Daten
Kommune
Jülich
Größe
81 kB
Datum
14.06.2017
Erstellt
01.09.17, 12:01
Aktualisiert
01.09.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 1. September 2017
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau
am 14.06.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
10.
Bebauungsplan Nr. A 31 "Kapuzinerstraße II"
Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
(Vorlagen-Nr.192/2017)
StV Pallaß erkundigt sich wo die Parkplätze für die 120 neuen Bediensteten des Kreises
Düren angesiedelt werden sollen, wenn das Stüssgengelände einschließlich Parkdeck
abgerissen wird. Sollen diese auf dem Parkdeck angesiedelt werden, oder besteht die
Möglichkeit hinter dem Stüssgenparkplatz und dem Eckgrundstück der Sparkasse ein
mehrgeschössiges Parkdeck zu errichten.
BG Schulz erklärt, dass das Nachbargrundstück nach bereits geführten Gesprächen mit
dem Eigentümer nicht zur Verfügung steht, dieser sieht vor es zu bebauen.
Man habe jedoch demnächst eine sanierte Tiefgarage, und somit genug Kapazitäten um
diesen Parkverkehr aufnehmen zu können.
StV Gussen begrüßt die schnelle Vorgehensweise vom Aufstellungsbeschluss zum
Satzungsbeschluss, sowie das prompte Umsetzen dessen, er wünsche sich dies auch in
anderen Verfahren.
BG Schulz schließt sich der Meinung des StV Gussen an, unterstreicht jedoch, dass man
zwar die Planungshoheit habe, aber von der Mitwirkung anderer Einrichtungen und
Behörden abhänge. Hier wurde es nun mit riesigem Aufwand von der Stadt Jülich
betrieben, das könne man nicht immer so machen. Er bedankt sich nochmals für den
löblichen Einwand des StV Gussen.
Beschlussentwurf:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Aufgrund der § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. A 31
„Kapuzinerstraße II“ als Satzung beschlossen. Dieser Bebauungsplan soll die
planungsrechtliche Voraussetzung schaffen, um in diesem Bereich als ergänzenden
Anbau die Geschäftsstelle Jülich der Kreisverwaltung Düren neu einzurichten. Der
Planbereich ist im Bereichsgrenzenplan vom 14.01.2017 dargestellt.