Daten
Kommune
Wesseling
Größe
87 kB
Datum
26.05.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
37/2009
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
- 50 -
Vorlage für
Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Haushaltsplans 2009
- Arbeitszuschüsse an Alteneinrichtungen und Wohlfahrtsverbände
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 50 -
17.02.2009
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 37/2009
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Esser
17.02.2009
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
Hauptausschuss
Rat
Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
Betreff:
Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Haushaltsplans 2009
- Arbeitszuschüsse an Alteneinrichtungen und Wohlfahrtsverbände
Beschlussentwurf:
Aus dem Produktsachkonto 050 351 001 5318000 - Zuschüsse - werden – vorbehaltlich entsprechender
Mittelbereitstellung mit dem Haushaltsplan 2009 - Arbeitszuschüsse an Alteneinrichtungen und
Wohlfahrtsverbände für das Jahr 2009 wie folgt gewährt:
Alteneinrichtungen:
- Altenclub Rheinpark
- Arbeiterwohlfahrt
- Deutsches Rotes Kreuz
- Apostelkirche
- Kreuzkirche
- Dankeskirche
- St. Andreas
- St. Germanus
- St. Josef
- St. Marien
- St. Thomas
- Schmerzhafte Mutter
- Seniorengemeinschaft Berzdorf
- Verein „Sport für Senioren“
100,00 EURO
413,00 EURO
725,00 EURO
374,00 EURO
246,00 EURO
166,00 EURO
417,00 EURO
178,00 EURO
124,00 EURO
230,00 EURO
269,00 EURO
178,00 EURO
360,00 EURO
130,00 EURO
3.910,00 EURO
Wohlfahrtsverbände:
- Arbeiterwohlfahrt
- Caritasverband
- Deutsches Rotes Kreuz
130,00 EURO
130,00 EURO
130,00 EURO
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Arbeit der Alteneinrichtungen und Wohlfahrtsverbände in Wesseling soll gefördert werden. In dem
Produktsachkonto 050 351 001 5318000 - Zuschüsse - sind - vorbehaltlich entsprechender
Mittelbereitstellung mit dem Haushaltsplan 2009 - 4.300,00 Euro verfügbar.
Es gibt 15 Alteneinrichtungen in Wesseling. Seit 1992 wird bei der Aufteilung der Mittel wie folgt verfahren:
Die Höhe der städtischen Förderung berücksichtigt die unterschiedliche Häufigkeit der einzelnen Angebote
und die von der Stadt erbrachte Leistung aus der mietfreien Überlassung von Räumlichkeiten. Die
Bezuschussung in 2008 basierte auf den Angaben in den Verwendungsnachweisen für das Jahr 2007.
Mittlerweile haben sich Änderungen ergeben, die eine Neuverteilung der Zuschüsse erforderlich machen.
2. Lösung
Die Wohlfahrtsverbände erhalten wie im Vorjahr Arbeitszuschüsse in Höhe von 130,00 Euro (x 3 = 390,00
Euro).
Die restlichen zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 3.910,00 Euro werden auf die Alteneinrichtungen
nach folgendem Schema verteilt:
a) Jede Einrichtung, die nicht in mietfreien, städtischen Räumen ihr Angebot macht, erhält einen
Grundbetrag in Höhe von 100,00 Euro (x 12 = 1.200,00 Euro).
b) Der Altenclub Rheinpark erhält weiterhin einen Arbeitszuschuss in Höhe von 100,00 Euro.
c) Der Restbetrag in Höhe von 2.610,00 Euro wird entsprechend der Öffnungszeiten auf die Einrichtungen
(ohne Altenclub Rheinpark) verteilt.
Demnach ergibt sich folgende Zuschussgewährung (Berechnung s. Anlage):
Alteneinrichtungen:
- Altenclub Rheinpark
- Arbeiterwohlfahrt
- Deutsches Rotes Kreuz
- Apostelkirche
- Kreuzkirche
- Dankeskirche
- St. Andreas
- St. Germanus
- St. Josef
- St. Marien
- St. Thomas
- Schmerzhafte Mutter
- Seniorengemeinschaft Berzdorf
- Verein „Sport für Senioren“
3. Alternativen
werden keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
wie unter 2. beschrieben
100,00 EURO
413,00 EURO
725,00 EURO
374,00 EURO
246,00 EURO
166,00 EURO
417,00 EURO
178,00 EURO
124,00 EURO
230,00 EURO
269,00 EURO
178,00 EURO
360,00 EURO
130,00 EURO
3.910,00 EURO