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Beschlussvorlage (Wahl von sachkundigen Einwohnern gem. § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW hier: Stellv. Mitglied im Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
21.09.2010
Erstellt
16.09.10, 08:00
Aktualisiert
16.09.10, 08:00
Beschlussvorlage (Wahl von sachkundigen Einwohnern gem. § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW
hier: Stellv. Mitglied im Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss) Beschlussvorlage (Wahl von sachkundigen Einwohnern gem. § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW
hier: Stellv. Mitglied im Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8126/2010 Ratsbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 21.09.2010 Betreff: Wahl von sachkundigen Einwohnern gem. § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW hier: Stellv. Mitglied im Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Vorschlag des Stadtjugendringes Bedburg, Frau Judith Bacher, wohnhaft Burgstraße 53, 50181 Bedburg, als sachkundige Einwohnerin gem. § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW zum stellvertretenden Mitgied für Frau Colleen Krauß in den Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss zu wählen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 19.09.2009 hat der Stadtjugendring Bedburg vorgeschlagen, Frau Coleen Krauß als sachkundige Einwohnerin in den Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss zu wählen. Weiterhin wurde mitgeteilt, das zu gegebener Zeit noch ein Stellvertreter benannt werden wird. Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung vom 02.03.2010 sodann gemäß § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW beschlossen, Frau Colleen Krauß als Mitglied und sachkundige Einwohnerin in den Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss zu wählen. Mit Schreiben vom 30.08.2010 hat der Stadtjugendring nunmehr Frau Judith Bacher, wohnhaft Burgstraße 53, 50181 Bedburg, als stellv. Sachkundige Einwohnerin für Frau Colleen Krauß im Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss benannt. Gemäß § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW können den Ausschüssen – mit Ausnahme der Pflichtausschüsse – volljährige sachkundige Einwohner als ständige Mitglieder mit beratender Stimme angehören. Sie müssen in der Gemeinde wohnen. Die Wahl sachkundiger Einwohner erfolgt gemäß § 58 Abs. 4 in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung durch einstimmigen Beschluss. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 10.09.2010 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Koehl ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Leiter des Ratsbüros Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-126/2010 Seite 2