Daten
Kommune
Wesseling
Größe
139 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
161/2008 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Hauptausschuss
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Pauschale für das Mittagessen in den städtischen Kindertageseinrichtungen
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
23.06.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 161/2008 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
Herr Schmitz
23.06.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betreff:
Pauschale für das Mittagessen in den städtischen Kindertageseinrichtungen
Beschlussentwurf:
Im Rahmen der durch die Betriebssatzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling
zugewiesenen Aufgaben wird beschlossen:
1.
Die derzeitige Pauschale in Höhe von 59,00 € für die Einnahme des Mittagessens in den städtischen
Kindertageseinrichtungen wird für den Zeitraum vom 01.01.2009 bis 31.12.2011 auf 40,00 € gesenkt.
2.
Außerhalb der vertraglichen Verpflichtung findet ab 01.01.2009 eine Erstattung des Essensgeldes in
Höhe von 1,80 € pro Öffnungstag statt, wenn das Kind länger als 10 Öffnungstage zusammenhängend
die Einrichtung nicht besucht hat:
-
aus Krankheitsgründen,
bei Krankenhausaufenthalt,
bei Kurmaßnahmen.
Eine Erstattung aus anderen Gründen erfolgt nicht.
Die Neufestsetzung der Pauschale in Höhe von 40,00 € gilt ab dem 01.01.2009 bis zum 31.12.2011 (falls
nicht wider Erwarten zuvor unverhältnismäßig hohe Kostensteigerungen entstehen, die eine Neufestsetzung
erfordern).
Sachdarstellung:
1. Problem
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.09.2008 wurde die Verwaltung beauftragt, die in der
Vorlage Nr 161/2008 als Anlagen 1 und 2 aufgeführten Daten zur Berechnung der Pauschale für das
Mittagessen zu aktualisieren.
Die aktuelle Neuberechnung der Kosten für das Mittagessen auf Grund der Jahresrechnung 2007 in den
bisher sieben städtischen Kindertageseinrichtungen hat folgende Werte ergeben:
Abrechnung 2007
Mittagskinder: 173
Personalkosten
46.869,00 €
Sachkosten
-
Lebensmittel
Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände,
Strom und Wasser
71.129,00 €
8.288,12 €
Gesamtausgaben
126.286,12 €
Einnahme auf Grund
der bisherigen Pauschale bei 168 Mittagskindern
118.944,00 €
Damit weiterhin eine Kostendeckung erreicht würde, müsste das Essensgeld eigentlich von derzeit 59,00 €
auf 60,63 € bzw. bei weiter zu erwartenden Kostensteigerungen im Bereich der Lebensmittel und des Stroms
auf 63,00 € erhöht werden (siehe Anlage 1).
2. Lösung
Kosten Kindergartenjahr 2008/2009
Mittagskinder : 299
Sachkosten
Lebensmittel
Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände,
Strom und Wasser,
Kühlschränke u. a.
Gesamtausgaben
122.100,00 €
12.086,92 €
134.186,92 €
Beitragsberechnung:
134.186,92 € / 12 Monate / 299 Kinder = 37,40 € monatlich
Der Kostendeckungsbeitrag, bezogen nur auf die Sachkosten, ohne Berücksichtigung der Personalkosten,
beträgt für das Kindergartenjahr 2008/2009 = 37,40 € (Anlage 2). Die oben dargestellte Abrechnung für 2007
berücksichtigt Personalkosten in Höhe von 46.869,00 €. Diese Personalkosten werden nach Einführung des
Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) am 01.08.2008 durch die Kopfpauschalen des Landes mit abgedeckt, so
dass eine separate Umlage der Kosten auf die Eltern entfallen könnte.
Bei der Einbeziehung von Kostensteigerungen, insbesondere für Lebensmittel und Energiekosten, bis 2011
um ca. 7,5%, betragen die voraussichtlichen Kosten im Jahre 2011 40,20 €. Somit sollte das Essensgeld auf
40,00 € festgesetzt werden.
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.09.2008 hat der Ausschuss die Verwaltung außerdem
beauftragt, die Auswirkungen einer Befreiung von Eltern mit einem Jahreseinkommen von weniger als
27.500 € vom Essensgeldbeitrag darzustellen.
Freistellung des Essensgeldes
Sollten die Eltern mit einem Jahreseinkommen von weniger als 27.500 € vom Essensgeldbeitrag freigestellt
werden hat das verschiedene Auswirkungen:
Am Stichtag 31.08.08 waren 131 Kinder dieser Einkommensgruppe auf Übermittagsplätzen in den
städtischen Einrichtungen untergebracht. Diese Zahl beinhaltet sowohl die Kinder mit 35-Stunden-Plätzen
mit Blocköffnung als auch die Kinder auf 45-Stunden-Plätzen. Diese 131 Kinder entsprechen einer Quote von
43,8 % aller Übermittagskinder.
