Daten
Kommune
Wesseling
Größe
78 kB
Datum
22.09.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
159/2009
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauaufsicht und -verwaltung
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
24. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt
Wesseling (Am Zinnwald)
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
31.08.2009
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 159/2009
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank Hospes
31.08.2009
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
24. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling
(Am Zinnwald)
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen:
24. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling
(Am Zinnwald)
Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches vom 27. August 1997 (BGBl. III 213-1) in Verbindung mit § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) – in den jeweiligen
Fassungen – und aufgrund des § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt
Wesseling vom 9. Mai 1988 (Abl. Stadt Wesseling S. 46) – Erschließungsbeitragssatzung -, zuletzt geändert
durch die 2. Änderungssatzung vom 22. November 1996 (Abl. Stadt Wesseling S. 159), hat der Rat der Stadt
Wesseling am
folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Anbaustraße „Am Zinnwald“ in Wesseling-Urfeld ist abweichend von § 8 Abs. 1 Buchst. c) der
Erschließungsbeitragssatzung auch ohne Parkflächen endgültig hergestellt.
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Anbaustraße „Am Zinnwald“ ist satzungsrechtlich abweichend ohne baulich separate Parkflächen
hergestellt.
2. Lösung
Es bedarf daher gemäß § 8 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung einer Ergänzungssatzung, die gemäß
Beschlussentwurf vorgeschlagen wird.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine