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Beschlussvorlage GB (Stellenplan 2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
60 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 61/2005 15.02.2005 Az.: 10.4/040-20/Ke X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 06.04.2005 Kreistag 27.04.2005 Stellenplan 2005 Sachbearbeiter/in: Herr Kesseler Tel.: 308 Abt.: 10.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. um Mehreinnahme bei Hst. um sonst: Mittel werden im Haushaltsplan 2005 zur Verfügung gestellt. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt den Stellenplan 2005 nach dem vorgelegten Entwurf. € € Seite - 2 Begründung: A) Allgemeines Der als Anlage beigefügte Stellenplanentwurf 2005 ersetzt die Ausführungen im Entwurf der Haushaltssatzung (S. 145-158). Der dort irrtümlich abgedruckte Rohentwurf war noch unvollständig. Grundlage für die Aufstellung des Stellenplanes 2005 bildet der fortgeschriebene Organisationsund Stellenbewertungsplan - Stand 30.11.2004 - . Im Stellenplan 2005 wird zusätzlich eine Stelle nach Besoldungsgruppe A 14 BBesO im Bereich der Abteilung 50 für die Geschäftsführerin der ARGE eingerichtet. Der Entwurf des Stellenplanes 2005 (Anlage) weist - 133 - 372 - 73 - 578 Beamtenstellen Angestelltenstellen Arbeiterstellen Stellen auf. Gegenüber dem Stellenplan 2004 bedeutet dies eine Vermehrung um 1 Stelle. Der Entwurf des Stellenplanes 2005 basiert auf analytischen Stellenbewertungen für Beamte gemäß Gutachten Stellenbewertung für Beamte der "Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung" - KGSt, Köln" sowie für Angestellte und Arbeiter nach den Tarifmerkmalen des BAT und des BMT-G Der Stellenplan schafft den Rahmen dafür, dass der Landrat nach § 49 Abs. 2 KrO NW i.V.m. § 15 der Hauptsatzung von seinem Recht Gebrauch machen kann, Beförderungen, Höhergruppierungen und Höherstufungen dann vorzunehmen, wenn die Stelleninhaber/innen die beamtenrechtlichen bzw. tariflichen Voraussetzungen erfüllen. B) Einstellung von Nachwuchskräften Als Nachwuchskräfte sollen im Jahr 2005 eingestellt werden: -1 -4 -1 -1 -1 Inspektoranwärter/in Azubis für den Beruf der/des "Verwaltungsfachangestellten" Azubi für den Beruf der/des "Vermessungstechnikerin/-technikers" Azubi für den Beruf der/des "Straßenwärterin/-wärters" Azubi für den Beruf der "Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik" Der voraussichtliche Personalbedarf bis zum Jahr 2009 kann mit diesen und den bereits vorhandenen Nachwuchskräften unter Berücksichtigung der Beurlaubungen und Zurruhesetzungen gedeckt werden. Übernahmegarantien werden ausrücklich nicht ausgesprochen. Seite - 3 - C) Übernahme von Nachwuchskräften Im Jahr 2005 werden -2 -2 -1 -1 Azubis für den Beruf der/des "Verwaltungsfachangestellten" Azubis für den Beruf der/des "Bauzeichnerin/-zeichners" Azubi für den Beruf des "Vermessungstechnikers" Azubi für den Beruf des "Straßenwärters" ihre Ausbildung beenden. Z.Z. lässt sich noch nicht abschließend beurteilen, ob alle diese Nachwuchskräfte in Kreisdienste übernommen werden können. D) Stellenobergrenzenverordnung Für die Berechnung der Beamtenstellen in den einzelnen Laufbahngruppen ist die Stellenobergrenzenverordnung (StOV) zu beachten. Auf der Grundlage des Stellenplanentwurfs 2005 wurden die Obergrenzen der Beförderungsämter berechnet ( Anlage). Nach dem Stand vom 01.01.2005 werden die Obergrenzen der Beförderungsämter im Stellenplanentwurf 2005 bis auf je 1 Stelle in den Besoldungsgruppen A 8 und A 9 mD + Z eingehalten. Der Personalrat hat dem Stellenplanentwurf 2005 zugestimmt. Die Stellungsnahme ist beigefügt. Anlagen 1. Entwurf des Stellenplanes 2005 2. Berechnung der Obergrenzen nach der StOV 3. Stellungnahme des Personalrates gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)