Daten
Kommune
Jülich
Größe
84 kB
Datum
23.03.2017
Erstellt
02.05.17, 17:25
Aktualisiert
02.05.17, 17:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 2. Mai 2017
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau
am 23.03.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
4.
Sanierung Tiefgarage
(Vorlagen-Nr.98/2017)
Beigeordneter Schulz verweist auf die Novembersitzung des Ausschusses, in der bereits
Erläuterungen zu den Schäden im Deckenbereich gegeben wurden. Ein weiterer Aspekt,
der jetzt angesprochen werden muss, sind die Probleme mit den Außenöffnungen zum
Wallgraben hin, durch die Wasser eindringt. In der Verwaltung wurde diskutiert, ob hier
bereits vorab Abhilfe geschaffen werden muss. Dabei sei man zu dem Ergebnis
gekommen, die weiteren Untersuchungsergebnisse abzuwarten, um dann die
vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen mit den damit verbundenen Kosten dem Gewinn
an Lebenszeit für die Tiefgarage gegenüberstellen zu können. Daher sehe man davon ab
zum jetzigen Zeitpunkt vorzuschlagen, die Außenöffnungen mit Kosten von 250.000,-- €
zu sanieren.
Es folgt die Präsentation der bisherigen Untersuchungsergebnisse durch Herrn Tebbe. Der
Vortrag liegt der Niederschrift bei.
Herr Tebbe führt aus, dass er die Abdichtung zum Wallgraben hin für wichtig und
dringlich halte, um die weitere Schädigung durch eindringendes Wasser zu stoppen.
Damit würde die weitere Alterung des Gebäudes verzögert und Zeit zur
Entscheidungsfindung gewonnen. Er schätzt diesen Zeitgewinn auf 2 Jahre. Vergleicht
man die Einnahmen an Parkgebühren in dieser Zeit mit den Kosten für die Abdeckung
ist diese Maßnahme sogar wirtschaftlich.
Eine grobe Kostenschätzung für die Instandsetzungsarbeiten könne in 4 bis 5 Wochen
vorliegen. Insgesamt haben die ersten Untersuchungsergebnisse gezeigt, dass die Schäden
nicht so groß wie erwartet ausgefallen sind. Wenn jedoch nichts unternommen wird, ist
mit Bauteilversagen zu rechnen und ein Weiterbetrieb der Anlage in Frage gestellt.
Eine vollständige Sanierung aller Schäden führe jedoch lediglich zu einer Verlängerung
der Betriebsdauer, die innerhalb der eh geplanten Nutzungsdauer liegt. Damit werden alle
Aufwendungen nicht als Investitionsmaßnahmen zu werten sein, sondern als
Erhaltungsmaßnahme. Eine über dem Abschreibungszeitraum hinausgehende Sanierung
und damit Nutzung sei auszuschließen.
Die Grobkostenschätzung soll in der Junisitzung des Ausschusses, evtl. aufgrund der
Dringlichkeit, in einer Sondersitzung vorgestellt werden.
Beschluss:
Ohne Abstimmung
Entfällt
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.03.2017
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