Daten
Kommune
Wesseling
Größe
74 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
198/2008 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Gewerbegebiet Rheinbogen - Schaffung von öffentlichen Parkplätzen.
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
19.08.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 198/2008 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
19.08.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Gewerbegebiet Rheinbogen - Schaffung von öffentlichen Parkplätzen.
Beschlussentwurf:
Der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 GO NRW in Höhe von 250.000 € für die
Verlängerung der Stichstraße an der Vorgebirgsstraße und die Schaffung einer Parkplatzanlage wird
zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
In seiner Sitzung vom 09.09.2008 hat der Rat der Stadt Wesseling beschlossen, den Stichweg der Vorgebirgsstraße zu verlängern und die Parkplatzanlage zu errichten. Der Leistung einer außerplanmäßigen
Auszahlung gemäß § 83 GO NRW in Höhe von 250.000 € zur Durchführung der Baumaßnahme hat der Rat
allerdings noch nicht zugestimmt, weil über die Ausschüttung der Entsorgungsbetriebe Wesseling (EBW) in
Höhe von 150.000 € aus dem Gewinn des Betriebshofs im Jahr 2007, die neben Zinsmehreinnahmen die
Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung bietet, zum damaligen Zeitpunkt noch nicht entschieden war.
2. Lösung
Mit Beschluss vom 10.09.2008 hat der Betriebsausschuss den Jahresabschluss 2007 der EBW beraten und
dem Rat empfohlen, aus dem Gewinn des Betriebshofs im Jahr 2007 einen Betrag in Höhe von 150.000 € an
den städtischen Haushalt auszuschütten. Wenn der Rat der Empfehlung des Betriebsausschusses folgt,
kann auch der Leistung der außerplanmäßigen Auszahlung für die Verlängerung des Stichwegs an der
Vorgebirgsstraße und den Bau der Parkplatzanlage zugestimmt werden.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind beschrieben.