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Beschlusstext (Bauleitplanung der Gemeinde Aldenhoven - 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes 65 A "Windkraftkonzentrationszone V" - Stellungnahme der Stadt Jülich im Rahmen der Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauBG))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
78 kB
Datum
28.04.2016
Erstellt
23.05.16, 17:02
Aktualisiert
23.05.16, 17:02
Beschlusstext (Bauleitplanung der Gemeinde Aldenhoven
- 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes 65 A "Windkraftkonzentrationszone V" -
Stellungnahme der Stadt Jülich im Rahmen der Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauBG))

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Stadt Jülich Jülich, 23. Mai 2016 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 28.04.2016 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 12. Bauleitplanung der Gemeinde Aldenhoven - 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes 65 A "Windkraftkonzentrationszone V" Stellungnahme der Stadt Jülich im Rahmen der Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauBG) (Vorlagen-Nr.137/2016) Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Die Stadt Jülich erhebt keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Aufstellung der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes 65 A „Windkraftkonzentrationszone V“ der Gemeinde Aldenhoven. Sollten im Planbereich des B-Planes in Zukunft weitere Windenergieanlagen vorgesehen werden, ist die Stadt Jülich erneut zu beteiligen.