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Beschlussvorlage (Beschlussfassung erfolgte im Rat 26.05.2009 im Rahmen der Leitentscheidungen zum Haushalt (1. Veränderungsnachweis))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
103 kB
Datum
26.05.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Beschlussvorlage (Beschlussfassung erfolgte im Rat 26.05.2009 im Rahmen der Leitentscheidungen zum Haushalt (1. Veränderungsnachweis)) Beschlussvorlage (Beschlussfassung erfolgte im Rat 26.05.2009 im Rahmen der Leitentscheidungen zum Haushalt (1. Veränderungsnachweis)) Beschlussvorlage (Beschlussfassung erfolgte im Rat 26.05.2009 im Rahmen der Leitentscheidungen zum Haushalt (1. Veränderungsnachweis)) Beschlussvorlage (Beschlussfassung erfolgte im Rat 26.05.2009 im Rahmen der Leitentscheidungen zum Haushalt (1. Veränderungsnachweis)) Beschlussvorlage (Beschlussfassung erfolgte im Rat 26.05.2009 im Rahmen der Leitentscheidungen zum Haushalt (1. Veränderungsnachweis))

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 34/2009 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Flexible ambulante Hilfen und sozialpädagogische Familienhilfen Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 13.02.2009 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 34/2009 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Frank W. Krüger / Birgit Datum: 13.02.2009 Rudolf X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Rat Betreff: Flexible ambulante Hilfen und sozialpädagogische Familienhilfen Beschlussentwurf: Der Rat wird gebeten, für Flexible ambulante Hilfen und sozialpädagogische Familienhilfen zwei Stellen zu schaffen und auf diesem Weg Kosten für ambulante Hilfen zu reduzieren und die Organisation entsprechender Hilfen zu verbessern. Sachdarstellung: 1. Problem Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 29.10.2008 die Verwaltung beauftragt, für den Ausbau der städtischen ambulanten Hilfen und sozialpädagogischen Familienhilfen die erforderliche und bedarfsgerechte Personalaufstockung zu beziffern. Der Ausschuss hat auf der Grundlage der Vorlagen 191/2008 und 226/2008 mit den vollständigen Darstellungen der Hilfen zur Erziehung (HzE) und den sozialpädagogischen Familienhilfen für einen entsprechenden Ausbau plädiert und die Verwaltung um Konkretisierung der personellen Bedarfe gebeten. Einhergehend mit dieser Diskussion hat die Verwaltung zu Grunde gelegt, dass mit einem erhöhten eigenen Personaleinsatz die Fremdvergabe verringert und damit im Resultat Kosten gespart werden sollen. Mit der Diskussion über einen verstärkten städtischen Personaleinsatz wurde im Ausschuss auch die Frage nach präventiven Ansätzen unterhalb der Hilfen zur Erziehung aufgeworfen. Die Verwaltung wurde auch gebeten, entsprechende Unterstützungsangebote und frühe Hilfen wie im Dormagener Modell bei den Personalüberlegungen zusätzlich einzubeziehen Die städtische Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) hat sich seit Bestehen des Jugendamtes von zwei Vollzeitstellen durch Kürzungen auf zwei Halbtagsstellen halbiert. Auf Grund der deutlich erhöhten Nachfrage nach ambulanten Maßnahmen werden seit 2004 zunehmend Fremdanbieter zur Übernahme der Fälle ergänzend eingekauft. Dies erklärt auch den gravierenden Anstieg des Kostenvolumens der ambulanten Hilfen bei den HzE. Im Jahre 2008 wurden für durchschnittlich 57 Kinder und Jugendliche ambulante Einzelbetreuungen und sozialpädagogischen Familienhilfen gleichzeitig erbracht. Für die flexiblen Hilfen dieser Art wurden insgesamt ca. 240.000 € aufgewendet. 