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Beschlusstext (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Frühlingsfestes (26.März 2017), des Stadtfestes (21.Mai 2017), des Erntedankfestes (8.Oktober 2017) und den Feierlichkeiten Weihnachtsmarkt/Jülich im Advent (17.Dezember 2017) in der Jülicher Innenstadt)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
78 kB
Datum
24.11.2016
Erstellt
13.02.17, 18:37
Aktualisiert
13.02.17, 18:37
Beschlusstext (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Frühlingsfestes (26.März 2017), des Stadtfestes (21.Mai 2017), des Erntedankfestes (8.Oktober 2017) und den Feierlichkeiten Weihnachtsmarkt/Jülich im Advent (17.Dezember 2017) in der Jülicher Innenstadt)

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Stadt Jülich Jülich, 13. Februar 2017 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.11.2016 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 5. Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Frühlingsfestes (26.März 2017), des Stadtfestes (21.Mai 2017), des Erntedankfestes (8.Oktober 2017) und den Feierlichkeiten Weihnachtsmarkt/Jülich im Advent (17.Dezember 2017) in der Jülicher Innenstadt (Vorlagen-Nr.326/2016) Aufgrund der gegenwärtigen Problematik mit den verkaufsoffenen Sonntagen in NRW verständigt sich der Ausschuss darauf zunächst die Stellungnahme von ver.di abzuwarten. Gleichzeitig wird die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, ob statt des Adventssonntages nicht eine Öffnung am Tag der Tour de France möglich sei. Beschlussentwurf: Ohne Abstimmung Der Stadtrat beschließt den Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass wie folgt: „Folgt Wortlaut der ordnungsbehördlichen Verordnung gem. Anlage“