Daten
Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
11.03.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
40/2009
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag der KLJB auf Förderung einer Einzelmaßnahme
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
17.02.2009
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 40/2009
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank W. Krüger
17.02.2009
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Antrag der KLJB auf Förderung einer Einzelmaßnahme
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit Schreiben ohne Datum, eingegangen per Mail am 16.02.2009, beantragt die KLJB Keldenich einen
Zuschuss in Höhe von 1.250,00 € für eine verbesserte Ausstattung des Pfarrheims St. Andreas für die
Jugendarbeit.
Für derartige Anträge besteht zurzeit noch keine Möglichkeit der Förderung, da für 2009 noch kein Haushalt
in Kraft gesetzt wurde. Daher unterliegen alle Ausgaben den gesetzlichen Regelungen für die vorläufige
Haushaltsführung. Demnach müssen die Ausgaben unabweisbar sein. Dies ist jedoch bei dem vorliegenden
Antrag nicht der Fall.
2. Lösung
Der Ausschuss könnte jedoch einen Zuschuss in noch festzulegender Höhe durch Beschluss in Aussicht
stellen für den Fall, dass der Haushalt entsprechende Förderungen ermöglicht. Eine Förderung des
vorliegenden Antrags wäre aus Budgetmitteln für die Kinder-, Jugend- und Familienförderung oder aus
Mitteln der Jugendstiftung denkbar.
Wenn der Ausschuss einen Förderbeschluss in dieser Form unter Haushaltsvorbehalt fasst, kann die
Verwaltung bei Eintreten der Voraussetzungen die Förderung zum späteren Zeitpunkt vollziehen.
3. Alternative
4. Finanzielle Auswirkungen
sind beschrieben.
Anlage: Antrag der KLJB Keldenich