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Beschlusstext (Herstellung des Benehmens gemäß § 55 Kreisordnung zu den Kreisumlagen 2017/2018 und Einbrigung des Haushaltsentwurfes 2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
81 kB
Datum
24.11.2016
Erstellt
13.02.17, 18:37
Aktualisiert
13.02.17, 18:37
Beschlusstext (Herstellung des Benehmens gemäß § 55 Kreisordnung zu den Kreisumlagen 2017/2018 und Einbrigung des Haushaltsentwurfes 2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 13. Februar 2017 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.11.2016 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 2.2 Herstellung des Benehmens gemäß § 55 Kreisordnung zu den Kreisumlagen 2017/2018 und Einbrigung des Haushaltsentwurfes 2017 (Vorlagen-Nr.361/2016) Mitteilung: Mit Schreiben vom 28.10.2016, hier eingegangen am 31.10.2016, hat der Kreis Düren das Verfahren zur Benehmensherstellung zur Kreisumlage 2017/2018 eingeleitet. Danach bleibt der Umlagesatz für die Allgemeine Kreisumlage in 2017 und 2018 mit 46,49 % unverändert gegenüber 2016. Der Umlagesatz für die Jugendamtslage allerdings steigt von 24,11 % auf 26,93 % in 2017 und auf 27,45 % in 2018. Im HSK 2016 der Stadt Jülich sind für 2017 Kreisumlagen in Höhe von 30,571 Millionen € veranschlagt, für 2018 in Höhe von 31,854 Millionen €. Auf der Grundlage der neuen Hebesätze und der geschätzten Steuereinnahmen errechnen sich nun für 2017 Kreisumlagen in Höhe von 31,318 Millionen €, für 2018 belaufen sich die Kreisumlagen auf 33,318 Millionen €. Damit errechnet sich gegenüber dem bisherigen HSK für 2017 eine Mehrbelastung in Höhe von rund 750.000 €, ab 2018 zusätzliche Aufwendungen in Höhe von rund 1,5 Millionen € jährlich Aufgrund dieser erheblichen Verschlechterungen ist es nicht möglich, den Haushaltsentwurf für 2017 (und 2018 falls entsprechend der Vorgehensweise des Kreises ein Doppelhaushalt aufgestellt wird) wie beabsichtigt in der Dezember-Sitzung des Rates einzubringen. Stattdessen ist die Einbringung nun für die Februar-Sitzung des Rates vorgesehen, alternativ im Rahmen einer Sondersitzung im Januar 2017 (siehe auch vorläufige Terminplanung für 2017). Das Schreiben des Kreises vom 28.10.2016 ist der Mitteilung als Anlage beigefügt. Nach der Kreisordnung können die Kommunen nun bis zur Einbringung des Entwurfes (vorgesehen für den 14.12.2016) zu diesem Schreiben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen sind dann dem Kreistag vorzulegen, der darüber in öffentlicher Sitzung zu beschließen hat. Ich gehe davon aus, dass die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Kommunen wie in den letzten beiden Jahren eine gemeinsame Stellungnahme erarbeiten werden. Eine gesonderte Stellungnahme für die Stadt Jülich wird daher nicht erfolgen.