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Beschlusstext (Nutzung des Lehrschwimmbeckens in Koslar durch den Korean Martial Arts Taekyon Koslar e.V.)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
78 kB
Datum
26.01.2017
Erstellt
14.02.17, 17:02
Aktualisiert
14.02.17, 17:02
Beschlusstext (Nutzung des Lehrschwimmbeckens in Koslar durch den Korean Martial Arts Taekyon Koslar e.V.)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 14. Februar 2017 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport am 26.01.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 7. Nutzung des Lehrschwimmbeckens in Koslar durch den Korean Martial Arts Taekyon Koslar e.V. (Vorlagen-Nr.30/2017) Ausschussmitglied Schmitz hält die von der Verwaltung ermittelten Betriebskosten für zu hoch. Amtsleiter Heuter entgegnet, dass das Lehrschwimmbecken energetisch auf einem schlechten Stand ist und die Kosten bereits am untersten Limit berechnet sind. Ausschussmitglied Johnen schlägt vor, bis zur nächsten Sitzung nochmals die Kostenseite zu prüfen. Ggfls. sei es auch möglich, die Höhe der Miete für zwei Jahre festzulegen und danach neu zu bemessen. Mit einer Vertagung ist der Ausschuss einverstanden. Beschluss: Ohne Abstimmung Dem Antrag des Taekyon Vereins Koslar e.V., das Lehrschwimmbecken in Koslar zu einem monatlichen Mietpreis von 500,-- € als Trainingshalle und Vereinsheim nutzen zu können, wird nicht zugestimmt.