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Beschlussvorlage (Pauschale für das Mittagessen in den städtischen Kindertageseinrichtungen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
139 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Beschlussvorlage (Pauschale für das Mittagessen in den städtischen Kindertageseinrichtungen) Beschlussvorlage (Pauschale für das Mittagessen in den städtischen Kindertageseinrichtungen) Beschlussvorlage (Pauschale für das Mittagessen in den städtischen Kindertageseinrichtungen) Beschlussvorlage (Pauschale für das Mittagessen in den städtischen Kindertageseinrichtungen) Beschlussvorlage (Pauschale für das Mittagessen in den städtischen Kindertageseinrichtungen)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 161/2008 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Hauptausschuss Jugendhilfeausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Pauschale für das Mittagessen in den städtischen Kindertageseinrichtungen Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 23.06.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 161/2008 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich Herr Schmitz 23.06.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Jugendhilfeausschuss Rat Betreff: Pauschale für das Mittagessen in den städtischen Kindertageseinrichtungen Beschlussentwurf: Im Rahmen der durch die Betriebssatzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling zugewiesenen Aufgaben wird beschlossen: 1. Die derzeitige Pauschale in Höhe von 59,00 € für die Einnahme des Mittagessens in den städtischen Kindertageseinrichtungen wird für den Zeitraum vom 01.01.2009 bis 31.12.2011 auf 40,00 € gesenkt. 2. Außerhalb der vertraglichen Verpflichtung findet ab 01.01.2009 eine Erstattung des Essensgeldes in Höhe von 1,80 € pro Öffnungstag statt, wenn das Kind länger als 10 Öffnungstage zusammenhängend die Einrichtung nicht besucht hat: - aus Krankheitsgründen, bei Krankenhausaufenthalt, bei Kurmaßnahmen. Eine Erstattung aus anderen Gründen erfolgt nicht. Die Neufestsetzung der Pauschale in Höhe von 40,00 € gilt ab dem 01.01.2009 bis zum 31.12.2011 (falls nicht wider Erwarten zuvor unverhältnismäßig hohe Kostensteigerungen entstehen, die eine Neufestsetzung erfordern). Sachdarstellung: 1. Problem In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.09.2008 wurde die Verwaltung beauftragt, die in der Vorlage Nr 161/2008 als Anlagen 1 und 2 aufgeführten Daten zur Berechnung der Pauschale für das Mittagessen zu aktualisieren. Die aktuelle Neuberechnung der Kosten für das Mittagessen auf Grund der Jahresrechnung 2007 in den bisher sieben städtischen Kindertageseinrichtungen hat folgende Werte ergeben: Abrechnung 2007 Mittagskinder: 173 Personalkosten 46.869,00 € Sachkosten - Lebensmittel Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände, Strom und Wasser 71.129,00 € 8.288,12 € Gesamtausgaben 126.286,12 € Einnahme auf Grund der bisherigen Pauschale bei 168 Mittagskindern 118.944,00 € Damit weiterhin eine Kostendeckung erreicht würde, müsste das Essensgeld eigentlich von derzeit 59,00 € auf 60,63 € bzw. bei weiter zu erwartenden Kostensteigerungen im Bereich der Lebensmittel und des Stroms auf 63,00 € erhöht werden (siehe Anlage 1). 2. Lösung Kosten Kindergartenjahr 2008/2009 Mittagskinder : 299 Sachkosten Lebensmittel Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände, Strom und Wasser, Kühlschränke u. a. Gesamtausgaben 122.100,00 € 12.086,92 € 134.186,92 € Beitragsberechnung: 134.186,92 € / 12 Monate / 299 Kinder = 37,40 € monatlich Der Kostendeckungsbeitrag, bezogen nur auf die Sachkosten, ohne Berücksichtigung der Personalkosten, beträgt für das Kindergartenjahr 2008/2009 = 37,40 € (Anlage 2). Die oben dargestellte Abrechnung für 2007 berücksichtigt Personalkosten in Höhe von 46.869,00 €. Diese Personalkosten werden nach Einführung des Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) am 01.08.2008 durch die Kopfpauschalen des Landes mit abgedeckt, so dass eine separate Umlage der Kosten auf die Eltern entfallen könnte. Bei der Einbeziehung von Kostensteigerungen, insbesondere für Lebensmittel und Energiekosten, bis 2011 um ca. 7,5%, betragen die voraussichtlichen Kosten im Jahre 2011 40,20 €. Somit sollte das Essensgeld auf 40,00 € festgesetzt werden. