Daten
Kommune
Wesseling
Größe
24 kB
Datum
07.07.2010
Erstellt
22.06.10, 15:06
Aktualisiert
22.06.10, 15:06
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STADT WESSELING
Stand 18. Juni 2010
53. Änderung des Flächennutzungsplanes „Helmeshof“ und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/115 „Helmeshof“ in
Wesseling – Berzdorf
Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
LISTE 2: SCHRIFTLICH EINGEGANGENE STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN
Behörden und Träger
öffentlicher Belange
1. Thyssengas GmbH
Dokumentation /
Integrity Management
Postfach 104451
44044 Dortmund
Zusammenfassung der Behördenstellungnahmen
Schreiben vom 12.05.2010
Im Planungsbereich sind keine von der
Thyssengas betreuten Erdgashochdruck–
Leitungen betroffen. Es sind in diesem
Bereich auch keine Neuverlegungen geplant.
Stellungnahme der Verwaltung/Abwägungsvorschläge
2. Rhein – Main Rohrleitungstransportges.
NRW mbH
Godorfer Hauptstr. 186
50997 Köln
Schreiben vom 12.05.2010
Es werden gegen die städtebauliche Planung keine Einwände erhoben.
Sollten allerdings Ausgleichsmaßnahmen
für den Eingriff in die Natur und Landschaft geplant sein, die in den Schutzstreifen ihrer Leitungen fallen, wird um
eine erneute Konsultation gebeten.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Landschaft
fallen nicht in die Leitungstrassen der RMR Ges. mbH.
Somit entfällt eine mögliche neue Konsultation der GmbH.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
3. Nord – West – Ölleitung
Kolkerhofweg 120,
45478 Mülheim/ Ruhr
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Schreiben vom 17.05.2010
Es werden gegen die städtebauliche Planung keine Einwände erhoben, da deren
Mineralölfernleitungen und die Fernleitung
38 der Westgas GmbH nicht berührt sind.
4. Fernleitungs – Betriebs –
ges. mbH
Postfach 1362
46502 Xanten
5. PLEdoc GmbH
Postfach 120255
45312 Essen
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Schreiben vom 18.05.2010
Es werden gegen die städtebauliche Planung keine Bedenken erhoben, da keine
Anlagen der GmbH betroffen sind.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Schreiben vom 18.05.2010
Es werden keine Bedenken gegen die
städtebauliche Planung erhoben, da keine
Versorgungseinrichtungen folgender Firmen berührt sind.
- E.ON Ruhrgas AG, Essen
- E.ON Gastransport GmbH, Essen
- Ferngas Nordbayern GmbH, Nürnberg
- Gas Line Telekommunikationsnetzges.
dt. Gasversorgungsunternehmen mbH
u. Co KG, Straelen
- Mittel – Europäische Gasleitungsges.
mbH, Haan- Nordrhein.
Erdgastransportleitungsges.
mbH u. Co KG, Haan
- Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH,
Essen
6.
RWE Westfalen - Weser - Schreiben vom 19.05.2010
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
7.
Ems Netzservice GmbH
Rheinlanddamm 24
44139 Dortmund
Es werden keine Bedenken gegen die
städtebauliche Planung erhoben, da in
diesem Bereich weder 110 – KV – RWE
Hochspannungsleitungen verlaufen, noch
solche dort geplant sind.
BUND
Weidenweg 2
50389 Wesseling
Vorsprache vom 25.05.2010
Der Bund bittet den Wasserverlauf des
Palmersdorfer Bachs in der Planung aufzuwerten.
Die Hausgärten sollten von Bebauung frei
bleiben.
Der Stellungnahme wird insoweit entsprochen, als die Bachaue
gemäß der Planung des Landschaftsarchitekten in einer Tiefe von
ca. 12m als „Private Grünfläche“ ausgewiesen ist und so eine Renaturierung längerfristig ermöglicht. Diese Bachaue bleibt frei von
jeglichen Nebenanlagen.
In den Hausgärten sind kleinere Gartenhäuschen aus Holz vorgesehen, die eine geordnete Unterbringung von Gartengeräten, Rasenmähern und Gartenmöbeln gewährleisten. Die Gartenhäuschen werden von der Vorhabenträgerin miterstellt in einer ansprechenden Gestaltung, die dem Denkmalschutz entspricht. Im
Bebauungsplan werden sowohl zeichnerisch als auch textlich die
Flächen für Nebenanlagen (Kellerersatzraum) genau festgesetzt,
außerhalb der festgesetzten Flächen für Nebenanlagen sind keine
weiteren baulichen Anlagen zulässig.
Der Anregung wird somit nur teilweise gefolgt.
8.
9.
