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Beschlusstext (Bebauungsplan Selgersdorf Nr. 2 "Stephanusweg" Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
79 kB
Datum
23.03.2017
Erstellt
02.05.17, 17:25
Aktualisiert
02.05.17, 17:25
Beschlusstext (Bebauungsplan Selgersdorf Nr. 2 "Stephanusweg"
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB))

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Stadt Jülich Jülich, 2. Mai 2017 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 23.03.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 11. Bebauungsplan Selgersdorf Nr. 2 "Stephanusweg" Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) (Vorlagen-Nr.94/2017) Herr Schorr teilt mit, dass seit einigen Monaten ein Antrag vorliegt, der dort den Bau einer 3-geschoßigen Wohnanlage für Menschen mit Behinderung ermöglicht. Auf Frage von StV Gussen erläutert Beigeordneter Schulz, dass die Erschließung über die Altenburger Straße erfolgen soll. Vom selben Investor habe bereits vor einigen Jahren ein solcher Antrag vorgelegen. Der Bedarf wird auch von Seiten des Schulleiters der Stephanusschule gesehen, da ehemalige Schüler auch im Erwachsenenalter noch eine enge Bindung an die Schule haben. Eine Erweiterung des Gebietes war bisher nicht vorgehen. Herr Schorr teilt mit, dass man bezüglich einer Arrondierung des Gebietes eine Anfrage an die Bezirksregierung gestellt habe. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB wird der B-Plan Selgersdorf Nr. 2 „Stephanusweg“ aufgestellt. Der B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung zum Bau einer Wohnanlage für Menschen mit Behinderungen schaffen. Der Planbereich ist im Bereichsgrenzenplan vom 14.03.2017 dargestellt.