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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. A 31 "Kapuzinerstraße II" Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
81 kB
Datum
14.06.2017
Erstellt
01.09.17, 12:01
Aktualisiert
01.09.17, 12:01
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. A 31 "Kapuzinerstraße II"
Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB))

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Stadt Jülich Jülich, 1. September 2017 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 14.06.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 10. Bebauungsplan Nr. A 31 "Kapuzinerstraße II" Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) (Vorlagen-Nr.192/2017) StV Pallaß erkundigt sich wo die Parkplätze für die 120 neuen Bediensteten des Kreises Düren angesiedelt werden sollen, wenn das Stüssgengelände einschließlich Parkdeck abgerissen wird. Sollen diese auf dem Parkdeck angesiedelt werden, oder besteht die Möglichkeit hinter dem Stüssgenparkplatz und dem Eckgrundstück der Sparkasse ein mehrgeschössiges Parkdeck zu errichten. BG Schulz erklärt, dass das Nachbargrundstück nach bereits geführten Gesprächen mit dem Eigentümer nicht zur Verfügung steht, dieser sieht vor es zu bebauen. Man habe jedoch demnächst eine sanierte Tiefgarage, und somit genug Kapazitäten um diesen Parkverkehr aufnehmen zu können. StV Gussen begrüßt die schnelle Vorgehensweise vom Aufstellungsbeschluss zum Satzungsbeschluss, sowie das prompte Umsetzen dessen, er wünsche sich dies auch in anderen Verfahren. BG Schulz schließt sich der Meinung des StV Gussen an, unterstreicht jedoch, dass man zwar die Planungshoheit habe, aber von der Mitwirkung anderer Einrichtungen und Behörden abhänge. Hier wurde es nun mit riesigem Aufwand von der Stadt Jülich betrieben, das könne man nicht immer so machen. Er bedankt sich nochmals für den löblichen Einwand des StV Gussen. Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Aufgrund der § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. A 31 „Kapuzinerstraße II“ als Satzung beschlossen. Dieser Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung schaffen, um in diesem Bereich als ergänzenden Anbau die Geschäftsstelle Jülich der Kreisverwaltung Düren neu einzurichten. Der Planbereich ist im Bereichsgrenzenplan vom 14.01.2017 dargestellt.