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Beschlusstext (Sanierung Tiefgarage)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
84 kB
Datum
23.03.2017
Erstellt
02.05.17, 17:25
Aktualisiert
02.05.17, 17:25
Beschlusstext (Sanierung Tiefgarage) Beschlusstext (Sanierung Tiefgarage)

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Stadt Jülich Jülich, 2. Mai 2017 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 23.03.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 4. Sanierung Tiefgarage (Vorlagen-Nr.98/2017) Beigeordneter Schulz verweist auf die Novembersitzung des Ausschusses, in der bereits Erläuterungen zu den Schäden im Deckenbereich gegeben wurden. Ein weiterer Aspekt, der jetzt angesprochen werden muss, sind die Probleme mit den Außenöffnungen zum Wallgraben hin, durch die Wasser eindringt. In der Verwaltung wurde diskutiert, ob hier bereits vorab Abhilfe geschaffen werden muss. Dabei sei man zu dem Ergebnis gekommen, die weiteren Untersuchungsergebnisse abzuwarten, um dann die vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen mit den damit verbundenen Kosten dem Gewinn an Lebenszeit für die Tiefgarage gegenüberstellen zu können. Daher sehe man davon ab zum jetzigen Zeitpunkt vorzuschlagen, die Außenöffnungen mit Kosten von 250.000,-- € zu sanieren. Es folgt die Präsentation der bisherigen Untersuchungsergebnisse durch Herrn Tebbe. Der Vortrag liegt der Niederschrift bei. Herr Tebbe führt aus, dass er die Abdichtung zum Wallgraben hin für wichtig und dringlich halte, um die weitere Schädigung durch eindringendes Wasser zu stoppen. Damit würde die weitere Alterung des Gebäudes verzögert und Zeit zur Entscheidungsfindung gewonnen. Er schätzt diesen Zeitgewinn auf 2 Jahre. Vergleicht man die Einnahmen an Parkgebühren in dieser Zeit mit den Kosten für die Abdeckung ist diese Maßnahme sogar wirtschaftlich. Eine grobe Kostenschätzung für die Instandsetzungsarbeiten könne in 4 bis 5 Wochen vorliegen. Insgesamt haben die ersten Untersuchungsergebnisse gezeigt, dass die Schäden nicht so groß wie erwartet ausgefallen sind. Wenn jedoch nichts unternommen wird, ist mit Bauteilversagen zu rechnen und ein Weiterbetrieb der Anlage in Frage gestellt. Eine vollständige Sanierung aller Schäden führe jedoch lediglich zu einer Verlängerung der Betriebsdauer, die innerhalb der eh geplanten Nutzungsdauer liegt. Damit werden alle Aufwendungen nicht als Investitionsmaßnahmen zu werten sein, sondern als Erhaltungsmaßnahme. Eine über dem Abschreibungszeitraum hinausgehende Sanierung und damit Nutzung sei auszuschließen. Die Grobkostenschätzung soll in der Junisitzung des Ausschusses, evtl. aufgrund der Dringlichkeit, in einer Sondersitzung vorgestellt werden. Beschluss: Ohne Abstimmung Entfällt Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.03.2017 Seite 2