Infracor GmbH
-FernleitungsbetriebPaul – Baumann – Str. 1
45772 Marl
Fa. Infraserv – Knapsack
Chemiepark Knapsack
50351 Hürth
Schreiben vom 25.05.2010
Im Planungsgebiet verlaufen keine von
der GmbH betreuten Fernleitungen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Email vom 26.05.2010
Die Leitungen der Infraserv – Knapsack
sind vom Planungsgebiet nicht berührt.
Sofern Ersatzmaßnahmen außerhalb des
Plangebiets vorgesehen sind, will die
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
10. Stadt Wesseling, Fachbereich 61/Grünplanung
11. Stadtwerke Wesseling
GmbH
Brühler Str. 95
50389 Wesseling
12. Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW, Rheinland
Bezirksregierung Düsseldorf
Postfach 300 865
40408 Düsseldorf
Firma Infraserv erneut beteiligt werden.
Schreiben vom 26.05.2010
Das im B – Plan 3/8 noch als Friedhofsfläche festgesetzte Plangebiet wird als
Friedhofserweiterungsfläche nicht mehr
benötigt; eine baurechtliche Sicherung
der Flächen ist nicht mehr erforderlich.
Seitens der Grünplanung bestehen gegen
das Vorhaben keine Bedenken.
Schreiben vom 26.05.2010
Für das Planungsgebiet sind eine ausreichende Frischwasserversorgung sowie
ein „Grundschutz“ mit Löschwasser
(1600l/ min) vorhanden.
Evt. zusätzliche Trinkwasser – Haus–
anschlussleitungen müssen durch den
Bauherren im Zuge der Detailplanung
bestimmt werden.
Schreiben vom 26.05.2010
Das Plangebiet liegt in einem Bombenabwurfgebiet, so dass eine geophysikalische Untersuchung der zu überbauenden
Fläche empfohlen wird.
Bei zusätzlichen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie
Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc.
wird eine „Sicherheitsdetektion“ empfohlen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Da keine neu zu überbauenden Flächen vorliegen und keine größeren Erdbewegungen vorgesehen sind, dürften sich geophysikalische Untersuchungen erübrigen (keine Unterkellerung des Neubaus geplant). Gleiches gilt für die „erheblichen mechanischen
Belastungen“, die nicht vorgesehen sind.
Dennoch ist der Rohbauunternehmer vor Beginn der Rohbau- u.
Erdarbeiten zu informieren, der KBD ggf. erneut einzuschalten.
13. N.V. Rotterdam – Rijn
Pijpleiding Maatschappij
Abt. Wegerecht
Postbus 490
NL 3190 AK Hoogvliet
Schreiben vom 28.05.2010
Im Planungsbereich sind keine Leitungen
der RRP betroffen.
Bei evt. Ausgleichsmaßnahmen soll erneut Kontakt aufgenommen werden.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
14. Gasversorgungsges.
mbH Rhein – Erft
c/o Netzmanagement
Max – Planck – Str. 11
50354 Hürth
Schreiben vom 31.05.2010
Langfristig beabsichtigte oder eingeleitete
Planungen der GVG GmbH liegen für den
Planungsbereich nicht vor.
Die GVG kann den Helmeshof “jederzeit
mit der umweltschonenden Energie Erdgas versorgen“.
Schreiben vom 09.06.2010
Für den Bereich des B – Plans liegen
keine konkreten Planungen des Bachverbandes vor.
Er weist jedoch darauf hin, dass in 3mAbstand zur Böschungsoberkante des
Baches nur standortgerechte Anpflanzungen erfolgen dürfen; der ordnungsgemäße Abfluss des Baches ist zu gewährleisten.
Gegen die geplante Fußgängerbrücke
über den Bach bestehen keine Bedenken
(wasserrechtl. Erlaubnis erforderlich).
Der Zugang zum Bach ist den Behörden
zu ermöglichen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen;
Die Versorgung der Wohnanlage mit Erdgas wird in der Objektplanungsphase geprüft.
15. Palmersdorfer Bachverband
Rathaus
50319 Brühl
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und die Anregungen / Forderungen aufgenommen.
Die Forderung bezüglich der Neuanpflanzungen in 3m-Abstand
zum Bach wird durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan berücksichtigt.
16. Stadt Wesseling
Der Bürgermeister
Fachbereich 60/ Untere
Denkmalbehörde
50387 Wesseling
Schreiben vom 16.06.2010
Durch die Bauleitplanverfahren (Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung Bebauungsplan) werden denkmalschutzrechtliche Belange nicht berührt.
17. Rhein-Erft-Kreis
Der Landrat
61-2 Amt für Kreisplanung und Naturschutz
50124 Bergheim
Schreiben vom 16.06.2010
Naturschutz und Landschaftspflege
Die Bauleitpläne liegen im Bereich des
Landschaftsplanes 8 „Rheinterrassen“,
der für diesen Bereich das Entwicklungsziel 8 mit dem Ziel der Anreicherung, Erhaltung und Sicherung wertvoller Lebensräume darstellt und diesen Bereich als
Landschaftsschutzgebiet (LSG 2.2-32)
„Hagenhof“ festsetzt. Der Rhein-Erft-Kreis
widerspricht deshalb dem als Parkplatzfläche vorgesehenen Teil der FNPÄnderung und des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes gem. § 29 Abs. 4 LG
NRW.