2008 wurden für Entgelte, die für die Leistung externer Anbieter (SPFH, FLEX) aufgewendet werden mussten, mindestens 41,50 € bis zu 70,00 € die Fachleistungsstunde (FLSTD) gezahlt. Im gleichen Jahr wurden alleine von dem ambulanten Dienst „BEZUG“ in Wesseling 20 SPFHbzw. FLEX-Fälle (Familien) betreut. Als mit Abstand preiswertester Anbieter berechnete „BEZUG“ 41,50 € die Betreuungsstunde. Bei einer durchschnittlichen Betreuungszeit von 8 Monaten Dauer und einem durchschnittlichen Betreuungsumfang von 4 Wochenstunden ergibt sich eine Gesamtzahl von ca. 2.700 Fachleistungsstunden (FLSTD), welche die Stadt BEZUG aus HzE-Mitteln 2008 gezahlt hat. Leider hat sich der qualitativ hochwertige Anbieter zum Jahresende 2008 aufgelöst, sodass es zum Einen schwerer geworden ist, geeignete Anbieter zu finden und zum Anderen die Hilfen durch wesentlich teurere Anbieter aufgefangen werden müssen. Ein weiterer Anbieter ist das „FLEX -Team“ der Diakonie Michaelshoven, welches ebenfalls für Wesseling häufig beauftragt wird. Die FLSTD hat sich ab 2009 auf einen Stundensatz von 56,47 € erhöht. Zudem wird nun pro Kontakt eine Fahrzeit von 30 Minuten hinzu gerechnet (28,24 €). Auch deshalb ist mit einer weiteren Verteuerung der ambulanten Hilfen zu rechnen! Darüber hinaus werden, wie bereits in der JHA -Vorlagen 191/2008 und 266/08 beschrieben, mehrere weitere Anbieter aus der Nähe (z.B. Interkultureller Sozialer Service Köln, Der Sommerberg/AWO Köln, Perspektiven für Kinder Hürth, Systemische Familienhilfe Brühl, Hermann-JosefHaus Bonn, etc.) je nach Problemlage angefragt. In den letzten Wochen wurde die Suche für den ASD immens schwierig, da häufig keine Kapazitäten bei den Anbietern frei waren. Oft kommt es bei den Anbietern zum Einsatz von Honorarkräften, welche dem Jugendamt unbekannt sind und denen die die Orts- und Sozialraumkenntnis fehlt. Zudem vermehrten sich die Betreuerwechsel während der Fallbetreuung bei den beauftragten Trägern... Die SPFH Kräfte der Stadt Wesseling betreuen zurzeit 14 Kinder mit ihren Familien. Der Dienst ist durchweg ausgebucht. Durch vermehrte eigene Dienste mussten familienübergreifende Maßnahmen, wie z.B. das jährliche Familienwochenende aufgegeben werden. Die SPFH bietet wöchentlich eine Eltern - Kind - Spielgruppe an und führt thematische Einzelveranstaltungen durch. Geplant ist zudem ab April eine Gruppe für junge Schwangere und junge Mütter, da dieser Personenkreis im letzten Jahr vermehrt auffiel und einen hohen Unterstützungs- und Beratungsbedarf mitbringt. Der Stundensatz des eigenen Dienstes liegt bei rund 35,00 €. 2. Lösung Die überörtliche Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) im Sommer 2008 zum Bereich Hilfen zur Erziehung endete mit der dringenden Empfehlung zum Ausbau ambulanter flexibler Hilfen zur Förderung der Erziehungsfähigkeit der Familien auch unter Einbezug eines Reintegrationskonzeptes für Heimkinder zur Rückführung in ihre Familien. Ein zusätzlicher Personalbedarf für ambulante Hilfe wurde ohne konkrete Größenangabe benannt. Zusätzlich erging die Empfehlung zum Ausbau präventiver Leistungen durch Bereitstellung eines Präventionsbudgets in Höhe von 50.000,00 €! Diese Empfehlungen, die organisatorischen Rahmenbedingungen für die externe Vergabe und die Betrachtungen der Kostenstruktur legen die Überprüfung der bisherigen Vergabepraxis nahe. Der verstärkte Einsatz eigener Kräfte zeigt deutliche Vorteile. Die Kosten einer Vollzeitstelle für eine sozialpädagogische Fachkraft sind mit etwa 50.000 € jährlich zu kalkulieren. Legt man zu Grunde, dass eine Vollzeitkraft in der Woche mit 28 Fachkraftstunden in der konkreten Familien- und Einzelfallarbeit eingesetzt werden kann, so ergibt sich ein Stundensatz für den städtischen Dienst von 34,84 €. Die eigenen Verwaltungskosten wiegen beim Kostenvergleich in etwa den zusätzlichen Aufwand bei einer externen Auftragsvergabe, der dann notwendigen Auftragskontrolle und der Abrechnung auf. In der Frage, ob die sozialpädagogischen Leistungen selbst erbracht oder in Auftrag gegeben werden, liegt so gesehen auch ein hohes Potenzial für mögliche Einsparungen, ohne die Leistung für Wesselinger Familien zu reduzieren. Oder