Daten
Kommune
Wesseling
Größe
38 kB
Datum
26.05.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
55/2009
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
- 140 -
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2007
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 140 -
23.03.2009
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 55/2009
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Her Hummelsheim
23.03.2009
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2007
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat verweist den Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2007 an den
Rechnungsprüfungsausschuss.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 95 Absatz 1 GO NRW hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er
muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu
erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
2. Lösung
Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses zum
31.12.2007 und des Lageberichts wurde allen Ratsmitgliedern zugeleitet. Bevor der Jahresabschluss gemäß
§ 96 Absatz 1 GO NRW durch den Rat festgestellt wird, ist er durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu
prüfen. Gemäß § 101 GO NRW bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der
Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung, die ihrerseits mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Durchführung der Prüfung beauftragt hat.
Nach Abschluss der Prüfung wird der Rechnungsprüfungsausschuss das Ergebnis der Prüfung in einem
Bestätigungsvermerk zusammenfassen und dem Rat vorlegen. Der Rat stellt dann den Jahresabschluss
durch Beschluss fest, beschließt zugleich über die Verwendung des Jahresüberschusses und entscheidet
über die Entlastung des Bürgermeisters.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
entfällt