Daten
Kommune
Wesseling
Größe
80 kB
Datum
26.05.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
19/2009
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Personalservice
Vorlage für
Personalausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Haushalt 2009: Leistungsentgelt für Beamte
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
12.03.2009
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 19/2009
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Ruttkowski
12.03.2009
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Personalausschuss
Rat
Betreff:
Haushalt 2009: Leistungsentgelt für Beamte
Beschlussentwurf:
Der Personalausschuss empfiehlt dem Rat folgendes:
Im Jahr 2009 wird ein Betrag von 26.000 € zur Gewährung einer Leistungsprämie an Beamte in den
Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A zur Verfügung gestellt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Seit dem Jahr 2007 ist nach § 18 Abs. 2 TVöD verpflichtend, ein Leistungsentgelt an die tariflich
Beschäftigten auszuschütten. Für Beamte ist die Gewährung einer Leistungsprämie nach den §§ 2 Abs 3 der
Leistungsstufen- bzw. Prämienverordnung im Rahmen bereitstehender Haushaltsmittel möglich. Bereits im
Jahr 2008 hat der Rat der Stadt Wesseling auf Empfehlung des Personalausschusses auch für die Beamten
ein Budget für die Gewährung eines Leistungsentgelts bereitgestellt. Die Einbeziehung der Beamten in das
Prämiensystem – bei entsprechender Anwendung der bei Stadt Wesseling bestehenden Dienstvereinbarung
zur Vergabe des Leistungsentgelts für tarifliche Beschäftigte – wurde so ermöglicht.
Im Jahr 2008 wurde, bei 101 teilnehmenden Beamten, auf der Grundlage der §§ 27 und 42a des
Bundesbesoldungsgesetztes an 30 %, somit an 30 Personen, ein Leistungsentgelt ausgeschüttet. Auch im
Jahr 2009 sollen, bei unveränderten Grundlagen, wieder 30 Beamte ein Leistungsentgelt erhalten.
Die Bemessung des diesjährigen Budgets orientiert sich wieder an dem an die tariflich Beschäftigten
auszuschüttenden Budget von ~ 73.000 €. Bei 66 Leistungsempfängern (30% von 220 teilnehmenden
Beschäftigten) entspricht dies einem durchschnittlichen Leistungsentgelt von ~ 1.100 €. Bei diesem
durchschnittlichen Leistungsentgelt handelt es sich um einen steuer- und sozialversicherungspflichtigen
Bruttobetrag. Beamtenbezüge unterliegen hingegen nur der Steuerpflicht. Um eine Gleichbehandlung von
tariflich Beschäftigten und Beamten zu erreichen, soll – unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren
gesunkenen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung – an Beamte ein Betrag von ~78 % der an tariflich
Beschäftigte auszuschüttenden Leistung gewährt werden, was durchschnittlich ~ 865 € entspricht. Das
Gesamtbudget beliefe sich danach auf 865 € x 30 teilnehmenden Personen, also ~ 26.000 €.
2. Lösung
Im Jahr 2009 wird ein Betrag von 26.000 € zur Gewährung einer Leistungsprämie an Beamte in den
Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A zur Verfügung gestellt.
3. Alternativen
Kein Vorschlag
4. Finanzielle Auswirkungen
Sind unter Punkt 2 dargestellt.