Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
21.09.2010
Erstellt
16.09.10, 08:00
Aktualisiert
16.09.10, 08:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8126/2010
Ratsbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
21.09.2010
Betreff:
Wahl von sachkundigen Einwohnern gem. § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW
hier: Stellv. Mitglied im Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Vorschlag des Stadtjugendringes Bedburg,
Frau Judith Bacher, wohnhaft Burgstraße 53, 50181 Bedburg,
als sachkundige
Einwohnerin gem. § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW zum stellvertretenden Mitgied für
Frau Colleen Krauß in den Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss zu wählen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Schreiben vom 19.09.2009 hat der Stadtjugendring Bedburg vorgeschlagen, Frau
Coleen Krauß als sachkundige Einwohnerin in den Familien-, Bildungs- und
Sozialausschuss zu wählen. Weiterhin wurde mitgeteilt, das zu gegebener Zeit noch ein
Stellvertreter benannt werden wird.
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung vom 02.03.2010 sodann gemäß § 58 Abs.
4 Gemeindeordnung NRW beschlossen, Frau Colleen Krauß als Mitglied und sachkundige
Einwohnerin in den Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss zu wählen.
Mit Schreiben vom 30.08.2010 hat der Stadtjugendring nunmehr Frau Judith Bacher,
wohnhaft Burgstraße 53, 50181 Bedburg, als stellv. Sachkundige Einwohnerin für Frau
Colleen Krauß im Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss benannt.
Gemäß § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW können den Ausschüssen – mit Ausnahme
der Pflichtausschüsse – volljährige sachkundige Einwohner als ständige Mitglieder mit
beratender Stimme angehören. Sie müssen in der Gemeinde wohnen.
Die Wahl sachkundiger Einwohner erfolgt gemäß § 58 Abs. 4 in entsprechender
Anwendung des § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung durch einstimmigen Beschluss.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 10.09.2010
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Koehl
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Leiter des Ratsbüros
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-126/2010
Seite 2