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Beschlusstext (Satzung der Stadt Jülich über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
77 kB
Datum
10.03.2016
Erstellt
12.04.16, 17:01
Aktualisiert
12.04.16, 17:01
Beschlusstext (Satzung der Stadt Jülich über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Jülich)

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Stadt Jülich Jülich, 12. April 2016 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.03.2016 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 9. Satzung der Stadt Jülich über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Jülich (Vorlagen-Nr.91/2016) StV Anhalt teilt mit, dass an einigen Stellen der Satzung der Bezug zum BHKG fehlt. Bürgermeister Fuchs versichert, dass die Satzung noch einmal redaktionell angepasst wird. Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Der Rat beschließt die Satzung der Stadt Jülich über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Jülich: „Folgt Satzung im Wortlaut gem. Anlage!“