Daten
Kommune
Wesseling
Größe
93 kB
Datum
07.07.2010
Erstellt
22.06.10, 15:06
Aktualisiert
22.06.10, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
161/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
60
66
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/115 "Helmeshof"
hier: - Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
60
66
18.06.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 161/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Silke Rheinschmidt
18.06.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/115 "Helmeshof"
hier: - Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Beschlussentwurf:
1. Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1, § 4
Abs. 1 BauGB (Listen 1 und 2 – Auswertung/ Abwägungsvorschläge) wird zur Kenntnis genommen.
2. Die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/ 115 „Helmeshof“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der in der Sitzung vorliegende Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am
5.5.2010 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1, § 4
Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/ 115 „Helmeshof“ sowie zur
53. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) „Helmeshof“ durchzuführen. Die Beschlüsse sind am
12.5.2010 im Amtsblatt der Stadt Wesseling ortsüblich bekanntgemacht worden. Die gleichzeitig stattfindende 53. FNP-Änderung wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt.
Wie bereits in der Vorlage Nr. 40/ 2010 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dargelegt,
befindet sich der Helmeshof im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“, der das
Hofgut seit dem Jahr 1972 als Erweiterungsfläche für den Berzdorfer Friedhof festsetzt. Um eine städtebaulich und denkmalschutzrechtlich erwünschte Umnutzung des Hofes in eine Wohnanlage zu ermöglichen, ist
eine Bebauungsplanaufstellung erforderlich.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu den beiden Bauleitplanverfahren ist vom 17.5.2010 bis einschließlich 18.6.2010 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling erfolgt. Am 1.6.2010 sind interessierte Bürgerinnen und Bürger im Infomobil vor Ort über die beiden Bauleitplanverfahren informiert worden. Zusätzlich hat
am 8.6.2010 eine Bürgerinformation in Berzdorf im Haus der Dorfgemeinschaft stattgefunden. Dort wurden
die Ziele, Inhalte und Auswirkungen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/ 115
„Helmeshof“ sowie der 53. FNP-Änderung „Helmeshof“ ausführlich erläutert.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit Schreiben vom
12.5.2010 entsprechend § 4 Abs. 1 BauGB an den Bauleitplanverfahren beteiligt worden.
Nach Auswertung der Anregungen ist nun ein Planungsstand erreicht, der die Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ermöglicht.
2. Lösung
Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Verfahrensvereinfachung ist die Auswertung der im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen für die jeweiligen Planverfahren nicht separat dargestellt, sondern in gemeinsamen Listen (Listen 1 und 2) zusammengefasst und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.
Die zu den beiden Planverfahren gehörenden Auswertungen (Listen 1 und 2) der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden sind sowohl dieser Beschlussvorlage als auch der Beschlussvorlage Nr.
160/ 2010 (53. FNP-Änderung) beigefügt.
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist eine schriftliche Stellungnahme aus der Bürgerschaft eingegangen.
Sowohl bei der Infomobil-Veranstaltung als auch bei der Bürgerinformation sind einige Anregungen und Hinweise zur Bauleitplanung „Helmeshof“ eingegangen (vgl. Vermerk Infomobil/ Niederschrift der Bürgerinformation).
Die inhaltliche Zusammenfassung der Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeit sowie entsprechende
Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Liste 1 zu entnehmen.
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB
Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen sind, sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind
der beigefügten Liste 2 zu entnehmen.
Es liegen umweltrelevante Stellungnahmen vor, die gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden.
Es wird vorgeschlagen, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz die Auswertung der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen
(Listen 1 und 2) zur Kenntnis nimmt.
Weiterhin wird empfohlen, die vorliegende Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
3/ 115 „Helmeshof“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen.
Die begleitend zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 115 „Helmeshof“ erarbeiteten Fachgutachten mit
umweltrelevanten Informationen (Landespflegerischer Begleitplan, Erfassung der planungsrelevanten Arten
am Helmeshof) werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Die Ziele, Planungsinhalte und Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/ 115 „Helmeshof“ sind ausführlich in den Entwürfen der Planzeichnung und der Begründung (einschließlich Umweltbericht) erläutert.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Zwischen der Stadt Wesseling und der Vorhabenträgerin wird vor Satzungsbeschluss ein Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB geschlossen, der Regelungen zur Erschließung, Finanzierung und Durchführung des
Vorhabens zum Gegenstand hat.
Dabei entstehen der Stadt Wesseling keine Kosten.
Anlagen:
- Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3/ 115
- Vermerk über die Infomobil-Veranstaltung
- Niederschrift über die Bürgerinformation
- Listen 1 und 2: Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen/ Abwägungsvorschläge
- Entwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/ 115 „Helmeshof“ (Verkleinerung)
- Entwurf Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
- Entwurf Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Anmerkung:
Die Fraktionen erhalten je eine Fassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/ 115 „Helmeshof“
(Entwurf) im Maßstab 1: 500 sowie jeweils Exemplare der Fachgutachten (Landespflegerischer Begleitplan,
Erfassung der planungsrelevanten Arten).