Daten
Kommune
Jülich
Größe
81 kB
Datum
24.11.2016
Erstellt
13.02.17, 18:37
Aktualisiert
13.02.17, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 13. Februar 2017
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 24.11.2016 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
2.2
Herstellung des Benehmens gemäß § 55 Kreisordnung zu den Kreisumlagen 2017/2018
und Einbrigung des Haushaltsentwurfes 2017
(Vorlagen-Nr.361/2016)
Mitteilung:
Mit Schreiben vom 28.10.2016, hier eingegangen am 31.10.2016, hat der Kreis Düren das
Verfahren zur Benehmensherstellung zur Kreisumlage 2017/2018 eingeleitet.
Danach bleibt der Umlagesatz für die Allgemeine Kreisumlage in 2017 und 2018 mit
46,49 % unverändert gegenüber 2016. Der Umlagesatz für die Jugendamtslage allerdings
steigt von 24,11 % auf 26,93 % in 2017 und auf 27,45 % in 2018.
Im HSK 2016 der Stadt Jülich sind für 2017 Kreisumlagen in Höhe von 30,571 Millionen
€ veranschlagt, für 2018 in Höhe von 31,854 Millionen €. Auf der Grundlage der neuen
Hebesätze und der geschätzten Steuereinnahmen errechnen sich nun für 2017
Kreisumlagen in Höhe von 31,318 Millionen €, für 2018 belaufen sich die Kreisumlagen
auf 33,318 Millionen €.
Damit errechnet sich gegenüber dem bisherigen HSK für 2017 eine Mehrbelastung in
Höhe von rund 750.000 €, ab 2018 zusätzliche Aufwendungen in Höhe von rund 1,5
Millionen € jährlich
Aufgrund dieser erheblichen Verschlechterungen ist es nicht möglich, den
Haushaltsentwurf für 2017 (und 2018 falls entsprechend der Vorgehensweise des Kreises
ein Doppelhaushalt aufgestellt wird) wie beabsichtigt in der Dezember-Sitzung des Rates
einzubringen.
Stattdessen ist die Einbringung nun für die Februar-Sitzung des Rates vorgesehen,
alternativ im Rahmen einer Sondersitzung im Januar 2017 (siehe auch vorläufige
Terminplanung für 2017).
Das Schreiben des Kreises vom 28.10.2016 ist der Mitteilung als Anlage beigefügt. Nach
der Kreisordnung können die Kommunen nun bis zur Einbringung des Entwurfes
(vorgesehen für den 14.12.2016) zu diesem Schreiben Stellung nehmen. Die
Stellungnahmen sind dann dem Kreistag vorzulegen, der darüber in öffentlicher Sitzung
zu beschließen hat.
Ich gehe davon aus, dass die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Kommunen
wie in den letzten beiden Jahren eine gemeinsame Stellungnahme erarbeiten werden. Eine
gesonderte Stellungnahme für die Stadt Jülich wird daher nicht erfolgen.