Daten
Kommune
Wesseling
Größe
115 kB
Datum
10.02.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
6/2009
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Rechnungsprüfung
- 020 -
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Eröffnungsbilanz der Stadt Wesseling zum 1. Januar 2007
hier: Feststellung der Eröffnungsbilanz und Entlastung des Bürgermeisters
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 020 -
29.01.2009
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 6/2009
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Düffel
29.01.2009
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Eröffnungsbilanz der Stadt Wesseling zum 1. Januar 2007
hier: Feststellung der Eröffnungsbilanz und Entlastung des Bürgermeisters
Beschlussentwurf:
Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses wird folgendes beschlossen:
a) Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 28. Januar 2009 zur Prüfung der
Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2007 und des Anhangs und seiner Anlagen, der sich auf die durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, sowie durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen vorgenommene Prüfung bezieht, wird zur Kenntnis genommen.
b) Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für die Erstellung der Eröffnungsbilanz die uneingeschränkte Entlastung.
c) Die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2007 wird durch den Rat mit einer Bilanzsumme von
283.295.072,86 € festgestellt.
Sachdarstellung der örtlichen Rechnungsprüfung der Stadt Brühl:
1. Problem
Auf die Sachdarstellung in den Vorlagen
Nr. 45/2008, die allen Ratsmitgliedern am 20. März 2008 zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 10. April 2008 bereits zugestellt wurde,
Nr. 296/2008 und deren 1. Ergänzung, allen Ratsmitgliedern am 12. bzw. 23. Januar 2009 zur Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses am 28. Januar 2009 zugestellt,
wird Bezug genommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 28. Januar 2009 getagt. Im Verlauf der Beratung wurde noch
weiterer fraktionsinterner Informations- und Beratungsbedarf deutlich. Deswegen hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, seine Beratung zum TOP „Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2007“ und damit
seine 7. Sitzung zu unterbrechen und am Dienstag, 10. Februar 2009, um 17.00 Uhr im Ratssaal fortzusetzen. An diesem Tag soll die Beratung abgeschlossen werden mit einem Bestätigungsvermerk des
Rechnungsprüfungsausschusses über die erfolgte Prüfung.
Nunmehr ist - in analoger Anwendung der Vorschriften des § 96 der Gemeindeordnung über die Feststellung
eines Jahresabschlusses - die geprüfte Eröffnungsbilanz vom Rat festzustellen sowie dem Bürgermeister
hierfür Entlastung zu erteilen. Hiernach hat der Rat über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Eröffnungsbilanz zu beschließen. Dem gegenüber entscheiden lediglich die Ratsmitglieder - und damit ohne
den Bürgermeister - über dessen Entlastung.
2. Lösung
Entscheidung nach Beschlussentwurf. Dieser ist vorbehaltlich des Beschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses am 10. Februar 2009.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird in der Ratssitzung über das Beratungs- und Abstimmungsergebnis der Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses zum Thema Prüfung der Eröffnungsbilanz berichten. Der vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschuss zum Abschluss der Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss auszufertigende Bestätigungsvermerk über die Prüfung der Eröffnungsbilanz wird dann verlesen.
Der Jahresabschluss 2007 ist jetzt auf der Basis der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Eröffnungsbilanz erstellt und steht zur Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner und den
Rechnungsprüfungsausschuss und zur anschließenden Feststellung durch den Rat der Stadt Wesseling an.
Der Jahresabschluss 2007 kann jedoch nur ordnungsgemäß erstellt und geprüft werden, wenn zuvor die
Eröffnungsbilanz durch den Rat festgestellt ist.
Sofern künftig eine Berichtigung von Wertansätzen der Eröffnungsbilanz erfolgen muss, ist diese auf der
Grundlage der §§ 92 Abs. 7 GO und 57 GemHVO durchzuführen, spätestens mit dem Jahresabschluss
2010. Die Eröffnungsbilanz gilt dann als geändert.
3. Alternativen
Verweigern die Ratsmitglieder die Entlastung oder sprechen sie diese mit Einschränkungen aus, so haben
sie dafür die Gründe anzugeben (§ 96 Abs. 1 letzter Satz GO).
4. Finanzielle Auswirkungen
entfällt