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Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2007)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
38 kB
Datum
26.05.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2007) Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2007) Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2007)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 55/2009 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen - 140 - Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2007 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 140 - 23.03.2009 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 55/2009 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Her Hummelsheim 23.03.2009 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2007 Beschlussentwurf: Der Stadtrat verweist den Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2007 an den Rechnungsprüfungsausschuss. Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 95 Absatz 1 GO NRW hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. 2. Lösung Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2007 und des Lageberichts wurde allen Ratsmitgliedern zugeleitet. Bevor der Jahresabschluss gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW durch den Rat festgestellt wird, ist er durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Gemäß § 101 GO NRW bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung, die ihrerseits mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Durchführung der Prüfung beauftragt hat. Nach Abschluss der Prüfung wird der Rechnungsprüfungsausschuss das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammenfassen und dem Rat vorlegen. Der Rat stellt dann den Jahresabschluss durch Beschluss fest, beschließt zugleich über die Verwendung des Jahresüberschusses und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen entfällt