Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Gewerbegebiet Rheinbogen - Schaffung von öffentlichen Parkplätzen.)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
74 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Beschlussvorlage (Gewerbegebiet Rheinbogen - Schaffung von öffentlichen Parkplätzen.) Beschlussvorlage (Gewerbegebiet Rheinbogen - Schaffung von öffentlichen Parkplätzen.) Beschlussvorlage (Gewerbegebiet Rheinbogen - Schaffung von öffentlichen Parkplätzen.)

öffnen download melden Dateigröße: 74 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 198/2008 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Gewerbegebiet Rheinbogen - Schaffung von öffentlichen Parkplätzen. Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 19.08.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 198/2008 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 19.08.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Gewerbegebiet Rheinbogen - Schaffung von öffentlichen Parkplätzen. Beschlussentwurf: Der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 GO NRW in Höhe von 250.000 € für die Verlängerung der Stichstraße an der Vorgebirgsstraße und die Schaffung einer Parkplatzanlage wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem In seiner Sitzung vom 09.09.2008 hat der Rat der Stadt Wesseling beschlossen, den Stichweg der Vorgebirgsstraße zu verlängern und die Parkplatzanlage zu errichten. Der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 GO NRW in Höhe von 250.000 € zur Durchführung der Baumaßnahme hat der Rat allerdings noch nicht zugestimmt, weil über die Ausschüttung der Entsorgungsbetriebe Wesseling (EBW) in Höhe von 150.000 € aus dem Gewinn des Betriebshofs im Jahr 2007, die neben Zinsmehreinnahmen die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung bietet, zum damaligen Zeitpunkt noch nicht entschieden war. 2. Lösung Mit Beschluss vom 10.09.2008 hat der Betriebsausschuss den Jahresabschluss 2007 der EBW beraten und dem Rat empfohlen, aus dem Gewinn des Betriebshofs im Jahr 2007 einen Betrag in Höhe von 150.000 € an den städtischen Haushalt auszuschütten. Wenn der Rat der Empfehlung des Betriebsausschusses folgt, kann auch der Leistung der außerplanmäßigen Auszahlung für die Verlängerung des Stichwegs an der Vorgebirgsstraße und den Bau der Parkplatzanlage zugestimmt werden. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind beschrieben.