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.09.2008 hat der Ausschuss die Verwaltung außerdem beauftragt, die Auswirkungen einer Befreiung von Eltern mit einem Jahreseinkommen von weniger als 27.500 € vom Essensgeldbeitrag darzustellen. Freistellung des Essensgeldes Sollten die Eltern mit einem Jahreseinkommen von weniger als 27.500 € vom Essensgeldbeitrag freigestellt werden hat das verschiedene Auswirkungen: Am Stichtag 31.08.08 waren 131 Kinder dieser Einkommensgruppe auf Übermittagsplätzen in den städtischen Einrichtungen untergebracht. Diese Zahl beinhaltet sowohl die Kinder mit 35-Stunden-Plätzen mit Blocköffnung als auch die Kinder auf 45-Stunden-Plätzen. Diese 131 Kinder entsprechen einer Quote von 43,8 % aller Übermittagskinder. Der Einnahmeverlust beim Essengeld durch völlige Freistellung dieser Einkommensgruppe würde bei einem Essensgeldbeitrag von 40,00 € insgesamt ca. 62.800,00 € im Jahr betragen. Gleichzeitig würden bei den erzieherischen Hilfen Ausgaben in Höhe von derzeit 5.500 € entfallen, so dass im Saldo Wenigereinnahmen von 57.300 € zu decken wären. Die genannten 5.500 € Kosten fallen derzeit in der Hilfe zur Erziehung für Kinder an, bei denen der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Jugendamtes besonderen Wert auf deren Teilnahme am Mittagessen in den städtischen Kindertageseinrichtungen legt und der Essensgeldbeitrag nicht von den Eltern geleistet werden kann. Statt des völligen Verzichts auf einen Elternbeitrag für das Mittagessen wäre auch eine Reduzierung des Essensgeldes in dieser Einkommensgruppe auf einen monatlichen Eigenanteil von 17,00 € denkbar. Dies würde der Regelung in der Offenen Ganztagsschule innerhalb des Programms „Kein Kind ohne Mahlzeit“ entsprechen. Bei einer solchen Regelung würde insgesamt eine Belastung im Haushalt in Höhe von 30.600 € auszugleichen sein. Bereits jetzt ist die Nachfrage nach Tagesstättenplätzen im dritten – beitragsfreien – Jahr besonders hoch. Es ist zu erwarten, dass diese Nachfrage nach Tagestättenplätzen bei gleichzeitiger Beitrags- und Essensgeldbefreiung weiter steigen wird. Entsprechende Einnahmeausfälle wären ebenfalls auszugleichen. Zu berücksichtigen ist weiterhin noch folgendes : Das Land NRW plant derzeit für die Zukunft eine Deckelung der Zuschüsse für die 45-Stunden-Plätze, da durch die konkrete Umsetzung des KiBiz der Finanzrahmen des Landes durch die hohe Anzahl der 45Stunden-Plätze offenbar ausgeschöpft ist. Dies resultiert daraus, dass landesweit wesentlich mehr Plätze mit dieser Stundenzahl in Anspruch genommen werden als vom Land ursprünglich geplant. Alle städtischen Einrichtungen müssten bei Eintritt dieser Deckelung dann Kriterien für die Zuteilung der Tagesstättenplätze entwickeln, da die Nachfrage das Angebot bei weitem übersteigen könnte. Hinsichtlich einer Freistellung vom Essensgeld einzelner Einkommensgruppen ergibt sich weiterhin auch noch folgendes Problem : Das Essensgeld wird von den Trägern der Einrichtungen kalkuliert und eingezogen. Von einer (auch teilweisen) Freistellung vom Essensgeldbeitrag würden nur die Eltern der städtischen Einrichtungen profitieren. Alle anderen Eltern müssten weiterhin den regulären Beitrag (zurzeit zwischen 35,00 € und 48,00 €) an die jeweiligen Kindertageseinrichtungen der jeweiligen freien bzw. kirchlichen Träger bezahlen. Vor diesem Hintergrund wäre aus Gerechtigkeitsgründen, aber auch aus dem Interesse der flächendeckenden Auslastung der Kindertagesstätten eine Freistellung von Eltern mit einem Jahreseinkommen von weniger als 27.500 € äußerst kontraproduktiv. Eine zentrale Kindergartenbedarfsplanung würde massiv erschwert. Wollte man dagegen sogar bei allen Kindertagesstätten in Wesseling eine Freistellung von Eltern mit einem Jahreseinkommen von weniger als 27.500 € vom Essensgeld durchführen, entstünden sogar noch erheblich höhere Kosten als die oben dargestellten Kosten. Zudem würde für alle Träger ein zusätzlicher hoher Verwaltungsaufwand wegen der monatlichen Kostenabrechnungen mit der Stadt entstehen. Gesamtberechnung: (abzügl. 5.500,00 € erzieherischer Hilfen) Am Stichtag 31.08.2008 waren ca. 300 Kinder (städtische und freie Träger) dieser Einkommensgruppe auf Übermittagsplätzen. Diese Zahl beinhaltet auch hier sowohl die Kinder mit 35- Stunden-Plätzen mit Blocköffnung als auch die Kinder auf 45-Stunden-Plätzen. Die Zahl von 300 Kindern aus der genannten Einkommensgruppe entspricht einer Quote von ca. 50% % aller Übermittagskinder. Bei einem mittleren Essensgeldbeitrag von 40,00 € (der Beitrag bei den freien Trägern variiert) entstehen bei einer kompletten Freistellung Kosten in Höhe von 138.500,00 €. Bei einem Mindestbeitrag von 17,00 € wird der Haushalt der Stadt immer noch mit 77.300,00 € belastet. Aus den oben genannten Gründen wird daher von einer Befreiung von Eltern mit einem Jahreseinkommen von weniger als 27.500 € vom Essensgeldbeitrag sowohl aus jugendhilfeplanerischen Gründen als auch aus finanziellen Gründen abgeraten. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Wie beschrieben.