Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Haushaltswirtschaft der Stadt; Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2009)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
80 kB
Datum
22.09.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Mitteilungsvorlage (Haushaltswirtschaft der Stadt;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2009) Mitteilungsvorlage (Haushaltswirtschaft der Stadt;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2009) Mitteilungsvorlage (Haushaltswirtschaft der Stadt;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2009)

öffnen download melden Dateigröße: 80 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 164/2009 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Haushaltswirtschaft der Stadt; Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2009 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 08.09.2009 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 164/2009 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 08.09.2009 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Haushaltswirtschaft der Stadt; Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2009 Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 22 Absatz 4 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist dem Rat eine Übersicht über die in das neue Haushaltsjahr übertragenen Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen (frühere Haushaltsausgabereste) vorzulegen. 2. Lösung Entsprechende Übersichten sind dieser Vorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Anlage 1 enthält die Übertragungen aus dem Ergebnisplan 2008 (Aufwendungen und Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit), Anlage 2 die Übertragungen von Ermächtigungen für investive Auszahlungen. Vor dem Hintergrund der angespannten haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt wurde bei den Entscheidungen über die Ermächtigungsübertragungen ein strenger Maßstab angelegt. Grundsätzlich wurden nur solche Ermächtigungen übertragen, die entweder durch Auftragsvergaben bereits gebunden sind oder die für die Fortführung bereits begonnener Maßnahmen benötigt werden. Im Haushaltsjahr 2008 sind Ermächtigungen des Ergebnisplans im Umfang von 1.748.410,60 € nicht ausgeschöpft worden. Davon wurden lediglich Ermächtigungen von 303.256,71 € - das entspricht 17,3% - in das Haushaltsjahr 2009 übertragen. Mittel im Umfang von 1.415.153,89 € wurden abgesetzt. Von den übertragbaren Ermächtigungen für Investitionen in Höhe von 19.319.394,04 € wurde ein Betrag in Höhe von 12.484.274,81 € abgesetzt und Ermächtigungen „nur“ im Umfang von 6.835.119,23 € (= 35,4%) übertragen. In den anliegenden Aufstellungen sind die übertragenen Ermächtigungen im Einzelnen dargestellt und die Gründe für die Übertragungen erläutert. Die Übersichten wurden allen Fraktionen bereits mit Schreiben vom 16.07.2009 zugeleitet. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Werden die in das Haushaltsjahr 2009 übertragenen Ermächtigungen für Aufwendungen in Anspruch genommen, belasten sie die Ergebnisrechnung 2009. Dieser Verschlechterung steht allerdings eine Verbesserung der Ergebnisrechnung 2008 gegenüber. Zur Finanzierung der Verschlechterung der Ergebnisrechnung 2009 ist gemäß § 43 Absatz 3 GemHVO im Zuge des Jahresabschlusses 2008 in Höhe der übertragenen Ermächtigungen für Aufwendungen eine zweckgebundene Deckungsrücklage zu bilden, die im Jahr 2009 wieder aufgelöst wird. Die Inanspruchnahme der übertragenen Ermächtigungen für (konsumtive und investive) Auszahlungen wirkt sich auf die Liquidität der Stadt aus.