Der Einnahmeverlust beim Essengeld durch völlige Freistellung dieser Einkommensgruppe würde
bei einem Essensgeldbeitrag von 40,00 € insgesamt ca. 62.800,00 € im Jahr betragen. Gleichzeitig
würden bei den erzieherischen Hilfen Ausgaben in Höhe von derzeit 5.500 € entfallen, so dass im
Saldo Wenigereinnahmen von 57.300 € zu decken wären. Die genannten 5.500 € Kosten fallen
derzeit in der Hilfe zur Erziehung für Kinder an, bei denen der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des
Jugendamtes besonderen Wert auf deren Teilnahme am Mittagessen in den städtischen
Kindertageseinrichtungen legt und der Essensgeldbeitrag nicht von den Eltern geleistet werden kann.
Statt des völligen Verzichts auf einen Elternbeitrag für das Mittagessen wäre auch eine Reduzierung
des Essensgeldes in dieser Einkommensgruppe auf einen monatlichen Eigenanteil von 17,00 €
denkbar. Dies würde der Regelung in der Offenen Ganztagsschule innerhalb des Programms „Kein
Kind ohne Mahlzeit“ entsprechen. Bei einer solchen Regelung würde insgesamt eine Belastung im
Haushalt in Höhe von 30.600 € auszugleichen sein.
Bereits jetzt ist die Nachfrage nach Tagesstättenplätzen im dritten – beitragsfreien – Jahr besonders hoch.
Es ist zu erwarten, dass diese Nachfrage nach Tagestättenplätzen bei gleichzeitiger Beitrags- und
Essensgeldbefreiung weiter steigen wird. Entsprechende Einnahmeausfälle wären ebenfalls auszugleichen.
Zu berücksichtigen ist weiterhin noch folgendes :
Das Land NRW plant derzeit für die Zukunft eine Deckelung der Zuschüsse für die 45-Stunden-Plätze, da
durch die konkrete Umsetzung des KiBiz der Finanzrahmen des Landes durch die hohe Anzahl der 45Stunden-Plätze offenbar ausgeschöpft ist. Dies resultiert daraus, dass landesweit wesentlich mehr Plätze mit
dieser Stundenzahl in Anspruch genommen werden als vom Land ursprünglich geplant.
Alle städtischen Einrichtungen müssten bei Eintritt dieser Deckelung dann Kriterien für die Zuteilung der
Tagesstättenplätze entwickeln, da die Nachfrage das Angebot bei weitem übersteigen könnte.
Hinsichtlich einer Freistellung vom Essensgeld einzelner Einkommensgruppen ergibt sich weiterhin auch
noch folgendes Problem :
Das Essensgeld wird von den Trägern der Einrichtungen kalkuliert und eingezogen. Von einer (auch
teilweisen) Freistellung vom Essensgeldbeitrag würden nur die Eltern der städtischen Einrichtungen
profitieren. Alle anderen Eltern müssten weiterhin den regulären Beitrag (zurzeit zwischen 35,00 € und 48,00
€) an die jeweiligen Kindertageseinrichtungen der jeweiligen freien bzw. kirchlichen Träger bezahlen.
Vor diesem Hintergrund wäre aus Gerechtigkeitsgründen, aber auch aus dem Interesse der
flächendeckenden Auslastung der Kindertagesstätten eine Freistellung von Eltern mit einem
Jahreseinkommen
von
weniger
als
27.500
€
äußerst
kontraproduktiv.
Eine
zentrale
Kindergartenbedarfsplanung würde massiv erschwert. Wollte man dagegen sogar bei allen
Kindertagesstätten in Wesseling eine Freistellung von Eltern mit einem Jahreseinkommen von weniger als
27.500 € vom Essensgeld durchführen, entstünden sogar noch erheblich höhere Kosten als die oben
dargestellten Kosten.
Zudem würde für alle Träger ein zusätzlicher hoher Verwaltungsaufwand wegen der monatlichen
Kostenabrechnungen mit der Stadt entstehen.
Gesamtberechnung: (abzügl. 5.500,00 € erzieherischer Hilfen)
Am Stichtag 31.08.2008 waren ca. 300 Kinder (städtische und freie Träger) dieser Einkommensgruppe auf
Übermittagsplätzen. Diese Zahl beinhaltet auch hier sowohl die Kinder mit 35- Stunden-Plätzen mit
Blocköffnung als auch die Kinder auf 45-Stunden-Plätzen. Die Zahl von 300 Kindern aus der genannten
Einkommensgruppe entspricht einer Quote von ca. 50% % aller Übermittagskinder.
Bei einem mittleren Essensgeldbeitrag von 40,00 € (der Beitrag bei den freien Trägern variiert) entstehen bei
einer kompletten Freistellung Kosten in Höhe von 138.500,00 €. Bei einem Mindestbeitrag von 17,00 € wird
der Haushalt der Stadt immer noch mit 77.300,00 € belastet.
Aus den oben genannten Gründen wird daher von einer Befreiung von Eltern mit einem Jahreseinkommen
von weniger als 27.500 € vom Essensgeldbeitrag sowohl aus jugendhilfeplanerischen Gründen als auch aus
finanziellen Gründen abgeraten.
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Wie beschrieben.