 sind durch die neue Parzellierung bereits aufgegriffen worden, die derzeitige Wegbreite wird mit 2,50 m mehr als verdoppelt. Mit der Breite von 2,50 m wird eine gute Erreichbarkeit des Rheinufers über eine attraktive Wegeverbindung geschaffen. Weiterhin werden zusammen mit der begrenzten Höhe der Grundstückseinfriedung eine gute Einsehbarkeit des öffentlichen Weges sowie eine Blickbeziehung zum Rheinufer gewährleistet; die Entstehung eines neuen „Angstraumes“ kann somit ausgeschlossen werden. Die Breite von 2,50 m ist ferner ausreichend, um eine Befahrbarkeit für Fahrzeuge im Hochwasserfall zu ermöglichen. Das seit 2004 verfolgte Nutzungskonzept für das Grundstück sieht vor, vier öffentliche Stellplätze an der Oberwesselinger Straße anzubieten. Über diese öffentlichen Flächen ist im Hochwasserfall die Zufahrt zum Rheindeich möglich. Eine zusätzliche Verbreiterung des Weges auf mehr als 2,50 m würde die Realisierung der geplanten Parkplätze und der Grundstückszufahrt erheblich erschweren. Eine Bebauung des Grundstückes steht nicht im Widerspruch zu den aktuellen Planungen im Rahmen der Regionale 2010 zur Umgestaltung des Rheinufers, durch die die Zuwegungen zum Rheinufer verbessert und aufgewertet werden. Zusammen mit dem Verbindungsweg an dem Grundstück Oberwesselinger Straße 47 stehen zukünftig mehrere attraktive Zugänge zum Rhein zur Verfügung. 3. Alternativen Keine. 4. Finanzielle Auswirkungen Keine. Anlage: Übersichtsplan Oberwesselinger Straße 47