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Beschlussvorlage (Bereitstellung von Mitteln für den Verein "Lichtblick")

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
84 kB
Datum
22.09.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 156/2009 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Soziale Hilfen und Wohnungswesen Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bereitstellung von Mitteln für den Verein "Lichtblick" Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 26.08.2009 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 156/2009 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Weidenhaupt 26.08.2009 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Bereitstellung von Mitteln für den Verein "Lichtblick" Beschlussentwurf: Der Rat zieht folgende Angelegenheit an sich: nach Beratungsergebnis Sachdarstellung: Nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wesseling ist der Ausschuss für Familie, Soziales und Familie (AFGS) sachlich zuständig. Weil die nächste Sitzung des AFGS am 26.11.2009 stattfindet, der Arbeitsvertrag des betroffenen Mitarbeiters von „Lichtblick“ aber am 30.09.2009 ausläuft (näheres unter „1. Problem“) wird vorgeschlagen, dass der Rat der Stadt Wesseling die Angelegenheit an sich zieht. 1. Problem Durch eine Neudefinierung der Fördergrundsätze des Landes Nordrhein-Westfalen im Oktober 2008 kann der Wesselinger Verein „Lichtblick“, der an der Bonner Straße ein Arbeitslosenzentrum betreibt, keine Fördermittel mehr aus dem Europäischen Sozialfonds erhalten. Der Verein „Lichtblick“ ist nicht in der Lage, den jährlichen Fehlbedarf von rd. 15.000 € zu kompensieren. Mit diesen Mitteln wurde im Jahr 2008 die Stelle eines Sozialarbeiters anteilig finanziert, welcher im Arbeitslosenzentrum unter anderem niederschwellige Hilfsleistungen anbietet. Der Arbeitsvertrag des Mitarbeiters lief am 30.09.2008 aus. In der 33. Sitzung des Rates am 09.09.2008 hat der Rat der Stadt Wesseling im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung einstimmig beschlossen, dem Verein „Lichtblick“ eine Zuschuss in Höhe von 15.000 € zum Erhalt dieser Stelle im Arbeitslosenzentrums zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitsvertrag konnte daraufhin um ein Jahr – bis zum 30.09.2009 – verlängert werden. Der Vorsitzende des Vereines „Lichtblick“, Herr Bernhard Hadel, hat in der 18. Sitzung des Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales am 30.10.2008 den Ausschussmitgliedern die Arbeit des Arbeitslosenzentrum detailliert erläutert und dargestellt, dass dieses Angebot aus seiner Sicht für Wesseling unverzichtbar ist. Der Leiter der Arbeitsgemeinschaft Rhein-Erft (AG.RE), Geschäftsstelle Wesseling, Herr Michael Querbach, bestätigte in der Ausschusssitzung diese Einschätzung. Herr Michael Querbach lobte die gute Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitslosenzentrum und der Arbeitsgemeinschaft. Das Arbeitslosenzentrum bietet den Arbeitssuchenden intensive Einzelberatungen und niederschwellige Hilfsleistungen an, wie z.B. Unterstützung beim Abfassen von Bewerbungsschreiben. Dies sind wichtige Angebote, die die Arbeitsgemeinschaft Rhein-Erft nicht leisten kann. Herr Michael Querbach hat der Verwaltung bestätigt, dass sich die Sachlage diesbezüglich auch im Jahr 2009 nicht geändert hat und auch weiterhin die Notwendigkeit der Vorhaltung dieser Stelle besteht, da die Arbeitsgemeinschaft Rhein-Erft dieses wichtige Angebot nicht anbieten kann. Anlässlich seiner Haushaltsberatungen in der 38. Sitzung am 26.05.2009 hat der Rat der Stadt Wesseling einstimmig beschlossen, auch im Haushaltsjahr 2009 für den Verein „Lichtblick“ einen Zuschuss in Höhe von 15.000 € zum Erhalt dieser Sozialarbeiterstelle - der Arbeitsvertrag läuft am 30.09.2009 aus - bereit zu stellen. 2. Lösung Nach Beratungsergebnis 3. Alternativen Werden keine vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen Auf dem PSK 050 351 001 5318000 „Zuschüsse für Vereine“ stehen im Haushaltsjahr 2009 19.300 € zur Verfügung. Hiervon sind auf Grund des Ratsbeschlusses vom 26.05.2009 – Leitentscheidung des Rates, Zuschuss an das Arbeitslosenzentrum „Lichtblick Wesseling e.V.“ - 15.000 € zweckgebunden. Die verbleibenden 4.300 € auf dem PSK sollen als Arbeitszuschüsse für Wesselinger Alteneinrichtung und Wohlfahrtsverbände verwendet werden. Bedingt durch die am 11.08.2009 verfügte haushaltswirtschaftliche Sperre stehen auf dem PSK noch 14.500 € zur Verfügung (4.800 € sind gesperrt - „25 % - Kürzung“). Daraus folgt eine Aufteilung der verbleibenden Ausgabeermächtigung für „Lichtblick“ in Höhe von 11.250 € und 3.250 € als Arbeitszuschüsse für Alteneinrichtungen und Wohlfahrtsverbände. Nach Angabe des Vorsitzenden des Vereines „Lichtblick“, Herrn Bernhard Hadel, ist es dem Verein durch interne Organisations- und Einsparmaßnahmen möglich, den Fortbestand dieser Stelle auch bei einer Zuschusskürzung der Stadt Wesseling auf 11.250 € zu finanzieren.