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Beschlussvorlage (Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH i. L.; Änderung des Gesellschaftsvertrages, Bestellung eines Vertreters der Stadt in der Gesellschafterversammlung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
86 kB
Datum
22.09.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Beschlussvorlage (Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH i. L.;
Änderung des Gesellschaftsvertrages, Bestellung eines Vertreters der Stadt in der Gesellschafterversammlung) Beschlussvorlage (Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH i. L.;
Änderung des Gesellschaftsvertrages, Bestellung eines Vertreters der Stadt in der Gesellschafterversammlung) Beschlussvorlage (Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH i. L.;
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Änderung des Gesellschaftsvertrages, Bestellung eines Vertreters der Stadt in der Gesellschafterversammlung)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 158/2009 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH i. L.; Änderung des Gesellschaftsvertrages, Bestellung eines Vertreters der Stadt in der Gesellschafterversammlung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 27.08.2009 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 158/2009 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 27.08.2009 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH i. L.; Änderung des Gesellschaftsvertrages, Bestellung eines Vertreters der Stadt in der Gesellschafterversammlung Beschlussentwurf: 1. Der Rat der Stadt Wesseling stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH i. L. in der Fassung zu, die der Vorlage Nr. 158/2009 als Anlage beigefügt ist. 2. Er ermächtigt den Gesellschaftervertreter der Stadt Wesseling, sowohl in der Gesellschafterversammlung der Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH i. L. als auch gegenüber dem beurkundenden Notar die hierzu notwendigen Erklärungen abzugeben und Rechtshandlungen vorzunehmen. 3. Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht, sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen als notwendig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird. 4. Zum Vertreter in der Gesellschaftsversammlung der Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH i. L. wird Herr Bernhard Hadel bestellt. Sachdarstellung: 1. Problem Die Stadt Wesseling ist mit 1,97% (15.360 €) am Stammkapital (778.240 Euro) der 1974 gegründeten Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH i. L. (SRS) beteiligt. Größter Gesellschafter mit einem Anteil von 50% ist die Stadt Köln. Neben der Bundesstadt Bonn als weiterer größerer Mitgesellschafter sind an der SRS zudem der Rhein-Sieg-Kreis und der Rhein-Erft-Kreis sowie die Städte Bad Honnef, Bergisch-Gladbach, Bornheim, Brühl, Hürth, Königswinter, Niederkassel, Sankt Augustin, Siegburg und die Gemeinde Alfter beteiligt. Die Gesellschaft wurde seinerzeit zur Förderung des kommunalen schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs im Verkehrsgebiet Rhein-Sieg gegründet. Sie sollte über die Grenzen von Gebietskörperschaften hinweg die Koordination und Durchführung der Investitionen in den schienengebundenen Personennahverkehr sicherstellen. Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, der Bau und Betrieb einer Stadtbahn im Verkehrsraum Köln - Bonn. Operativ wurde jedoch von einem Stadtbahnbetrieb abgesehen, da dieser von den drei in der Region tätigen kommunalen Schienenverkehrsunternehmen durchgeführt wird. Insofern liegt das originäre Betätigungsfeld der SRS in den Bereichen Planung (Projektmanagement, Zuwendungsmanagement) und Bauüberwachung von Infrastrukturprojekten. Aufgrund der schlechten Zukunftsperspektiven - insbesondere angesichts der weiterhin angespannten Lage der öffentlichen Haushalte und der dadurch bedingten zurückgehenden Auftragslage der SRS - hat die Gesellschafterversammlung in ihrer Sitzung am 11.12.2007 die Liquidation der Gesellschaft mit Wirkung zum 01.01.2008 beschlossen. Vor diesem Hintergrund wurden inzwischen sämtliche Baumaßnahmen der SRS abgeschlossen. Die Gesellschaft wurde zum 01.01.2009 personallos gestellt, die weitere Abwicklung der Geschäfte - vorrangig Zuschuss- und Abrechnungsangelegenheiten - wird seitdem im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages durch die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) vorgenommen. Da die SRS keine operativen Aufgaben mehr wahrnimmt, sind der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der SRS in ihren Sitzungen am 26.06.2009 darin übereingekommen, das Gremium des Aufsichtsrats der SRS aufzulösen. Sämtliche bisherigen Aufgaben des Aufsichtsrats sollen in diesem Zuge der Gesellschafterversammlung übertragen werden. Dies erfordert eine entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages, die aufgrund ihres weitreichenden Charakters sowohl von den beteiligten Gebietskörperschaften genehmigt werden muss als auch der Bezirksregierung gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW anzuzeigen ist. 2. Lösung Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Gesellschaftsvertrag sind in der als Anlage beigefügten Synopse kenntlich gemacht. Neben den Änderungen hinsichtlich der Auflösung des Aufsichtsrates enthält beiliegender Entwurf des Gesellschaftsvertrages der SRS zudem Anpassungen an die aktuellen Anforderungen der GO NRW, wie bspw. die Auskunftspflicht gegenüber den Gesellschaftern im Zusammenhang mit der Aufstellung des jeweiligen kommunalen Gesamtabschlusses (NKF-Konzernabschluss) oder die Einrichtung von Prüfungsrechten der Rechnungsprüfungsämter der Gesellschafter. Dies betrifft im Einzelnen die §§ 4 und 15 des Gesellschaftsvertrages n.F.. Auf Wunsch des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung der SRS soll eine kommunale Arbeitsgemeinschaft eingerichtet werden, die weiterhin eine Informations- und Diskussionsplattform im Zusammenhang mit allen übergreifenden Fragen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), insbesondere Fragen der Weiterentwicklung des Stadtbahnnetzes im Verkehrsraum Rhein-Sieg sowie der Park-and-ride-Anlagen bietet. Ein entsprechender Vertrag über die „Kommunale Arbeitsgemeinschaft Stadtbahnen Rhein-Sieg" liegt den Gesellschaftern der SRS derzeit im Entwurf zur Abstimmung vor. Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung war Herr Hans-Werner Eschweiler, der das Amt allerdings zwischenzeitlich niedergelegt hat. Seitdem vertritt Herr Hubert Wanner die Stadt in der Gesellschafterversammlung der. Die Verwaltung schlägt nun wegen der Eigenart der mit der Liquidation verbundenen Aufgaben vor, Herrn Bernhard Hadel, der die Stadt bisher im Aufsichtsrat vertreten hat, bis zur endgültigen Liquidation der Gesellschaft zum Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung zu bestellen. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen keine.