Dem Kreistag werde jedoch vorgeschlagen, der vorgesehenen Änderung
des FNP nicht zu widersprechen. Wenn
der Beschluss entsprechend gefasst werde, habe dies zur Folge, dass der Landschaftsschutz außer Kraft trete, wenn der
aus dem FNP entwickelte B-Plan rechtskräftig werde.
Weiterhin merkt der Rhein-Erft-Kreis an,
dass die als LSG geschützte Fläche ein
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die dem Landschaftsplan widersprechenden Bereiche der FNPÄnderung und des Bebauungsplanes sollen aus dem Landschaftsschutz entlassen werden.
Zum Ausgleich der vorgenommenen Eingriffe bleibt entlang des
Palmersdorfer Baches auf der Südseite ein ca. 12m breiter Grünstreifen und auf der Nordseite ein 2-5m breiter Grünstreifen als
durchgehende Bachaue erhalten, auf denen Renaturierungsmaßnahmen stattfinden.
Der vorgesehene Gehölzstreifen südlich des Palmersdorfer Baches wird auf Vorschlag des Kreises auf 12m verbreitert. Dies wird
Trittsteinbiotop zwischen dem nördlichen
LSG und dem südlich der Hauptstraße
gelegenen Park darstelle. Für die Leitlinienfunktion des Palmersdorfer Baches
sei eine wirksame Anpflanzung entlang
des Baches erforderlich. Aufgrund der
Anlage des Parkplatzes verringere sich
der wertvolle Lebensraum am Bach. Daher sei es erforderlich, einen Gehölzstreifen am Bach auf einer Breite von ca. 12m
anzulegen.
Am Nordufer des Palmersdorfer Baches
wird angeregt, an der Grenze zu den
Hausgärten das Ufergehölz mit Nachpflanzungen einheimischer Gehölze zu
ergänzen.
in den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechend festgelegt. Der Anregung des Kreises
wird gefolgt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach
der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte die Gemeinden verpflichtet seien,
naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen ausreichend rechtlich abzusichern. Die zur Kompensation vorgesehenen Anpflanzungen/ Grünflächen seien
deshalb durch einen städtebaulichen Vertrag zu sichern.
Die zur Kompensation vorgesehenen Anpflanzungen/ Grünflächen
werden in den Festsetzungen und im Durchführungsvertrag zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan geregelt und damit ausreichend rechtlich abgesichert. Der Durchführungsvertrag wird gem.
§ 12 BauGB noch vor Satzungsbeschluss geschlossen.
Weiterhin sei sicherzustellen, dass die
Kompensationsfläche am Bach vor Überfahren und „wildem“ Parken geschützt
werde, z.B. durch Poller, was im städtebaulichen Vertrag geregelt werden solle.
Ein Überfahren der Kompensationsfläche wird durch geeignete
bauliche Maßnahmen verhindert; in den Durchführungsvertrag
wird eine entsprechende Regelung aufgenommen.
Im Bebauungsplan wird ebenfalls auch am Nordufer des Palmersdorfer Baches textlich und zeichnerisch festgesetzt, dass das Ufergehölz in einem 2-5m breiten Streifen mit Nachpflanzungen einheimischer Gehölze zu ergänzen ist. Der Anregung des Kreises
wird somit gefolgt.
Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Das Gebiet liegt nicht in einer Wasserschutzzone.
Der Kreis weist darauf hin, dass vor Einleitung von unbelastetem Niederschlagswasser in den Palmersdorfer Bach und
dem Bau einer Brücke eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises zu beantragen sei.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens werden dann die entsprechenden
wasserrechtlichen Erlaubnisse bei der Unteren Wasserbehörde
beantragt werden.
Da das Gebiet in einem Bereich mit besonders schutzwürdigen Böden liege, ist
die Minimierung der Versiegelung beim
Bau von Stellplätzen und Wegen anzustreben und bei nicht vermeidbaren Versiegelungen versickerungsfähige Materialien einzusetzen, sowie den Wiedereinbau des Oberbodens bei der Umsetzung
der Planung festzusetzen.
Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.
Weiterhin ist in den textlichen Festsetzungen festgelegt, dass die
privaten Zufahrten, Hofflächen und Stellplätze mit wasserdurchlässigen (versickerungsaktiven) Materialien zu befestigen sind.
Aus abfallwirtschaftlicher Sicht hat der
Kreis keine Bedenken gegen die Änderung, es seien keine Altlasten bekannt.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.