umgekehrt betrachtet: bei gleichem Aufwand lassen sich mehr oder umfangreichere Hilfen organisieren! Hinzu kommen organisatorische Vorteile bei dem zügigen und direkt steuerbaren Einsatz eigener Fachkräfte, die insbesondere bei besonders prekären Situationen und akuten Kindeswohlgefährdungen schnell tätig werden können. Für die von externen Trägern erbrachten sozialpädagogischen Familienhilfen und Einzelbetreuungen ist bei etwa 70 Fachleistungsstunden in der Woche und einem durchschnittlichen Stundensatz von 51,50 € von Gesamtjahreskosten von etwa 188.000 € auszugehen. Würden diese Stunden durch eigene Kräfte zu erbringen sein, bräuchte man dafür 2,5 Vollzeitstellen im eigenen sozialpädagogischen Dienst. Diese zweieinhalb Stellen würden etwa 125.000 € kosten. Damit wären für die gleiche Leistung rund 63.000 € weniger aufzuwenden. Der Anteil, der durch eigene Fachkräfte abgedeckt werden kann, sollte deshalb merklich erhöht werden. Dies wäre ein Weg zu einem effizienteren Mitteleinsatz bei den ambulanten Hilfen zur Erziehung. Es ist nicht sinnvoll, alle Möglichkeiten der Auftragsvergabe an externe Anbieter durch den Einsatz des eigenen Dienstes zu beseitigen. Für spezielle Anforderungen (z.B. Fremdsprachen bei Migrantenfamilien, aufsuchende Familientherapie) sind besonders passgenaue Anbieter anderer Träger oft sehr wertvoll für eine gelingende Hilfe. Außerdem können im Jahresverlauf unterschiedlich hohe Spitzen bei den Fallzahlen durch ergänzende Auftragsvergaben passgenau abgefangen werden. Die Verwaltung schlägt vor, die städtischen ambulanten Hilfen und Sozialpädagogische Familienhilfe kurzfristig um 1,5 Stellen für SPFH-Einsätze und Flexible Einzelfallhilfen (auf insgesamt 2,5 Stellen) aufzustocken. Damit würden etwa 60 % der bisher vergebenen Hilfen zukünftig durch eigene Kräfte erbracht, 40 % würden auch weiterhin durch andere Träger erfüllt. Um dem Wunsch und Empfehlung nach präventiven sowie schnell und kurzfristig einsetzbaren ambulanten Präventionshilfen nachkommen zu können, wäre es sinnvoll, dem Team der städtischen Flexiblen Hilfen eine weitere Personalkapazität von zunächst einer halben Stelle zuzuordnen. Mit diesem Dienst sollen frühe Hilfen und Präventionseinsätze insbesondere zur Betreuung junger Mütter mit sehr kleinen Kindern ermöglicht werden. Dabei sollte diese Hilfeform nicht im Rahmen des üblichen Hilfeplanverfahrens eingeleitet werden. Stattdessen sollte auf kurzem Wege ein einfacher Zugang für die Betroffenen geschaffen werden (siehe Vorlage 191/08 - wie in den Präventionsteams Kerpen und Frechen mit Erfolg praktiziert). Für diesen Personenkreis entwickelt sich zunehmend ein hoher persönlicher Bedarf, eine gestiegene Nachfrage von Institutionen aus Gesundheitswesen und Beratung und mit Blick auf die steigenden Fallzahlen zur Überforderung und Kindeswohlgefährdungen auch die Verpflichtung als Jugendamt frühzeitig tätig zu werden. Auch bei den Babybegrüßungsbesuchen des Allgemeinen Sozialen Dienstes wurde bereits bei mehreren Familien Bedarf an Beratung, Begleitung und Unterstützung erkennbar. Für diese Aufgaben ist auch eine interdisziplinäre Teamarbeit unter Einbeziehung einer Familienhebamme oder Kinderkrankenschwester denkbar. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Wie dargestellt, werden durch den verstärkten Einsatz von eigenen Kräften Kosten für die Fremdvergabe eingespart, sodass im Saldo insgesamt die Kosten für flexible Hilfen und für die Sozialpädagogische Familienhilfe gesenkt werden und mit dem bisherigen Mitteleinsatz auch weitere präventive und frühe Hilfen ermöglicht werden. Für die Teilergebnisplanung hat dies folgende Konsequenzen (Haushaltsbuch Fach 4, S. 29): 2009 2010 ff. Personalaufwendungen Mehraufwendungen + 50.000 € + 100.000 € Flexible Hilfe § 27 SGB VIII Wenigeraufwendungen - 60.000 € - 120.000 € Saldo / Verbesserung - 10.000 € - 20.000 €