Daten
Kommune
Wesseling
Größe
84 kB
Datum
22.09.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
156/2009
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bereitstellung von Mitteln für den Verein "Lichtblick"
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
26.08.2009
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 156/2009
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Weidenhaupt
26.08.2009
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Bereitstellung von Mitteln für den Verein "Lichtblick"
Beschlussentwurf:
Der Rat zieht folgende Angelegenheit an sich:
nach Beratungsergebnis
Sachdarstellung:
Nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wesseling ist der Ausschuss für Familie, Soziales und Familie
(AFGS) sachlich zuständig. Weil die nächste Sitzung des AFGS am 26.11.2009 stattfindet, der Arbeitsvertrag
des betroffenen Mitarbeiters von „Lichtblick“ aber am 30.09.2009 ausläuft (näheres unter „1. Problem“) wird
vorgeschlagen, dass der Rat der Stadt Wesseling die Angelegenheit an sich zieht.
1. Problem
Durch eine Neudefinierung der Fördergrundsätze des Landes Nordrhein-Westfalen im Oktober 2008 kann
der Wesselinger Verein „Lichtblick“, der an der Bonner Straße ein Arbeitslosenzentrum betreibt, keine
Fördermittel mehr aus dem Europäischen Sozialfonds erhalten.
Der Verein „Lichtblick“ ist nicht in der Lage, den jährlichen Fehlbedarf von rd. 15.000 € zu kompensieren. Mit
diesen Mitteln wurde im Jahr 2008 die Stelle eines Sozialarbeiters anteilig finanziert, welcher im Arbeitslosenzentrum unter anderem niederschwellige Hilfsleistungen anbietet. Der Arbeitsvertrag des Mitarbeiters lief am
30.09.2008 aus.
In der 33. Sitzung des Rates am 09.09.2008 hat der Rat der Stadt Wesseling im Rahmen einer
Dringlichkeitsentscheidung einstimmig beschlossen, dem Verein „Lichtblick“ eine Zuschuss in Höhe von
15.000 € zum Erhalt dieser Stelle im Arbeitslosenzentrums zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitsvertrag
konnte daraufhin um ein Jahr – bis zum 30.09.2009 – verlängert werden.
Der Vorsitzende des Vereines „Lichtblick“, Herr Bernhard Hadel, hat in der 18. Sitzung des Ausschuss für
Familie, Gesundheit und Soziales am 30.10.2008 den Ausschussmitgliedern die Arbeit des Arbeitslosenzentrum detailliert erläutert und dargestellt, dass dieses Angebot aus seiner Sicht für Wesseling
unverzichtbar ist.
Der Leiter der Arbeitsgemeinschaft Rhein-Erft (AG.RE), Geschäftsstelle Wesseling, Herr Michael Querbach,
bestätigte in der Ausschusssitzung diese Einschätzung. Herr Michael Querbach lobte die gute
Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitslosenzentrum und der Arbeitsgemeinschaft. Das Arbeitslosenzentrum
bietet den Arbeitssuchenden intensive Einzelberatungen und niederschwellige Hilfsleistungen an, wie z.B.
Unterstützung beim Abfassen von Bewerbungsschreiben. Dies sind wichtige Angebote, die die Arbeitsgemeinschaft Rhein-Erft nicht leisten kann.
Herr Michael Querbach hat der Verwaltung bestätigt, dass sich die Sachlage diesbezüglich auch im Jahr
2009 nicht geändert hat und auch weiterhin die Notwendigkeit der Vorhaltung dieser Stelle besteht, da die
Arbeitsgemeinschaft Rhein-Erft dieses wichtige Angebot nicht anbieten kann.
Anlässlich seiner Haushaltsberatungen in der 38. Sitzung am 26.05.2009 hat der Rat der Stadt Wesseling
einstimmig beschlossen, auch im Haushaltsjahr 2009 für den Verein „Lichtblick“ einen Zuschuss in Höhe von
15.000 € zum Erhalt dieser Sozialarbeiterstelle - der Arbeitsvertrag läuft am 30.09.2009 aus - bereit zu
stellen.
2. Lösung
Nach Beratungsergebnis
3. Alternativen
Werden keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Auf dem PSK 050 351 001 5318000 „Zuschüsse für Vereine“ stehen im Haushaltsjahr 2009 19.300 € zur
Verfügung. Hiervon sind auf Grund des Ratsbeschlusses vom 26.05.2009 – Leitentscheidung des Rates,
Zuschuss an das Arbeitslosenzentrum „Lichtblick Wesseling e.V.“ - 15.000 € zweckgebunden. Die
verbleibenden 4.300 € auf dem PSK sollen als Arbeitszuschüsse für Wesselinger Alteneinrichtung und
Wohlfahrtsverbände verwendet werden.
Bedingt durch die am 11.08.2009 verfügte haushaltswirtschaftliche Sperre stehen auf dem PSK noch
14.500 € zur Verfügung (4.800 € sind gesperrt - „25 % - Kürzung“). Daraus folgt eine Aufteilung der
verbleibenden Ausgabeermächtigung für „Lichtblick“ in Höhe von 11.250 € und 3.250 € als Arbeitszuschüsse
für Alteneinrichtungen und Wohlfahrtsverbände.
Nach Angabe des Vorsitzenden des Vereines „Lichtblick“, Herrn Bernhard Hadel, ist es dem Verein durch
interne Organisations- und Einsparmaßnahmen möglich, den Fortbestand dieser Stelle auch bei einer
Zuschusskürzung der Stadt Wesseling auf 11.250 € zu finanzieren.