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Beschlussvorlage (siehe Vorlage 37/2009 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
87 kB
Datum
26.05.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 37/2009 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Soziale Hilfen und Wohnungswesen - 50 - Vorlage für Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Haushaltsplans 2009 - Arbeitszuschüsse an Alteneinrichtungen und Wohlfahrtsverbände Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 50 - 17.02.2009 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 37/2009 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Esser 17.02.2009 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales Hauptausschuss Rat Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales Betreff: Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Haushaltsplans 2009 - Arbeitszuschüsse an Alteneinrichtungen und Wohlfahrtsverbände Beschlussentwurf: Aus dem Produktsachkonto 050 351 001 5318000 - Zuschüsse - werden – vorbehaltlich entsprechender Mittelbereitstellung mit dem Haushaltsplan 2009 - Arbeitszuschüsse an Alteneinrichtungen und Wohlfahrtsverbände für das Jahr 2009 wie folgt gewährt: Alteneinrichtungen: - Altenclub Rheinpark - Arbeiterwohlfahrt - Deutsches Rotes Kreuz - Apostelkirche - Kreuzkirche - Dankeskirche - St. Andreas - St. Germanus - St. Josef - St. Marien - St. Thomas - Schmerzhafte Mutter - Seniorengemeinschaft Berzdorf - Verein „Sport für Senioren“ 100,00 EURO 413,00 EURO 725,00 EURO 374,00 EURO 246,00 EURO 166,00 EURO 417,00 EURO 178,00 EURO 124,00 EURO 230,00 EURO 269,00 EURO 178,00 EURO 360,00 EURO 130,00 EURO 3.910,00 EURO Wohlfahrtsverbände: - Arbeiterwohlfahrt - Caritasverband - Deutsches Rotes Kreuz 130,00 EURO 130,00 EURO 130,00 EURO Sachdarstellung: 1. Problem Die Arbeit der Alteneinrichtungen und Wohlfahrtsverbände in Wesseling soll gefördert werden. In dem Produktsachkonto 050 351 001 5318000 - Zuschüsse - sind - vorbehaltlich entsprechender Mittelbereitstellung mit dem Haushaltsplan 2009 - 4.300,00 Euro verfügbar. Es gibt 15 Alteneinrichtungen in Wesseling. Seit 1992 wird bei der Aufteilung der Mittel wie folgt verfahren: Die Höhe der städtischen Förderung berücksichtigt die unterschiedliche Häufigkeit der einzelnen Angebote und die von der Stadt erbrachte Leistung aus der mietfreien Überlassung von Räumlichkeiten. Die Bezuschussung in 2008 basierte auf den Angaben in den Verwendungsnachweisen für das Jahr 2007. Mittlerweile haben sich Änderungen ergeben, die eine Neuverteilung der Zuschüsse erforderlich machen. 2. Lösung Die Wohlfahrtsverbände erhalten wie im Vorjahr Arbeitszuschüsse in Höhe von 130,00 Euro (x 3 = 390,00 Euro). Die restlichen zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 3.910,00 Euro werden auf die Alteneinrichtungen nach folgendem Schema verteilt: a) Jede Einrichtung, die nicht in mietfreien, städtischen Räumen ihr Angebot macht, erhält einen Grundbetrag in Höhe von 100,00 Euro (x 12 = 1.200,00 Euro). b) Der Altenclub Rheinpark erhält weiterhin einen Arbeitszuschuss in Höhe von 100,00 Euro. c) Der Restbetrag in Höhe von 2.610,00 Euro wird entsprechend der Öffnungszeiten auf die Einrichtungen (ohne Altenclub Rheinpark) verteilt. Demnach ergibt sich folgende Zuschussgewährung (Berechnung s. Anlage): Alteneinrichtungen: - Altenclub Rheinpark - Arbeiterwohlfahrt - Deutsches Rotes Kreuz - Apostelkirche - Kreuzkirche - Dankeskirche - St. Andreas - St. Germanus - St. Josef - St. Marien - St. Thomas - Schmerzhafte Mutter - Seniorengemeinschaft Berzdorf - Verein „Sport für Senioren“ 3. Alternativen werden keine vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen wie unter 2. beschrieben 100,00 EURO 413,00 EURO 725,00 EURO 374,00 EURO 246,00 EURO 166,00 EURO 417,00 EURO 178,00 EURO 124,00 EURO 230,00 EURO 269,00 EURO 178,00 EURO 360,00 EURO 130,00 EURO 3.910,00 EURO